Laptop für Schule absetzen

  • Hallo,
    bitte um Verzeihung wenn dieses Thema eventuell schon mal behandelt wurde. Hab leider nix dazu gefunden.


    Ich möchte meinen Laptop absetzen, da ich ein Studium zum Bachelor mache. So das Ganze wäre soweit gar kein Problem aber die Rechnung dafür läuft auf meine Frau.
    Wir haben den Laptop damals über einen Versandhandel bestellt bei dem meine Frau angemeldet ist. Hab ich damals nicht aufgepasst.


    1. Kann ich ihn trotzdem absetzen, bzw. wie erklärt man dem Finanzamt das?
    2. Kann man eigentlich auch Artikel absetzen, welche man auf Raten bezahlt?


    Danke für eure Hilfe, gruß Chris

  • Wann wurde der Laptop angeschafft? Aus deiner Schilderung ist dies nicht ganz ersichtlich ("damals").
    Was hat der Laptop gekostet?


    Von der Beantwortung hängt ab, ob es sich um eine GWG oder ein zu aktivierender Gegenstand handelt und ob noch ein Restwert vorhanden ist, der angesetzt werden könnte. Dass die Bezahlung über die Ehefrau lief, ist hier nicht von Bedeutung (sofern nicht streng getrennte Kassen über Ehevertrag, d.h. vereinbarte Gütertrennung).


    Artikel, die in Raten bezahlt werden, sind absetzbar. Aber nur in Höhe der Raten (strenges Abflussprinzip). Ausserdem muss natürlich der Zusammenhang mit dem Studium gegeben sein ... Ist übrigens auch beim Laptop zu beachten: da schon eine Weile in Gebrauch, wird es schwierig werden, diesen nun voll und ganz dem Studium zuzuordnen. Hier wird sicher ein nicht geringer Privatanteil vom FA geschätzt werden.

  • Sorry hab mich wohl falsch ausgedrückt mit der Überschrift, sollte natürlich für Studium heißen.


    Studiumbeginn war 01. Juli 2014 und kurz darauf am 13.08.14 haben wir den Laptop gekauft, also die Zuordnung dafür sollte dann gegeben sein oder?
    Kaufpreis beläuft sich auf 400 Euro.
    Das heißt abgezahlt ist er noch nicht komplett und absetzbar für 2014 sind dann bis jetzt nur die dafür gezahlten Raten, seh ich das so richtig?

    War mir nicht sicher weil wir haben zwar Zusammenveranlagung, aber absetzen muss ich ihn ja unter meiner Maske.
    Diesen Fall hatte ich bis jetzt nie, weil sonst alles was ich brauche fürs Studium auf mich läuft.

  • ja - richtig. Es wäre sogar bei dem Preis ein GWG (also im Jahr der Anschaffung voll absetzbar). Da aber nur ein Teil bezahlt wurde, Verteilung auf zwei Jahre. Solltest du im Anschreiben an das Finanzamt erläutern, damit der Sachverhalt im nächsten Jahr bekannt ist.
    Da in der Steuererklärung nicht steht, wer von zusammen veranlagten Eheleuten etwas letztendlich bezahlt hat, da beide gemeinsam den Lebensunterhalt bestreiten, ist die Ausgabe über die Ehefrau ohne Folgen.

    • Offizieller Beitrag

    Artikel, die in Raten bezahlt werden, sind absetzbar. Aber nur in Höhe der Raten (strenges Abflussprinzip).

    Wenn er mit der Zahlung in Raten eine "normale" Finanzierung über Kreditvertrag meint, würde das m.E. schon anders aussehen. ?(