Dienstleistung Einkauf EU - buchen anwort auf Frage nach Konto 3123

  • Hallo PhilloQuillo,


    zum gesperrten thread
    Dienstleistung Einkauf EU - buchen


    das Konto 3123 mit Steuerschluessel 47 ist voellig richtig.


    Hinweis an die Moderatoren in Bezug auf die
    "nicht erlaubte, steuerliche Beratung"


    "Welche Arbeiten sind den steuerberatenden Berufen vorbehalten?
    - Einrichtung der Buchführung, Erstellung des betrieblichen Kontenplans (Finanzbuchhaltung),
    - Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Vornahme der vorbereitenden Abschlussbuchungen,
    - Gewinnermittlung durch Einnahme-/Überschussrechnung,
    - Einrichtung der Lohnkonten, Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende, Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs,
    - Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldungen)
    - Fertigung anderer Steuererklärungen."
    Quelle IHK Köln 2013


    Ist also die Anwort auf die Frage von PilloQuillo in Bezug auf das Konto 3123 eine "nicht erlaubte, steuerliche Beratung"? Die Anwort ist zulaessig
    Ich schreibe dieses deshalb, da ich den Eindruck habe (auch von Moderatoren aus anderen Buhl Foren die hier aktiv sind) dass diese Floskel zunehmend als Standardantwort anstelle einer Anwort auf die eigentliche Frage verwendet wird.


    Auch das "sperren" dieser threads ist m.E. unangemessen und noetigt mich dazu, einen neuen thread, eben diesen zu eroeffnen.
    Vielmehr entsteht bei mir der Eindruck, dass der Moderator Computerhaus (Manuel) dieses als "erzieherische" Massnahme sieht und ich bitte Manuel deshalb darum, dass diese von ihm bereits vor einiger Zeit "angedrohte" Massnahme in Zukunft nicht mehr anwendet.


    Vielen Dank

  • Hallo babuschka,


    warum so persoenlich und aggressiv?
    Lies einfach das Steuerberatungsgesetz von Anfang an und beginne nicht zwischendrin.


    Du uebersiehst einen entscheidenen Punkt in der Anwendung des StBerG
    § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung des Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    http://www.gesetze-im-internet…JNR013010961BJNG000200319


    Bei allen meinen Anworten hier im Forum handelt es sich nicht um "Geschäftsmäßige Hilfeleistung" sondern um eine freiwillige, selbstlose, uneigennuetzige nicht geschäftsmaessige Hilfeleistung. Prinzipiell trifft daher das o.g. Gesetzt nicht zu


    Wie das bei Dir oder den Moderatoren aussieht kann ich nicht beurteilen, aber ich denke aufgrund Deiner Reaktion dass es sich bei Dir um eine "Geschäftsmäßige Hilfeleistung" handeln wuerde.


    Lasse deshalb einfach solche Fragen unbeantwortet und ueberlasse mir die Anwort.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry Franco, Du bist etwas auf dem Holzweg. Auch die unentgeltliche steuerliche Hilfeleistung ist nicht jedem gestattet, vor allem nicht uneingeschränkt.


    Nur mal auf die Schnelle mal etwas beispielhaft von den Sachsen: Steuerberatungsrecht

    Zitat

    Personen und Vereinigungen, die entsprechend der Regelungen im Steuerberatungsgesetz weder zur uneingeschränkten noch zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, dürfen keine steuerlichen Hilfeleistungen erbringen. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Hilfeleistung hauptberuflich oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten eigener Angehöriger ist jedoch zulässig.

    Zitat

    Sie dienen zum Anderen auch dem Interesse der Allgemeinheit daran, dass im Steuerwesen nur Personen tätig werden, denen die Bearbeitung öffentlicher Angelegenheiten ohne Sorge anvertraut werden kann. Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen.


    Und gerade der von Dir angesprochene TE hat hier mittlerweile mehrere vollständige Jahresabschlüsse auf Vordermann bringen lassen, was bisher schon ziemlich großzügig gehandhabt worden ist. Aber irgendwann sind die Grenzen eines Forums erreicht und dessen, was es zu leisten vermag und darf. Man hat gerade diesen TE mehrfach zaghaft darauf hingewiesen, ohne dass eine Reaktion jedweder Art von dessen Seite erfolgte. Und sich über Jahre nunmehr die Bilanzunstimmigkeiten vollständig durch Dritte beseitigen zu lassen, ist dann doch in der Summe mehr als eindeutig eine steuerliche Hilfeleistung. So musste dann irgendwann irgendjemand die Reißleine ziehen. Meines Erachtens auch zum Schutze des TE, denn hier werden Fragen ja nur auf Zuruf beantwortet. Und da mag man fachlich noch so kompetent sein, man weiß doch gar nicht, was der TE an Fehlern noch gar nicht bemerkt hat, nur weil es sich eben nicht in Unstimmigkeiten bei der Bilanzabstimmung offenbart hat. Da muss dann halt der (bezahlte) Profi ran.


    Du kannst mir glauben, wir haben uns darüber vorab durchaus Gedanken gemacht. Und damit sollte das Thema m.E. auch abgeschlossen sein.

  • Moin,


    Vorschlag zur Güte. Da es ja - wie es scheint - unterschiedliche Auffassungen über die Hilfestellung hier im Forum gibt, sollte jeder für sich selber entscheiden, ob er eben diese Hilfestellung gibt oder nicht.
    Wir befinden uns ja immer noch in einem User-Forum.
    Da gibt eben einer keine Antwort, weil er es als steuerberaterliche Tätigkeit sieht, und der andere gibt seine Antwort, weil er die Sitauation der Verunsicherung und temporären Blockade selber kennt und auch manchmal auf Hilfe angewiesen ist.
    Dann wird ein TE schon merken, ob seine Frage angemessen ist oder nicht.
    Aber es ist schon etwas zu hart, jeden Thread zu schliessen, weil er Fragen zum Jahresabschluss beinhaltet. Ist doch logisch, dass wir User uns mit diesem Thema beschäftigen müssen.
    Wenn ein TE nur das Wort Jahresabschluß oder Bilanz benutzt wie z.B. hier, wird er gemaßregelt und sein Thread geschlossen. Dabei hätte diesem einfach nur der Hinweis geholfen, dass er seinen Jahresüberschuß händisch buchen muss und das Programm es eben nicht von alleine richtig macht. Diese Frage wurde vorher schon oft gestellt und beantwortet. Die U-Suite arbeitet eben doch anders als andere BuHa-Programme, mit denen man vertraut ist.
    Wir kommen sonst noch da hin, dass sich kein User mehr traut, seine Fragen zu stellen, weil er vielleicht von den Moderatoren "abgewatscht" wird.


    User helfen User - vielleicht können wir dahin zurückkehren - und jeder kommuniziert dabei mit seinem eigenen Gewissen.


    LG
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    User helfen User - vielleicht können wir dahin zurückkehren - und jeder kommuniziert dabei mit seinem eigenen Gewissen.

    So funktioniert es in einem anonymen Forum aber nicht. Ich habe versucht, die Gründe detailliert darzulegen. Und zwar speziell in einem konkreten Einzelfall, bei dem es wirklich zu eindeutig war. Alles andere ist noch offen und nicht endgültig geklärt. Wir haben die Grenzen bisher nicht sehr eng gezogen und werden es, nach abschließender Klärung, wohl auch weiterhin so halten. Aber wenn mehrere Moderatoren schon unabhängig voneinander (!) auf diese Problematik hinweisen, sollte der Fragesteller sich auch einmal angesprochen fühlen. Und dies bitten wir zu akzeptieren.

  • Hallo Zusammen,
    es tut mir leid zu sehen, dass ich Euch mit meinen Fragen zu sehr strapaziert habe.
    Natürlich kann ein Forum keine umfassende Leistung eines Steuerberaters ersetzen, tut es ja auch nicht.
    Ich hatte mir aber auch im Vorfeld durchaus angesehen, welche Art von Fragen von anderen gestellt und auch beantwortet werden.
    Die Überarbeitung kompletter Jahresabschlüsse hatte ich hier nicht verlangt, das ist leider nicht richtig.
    Und ausserdem verschwimmen auch die Grenzen zwischen Programmbedienung und anderen Themen.
    Und es gibt auch ein Problem mit der Frage an Steuerberater, die dann ja auch grundsätzlich darauf verweisen, dass es sich hierbei um ein Programm-Problem handelt, welches Sie nicht lösen könnten.
    Schließlich kennen sie sich ja mit dem von ihnen verwendeten DATEV-Programmen und nicht mit Fremdprogrammen aus.
    Zudem habe ich aus meiner beruflichen Praxis heraus mehrfach Erfahrungen gemacht, die mein vorher vorhandenes Vertrauen hier sehr getrübt haben.
    Die Leistungen dort waren jeweils nicht billig und ich war immer überzeugt in guten Händen zu sein. Leider ereigneten sich Fehler von mehreren STB´s, die extrem kostspielig waren und der Hinweis, "man stünde für seine Sachen bei Problemen ja auch gerade", hat sich anhand dieser Größenordnungen nicht mehr bewahrheitet.
    Nun habe ich beschlossen, meine Angelegenheiten mit einem eigenen System (Wiso-Unternehmer Suite) zu regeln und muss mich bei allen Aspekten einarbeiten.
    Dies betrifft jede Art von Programmeigenheit, die man nur durch learning by doing - und auch durch Fragen an kompetente Personen - erfahren kann, als auch Überschneidungen mit anderen Punkten, die hier jetzt offensichtlich zu Verdruss geführt haben.
    Oft frage ich auch monatelang g a r n i c h t s und mache Euch daher auch keine Arbeit.
    Auch das sollte bei Eurer Analyse nicht unbemerkt bleiben.
    Nochmals - ich möchte keinem zu nahe treten, es handelt sich vielfach um Fragen, die andere User in ähnlicher Weise stellen und die beantwortet werden.
    Manchmal kommt man einfach auch nicht weiter, ohne eine fremde Hilfe und da freue ich mich auch sehr über den Kommentar von Chris808, der dies sehr treffend erwähnt hat.
    Zuweilen ist auch im Support von Buhl wochenlang kein Durchkommen, egal wann man anruft, und auch da bin ich froh, eine Möglichkeit wie dieses Forum zu haben. Oft hilft auch eine Antwort, die auf die Frage eines anderen Users gegeben wurde.
    Auf jeden Fall bin ich Euch allen für Eure Hilfe sehr dankbar und würde mich freuen, wenn sich alles wieder findet.

  • Hallo PilloQuillo,


    ich glaube nicht, dass hier jemand "genervt" ist. Die Frage ist die (zugegebenermaßen sehr schwierige) Abgrenzung zwischen "erlaubter Hilfe" in einem Forum zu Softwarefragen und der "nicht mehr erlaubten Hilfestellung in Steuerfragen". Das ist manchmal ein Drahtseilakt. Da dies ein von Buhl zur Verfügung gestelltes Forum ist, kann bei Verstößen auch Buhl haftbar gemacht werden. Daher achten die Moderatoren auch auf diese Sachen.


    Zu deinen Fragen:

    Schließlich kennen sie sich ja mit dem von ihnen verwendeten DATEV-Programmen und nicht mit Fremdprogrammen aus.


    Steuerberater arbeiten zwar mehrheitlich mit DATEV, aber vor allem kleinere Kanzleien haben auch noch andere Software im Einsatz, da DATEV nicht ganz billig ist. Ausserdem müssen sie auch in der Lage sein, andere Programme zu nutzen (z. B. bei großen Mandaten mit z. B. SAP im Einsatz). Hier wird der Mandant voraussetzen, dass der StB auch SAP beherrscht. Ähnlich ist es mit anderen Programmen (wie SAGE, Agenda-Software u.a.).
    DATEV hat den Vorteil, dass viele Dinge eben automatisiert sind bis hin zu den Steuererklärungen.


    Nun habe ich beschlossen, meine Angelegenheiten mit einem eigenen System (Wiso-Unternehmer Suite) zu regeln und muss mich bei allen Aspekten einarbeiten.


    Ist an und für sich ja auch ehrenwert. Die Einarbeitung erleichtern Kurse zur Buchführung (auch Buhl bietet solche an), oder z. B.
    http://www.akademie-fuer-ferns…buchhaltung-buchfuehrung/
    http://www.fernakademie-klett.…ern/?o=00001_00012_B323MI


    Manchmal kommt man einfach auch nicht weiter, ohne eine fremde Hilfe und da freue ich mich auch sehr über den Kommentar von Chris808, der dies sehr treffend erwähnt hat


    Das ist auch weiterhin möglich. Deshalb engagieren sich hier ja auch viele Nutzer, um Ihre eigenen Erfahrungen einzubringen. Und die Grenze zwischen Anwendungsfragen und Bilanzierungsfragen ist - wie auch meine "Vorredner" treffend gesagt haben - schwimmend ..


    Trotzdem: auch wenn du negative Erfahrungen mit Steuerberatern gemacht hast - diese müssen übrigens eine Vermögenschadenversicherung vorweisen, die bei Fehlern eintreten muss - solltest du bei der Fülle deiner Probleme vielleicht doch einmal einen erneuten Anlauf machen. Frage eventuell bei der Steuerberaterkammer nach und erzähl dort von deinen Problemen, damit sie dich richtig beraten können und auch für dich vertrauenswürdige Berater vorschlagen können. Dann zunächst mit diesen sprechen, bevor du dich für einen entscheidest (kann auch befristet sein) - solange dabei keine konkrete Beratung wird, kommen auch nur geringe Kosten auf dich zu.


    nesciens

  • Hallo nesciens,


    danke für Deine Antwort und hilfreichen links.
    Die Hinweise zu den Weiterbildungsangeboten klingen sehr gut, aber sie arbeiten auch beide mit dem Wettbewerbsprodukt Lexware.
    Ich werde einmal sehen, wie ich die aktuellen Themen weiter löse und wünsche allen noch ein schönes Wochenende.