Verpflegungsmehraufwand abgelehnt

  • Hallo,


    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und das Finanzamt hat meine angegebenen Verpflegungsmehraufwand komplett gestrichen.


    O-TON:


    Diese Kosten konnten nicht berücksichtigt werden, da ein entsprechender
    Arbeitgebernachweis (incl. Mitteilung über evtl. gezahlte steuerfreie
    Arbeitgebererstattungen)nicht erbracht wurde.


    Welchen Arbeitgebernachweis? Letztes Jahr hatte ich auch keinen und habe alles erstattet bekommen!


    Zur Situation:


    Fahre einen Firmenwagen mit 1% Regelung


    Fahre tägl. ins Büro und letztes Jahr an 160 Tagen zusätzlich an andere Arbeiststätten wie zum Kunden oder ins Büro in einer anderen Stadt. Dabei bin ich immer mehr als 8 Stunden ausser Haus. Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 20 nichts. Genau wie letztes Jahr.


    Ich habe nun Einspruch eingelegt.


    Oder habe ich da was übersehen?

    Grüße
    aus Dortmund

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nun Einspruch eingelegt.

    Mit welcher Begründung? Daß das FA Dir beim letzten mal alles ohne Nachweis geglaubt hat? Ich würde einfach mal beim FA anrufen, welchen Nachweis sie konkret haben möchten. Das kann u.a. z.B. auch eine formlose Bescheinigung des AG sein, daß keine steuerfreuen Zahlungen erfolgt sind.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Kosten konnten nicht berücksichtigt werden, da ein entsprechender Arbeitgebernachweis (incl. Mitteilung über evtl. gezahlte steuerfreie Arbeitgebererstattungen) nicht erbracht wurde.

    omit das FA durchaus zutreffend und in seinem Ermessen handelt.


    Welchen Arbeitgebernachweis?

    Eine Bescheinigung über die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und von der regelmäßigen Arbeitsstätte; ggf. unter Vorlage der Reisekostenabrechnungen mit dem Arbeitgeber.


    Letztes Jahr hatte ich auch keinen und habe alles erstattet bekommen!

    Was aufgrund des Prinzips der Abschnitssbesteuerung bei der Einkommensteuer keinerlei Rolle spielt.


    Fahre tägl. ins Büro und letztes Jahr an 160 Tagen zusätzlich an andere Arbeiststätten wie zum Kunden oder ins Büro in einer anderen Stadt. Dabei bin ich immer mehr als 8 Stunden ausser Haus.

    Und da ist schon der Denkfehler. Wird eine Reistätätigkeit von der 1. Tätigkeitsstätte aus bzw. vom AG-Sitz aus angetreten, beginnt diese, und somit auch die Dauer der diesntlich veranlassten Abwesenheit i.S.d. Vorschrift, auch erst damit und endet mit Rückkehr an die Arbeitsstätte bzw. an die Wohnung.


    Womit auch immer noch die Frage des FAs hinsichtlich etwaiger und üblicher steuerfreier Erstattungen seitens des AGs in diesem Zusammenhang unbeantwortet ist.


    Das kann u.a. z.B. auch eine formlose Bescheinigung des AG sein, daß keine steuerfreuen Zahlungen erfolgt sind.

    Das reicht denen nicht, denn schließlich ist ja auch die Dauer dienstreisebedingten Abwesenheitszeiten ungekkärt (s.o.).

  • Hallo,


    Welchen Arbeitgebernachweis? Letztes Jahr hatte ich auch keinen und habe alles erstattet bekommen!


    Eine Bestätigung deines AG, dass die Reisen dienstlich veranlasst waren! Da du anscheinend keine Reisekosten beim AG abgerechnet hast (und daher nichts auf der Lohnsteuerbescheinigung steht), zweifelt das FA an der dienstlichen Veranlassung.
    Ansonsten gilt das,was meine Vorredner auch schon gesagt haben.

  • Mein Arbeitgeber (mehr als 300.000 Mitarbeiter weltweit) kann mir sowas gar nicht ausstellen weil er ja gar nicht weiss wie lange ich wann irgendwo war. Nicht mal mein direkter Chef. Ich bin Project Manager und fahre je nach Bedarf zu Meetings oder Projektbesprechungen. Wir haben kein Zeiterfassungssystem im normalen Sinne da ich alle Zeiten selber Online eingeben muss. Ich habe so gesehen keinerlei Nachweise das ich überhaupt irgendwo war außer dem rapide steigenden Kilometerstand meines Autos.
    Ich kann auch keine Reisekosten abrechnen. Ich habe einen Firmenwagen und darf für Essen nichts abrechnen.

  • Da steht nur das ich 4 Stunden an Projekt x und 3 Stunden an Projekt y gearbeitet habe. Also keinerlei Bezug zum Aufenthaltsort.


    Mit der Größe des AG meine ich nur dass wir alles dezentral haben und möglichst wenig Administrativen Aufwand. Daher weiss auch mein Chef nicht wo ich gerade bin. Wir arbeiten halt alle Selbständing.


    Dienstreisen sind nur Reisen bei den ich ein Hotel benötige. Zumindest bei uns in der Firma. Es gehört zu meiner Tätigkeit flexibel überall arbeiten zu können. Dafür habe ich einen Firmenwagen. Heisst es kostet meinen AG nix ausser dem Wagen wenn ich länger als 8 Stunden weg bin.

    • Offizieller Beitrag

    Das reicht denen nicht, denn schließlich ist ja auch die Dauer dienstreisebedingten Abwesenheitszeiten ungekkärt (s.o.).

    Damit meinte ich nur den Nachweis bzgl. "incl. Mitteilung über evtl. gezahlte steuerfreie Arbeitgebererstattungen". Habe ich nicht ausreichend gekennzeichnet.4
    Ich kenne solche vom FA gewünschten und akzeptierten formlosen Bestätigungen des "Null-Eintrags" auf der Lohnsteuerkarte z.B. auch bei doppelter Haushaltsführung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann auch keine Reisekosten abrechnen.

    Warum nicht? Was sagt der Arbeitsvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung?


    Ich habe einen Firmenwagen und darf für Essen nichts abrechnen.

    Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben? Machst Du den Tank auf, wenn Du Durst hast? ?(


    Du bist hinsichtlich des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen steuermindernder Tatbestände nachweispflichtig. Dann musst Du ggf. Fahrtenbuch und Terminbuch führen und die Zeiten dadurch glaubhaft machen. Den meisten, die täglich ihre Artbeitsstelle aufsuchen, fällt es nämlich unter normalen Umständen schwer, auf mehr als 8 Stunden beruflich bedingte Abwesenheit von Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte zu kommen. Deshalb ist die Forderung des FAs ermessensgerecht und zwingend geboten.

  • Regelung bei uns ist keine Reisekostenabrechnung unter einem Wert von 100 Euro. Zweite Regel: Reisekosten sind 14 Tage nach Anfallen einzureichen. Auf die 100 Euro komme ich nicht in 14 Tagen. Aber dafür müsste ich jede kleine Rechnung aufbewahren.


    Ich habe mal an unsere Payroll geschrieben. Vieleicht bin ich nicht der Einzige mit dem Problem in der Firma.

  • Wenn es diese Regelung schriftlich gibt - dem Finanzamt einreichen. Trotzdem kann es sein, dass eine AG-Bestätigung über die dienstliche Veranlassung verlangt wird ..

  • Vielen Dank erstmal für die reichlichen Antworten.


    Sogesehen entscheide ich selber über die dienstliche Veranlassung. Ich muss niemanden fragen ob ich da hinfahren darf oder nicht solange es keine Übernachtung ist.


    Beispiel: Kollege ruft an ob ich morgen zu ihm kommen kann um Projekt y zu besprechen. Hin- und Rückweg zusammen 180 km quer durch Ruhrgebiet. Fahrtzeit bei mir = Arbeitszeit da ich meine normale Arbeitsstätte verlassen (30 Minuten Regel beachte ich). Abfahrt 7 Uhr - Ankunft ca.9 Uhr. Abfahrt 17 Uhr - Ankunft ca.19 Uhr Abwesenheit 10-11 Stunden

    • Offizieller Beitrag

    Sogesehen entscheide ich selber über die dienstliche Veranlassung. Ich muss niemanden fragen ob ich da hinfahren darf oder nicht solange es keine Übernachtung ist.


    Beispiel: Kollege ruft an ob ich morgen zu ihm kommen kann um Projekt y zu besprechen. Hin- und Rückweg zusammen 180 km quer durch Ruhrgebiet. Fahrtzeit bei mir = Arbeitszeit da ich meine normale Arbeitsstätte verlassen (30 Minuten Regel beachte ich). Abfahrt 7 Uhr - Ankunft ca.9 Uhr. Abfahrt 17 Uhr - Ankunft ca.19 Uhr Abwesenheit 10-11 Stunden

    Und genau darüber hast Du dann geeignete Aufzeichnungen zu führen und diese dem FA auf Verlangen ggf. vorzulegen. Das ist im Prinzip ein 08/15 Standardfall.


    Ich kann das von mir oben gesagt nur wiederholen. Ohne entsprechende Aufzeichnungen/Nachweise darf Dir das FA den Abzug mangels Glaubhaftmachung versagen. Du stellst im weiten Steuerreich keinen Sonderfall dar. Selbst ganz anderen Steuerbürgern werden derartige Nachweise abverlangt.


    Wir haben kein Zeiterfassungssystem im normalen Sinne da ich alle Zeiten selber Online eingeben muss.

    Und da haben wir ja auch etwas, was der AG bescheinigen kann. Da Du Deinem AG gegenüber ja zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet bist. Und das in Verbindung mit den vorher genannten Aufzeichnungen und Fahrtenbuch wäre doch sehr wohl aussagekräftig.

  • Ruf einfach mal im FA an und frag nach, welche(r) Form/Inhalt/Umfang der Nachweis sein soll bzw. sein könnte. Das hilft bestimmt weiter, die Frage zu klären, da das unabhängig rechtlicher Regelungen örtlich und zeitlich durchaus unterschiedlich gehandhabt werden kann (siehe Dein Verweis auf letztes Jahr). Wenn Du dem Sachbearbeiter die Details erklärst, dann klärt sich das möglicherweise recht schnell.
    Wir stochern hier wohl doch zu sehr im Nebel rum, der eigentlich nicht da sein sollte.

    • Offizieller Beitrag

    ... da das unabhängig rechtlicher Regelungen örtlich und zeitlich durchaus unterschiedlich gehandhabt werden kann (siehe Dein Verweis auf letztes Jahr).

    Nein, das kann alleine schon durch den praktischen Ablauf im Veranlagungsbetrieb eines Finanzamtes so passieren.


    Wenn ein Bearbeiter sich die Arbeit macht, das zu begründen und die entsprechenden Nachweise zu fordern, dann hat das auch zu passieren.


    Auch nach den Schilderungen hier ist es dem AG möglich einen Zeitablauf zu bescheinigen, da die Arbeitszeiten tatsächliche erfasst werden. Dazu sind ggf. die von mir genannten weiterführenden Aufzeichnungen zur Glaubhaftmachung erforderlich. Und ich bin mir hier aus Erfahrung ziemlich sicher, dass die mehr als 8-stündige Abwesenheit bei der geschilderten Sachlage eben nicht so oft wie erklärt gegeben ist. Wobei der TE sich auch bei uns mit seinen Beispielen widerspricht.

    Fahre tägl. ins Büro und ...

    Beispiel: Kollege ruft an ob ich morgen zu ihm kommen kann um Projekt y zu besprechen. Hin- und Rückweg zusammen 180 km quer durch Ruhrgebiet. Fahrtzeit bei mir = Arbeitszeit da ich meine normale Arbeitsstätte verlassen (30 Minuten Regel beachte ich). Abfahrt 7 Uhr - Ankunft ca.9 Uhr. Abfahrt 17 Uhr - Ankunft ca.19 Uhr Abwesenheit 10-11 Stunden


    Wenn sich in der Erklärung ähnliche Widersprüche ergeben haben, kann ich die Gründe des FAs nachvollziehen.

  • Nein, das kann alleine schon durch den praktischen Ablauf im Veranlagungsbetrieb eines Finanzamtes so passieren.
    Wenn ein Bearbeiter sich die Arbeit macht, das zu begründen und die entsprechenden Nachweise zu fordern, dann hat das auch zu passieren.


    Das habe ich nicht bestritten - aber das war ja im letzten Jahr offensichtlich gerade nicht so.


    Wenn sich in der Erklärung ähnliche Widersprüche ergeben haben, kann ich die Gründe des FAs nachvollziehen.


    Da hast Du wohl wahr ... :D