Absetzen Weiterbildungskosten und Angabe Kind

  • Hallo erstmal an alle ;)
    Ich habe mir Wiso Steuer 2015 gekauft und bin grad dabei meine Einkommenssteuererklärung zu machen.
    Die Vorjahre waren nie ein Problem, da ich nichts außer der Reihe angeben musste.
    Dieses (bzw letzes) Jahr haben sich aber 2 Sachen ergeben, mit denen ich nicht so zurechtkomme (...steuerlich :D )


    Zum einen:
    ich habe Ende des letzten Jahres einen Vorkurs für den Industriemeister besucht. Der Hauptkurs fing dann im Januar an und läuft noch bis Ende April)
    Ich habe nun die Kosten für den Lehrgang einmal direkt in Anlage N Zeile 44 und einmal als Sonderausgaben im Mantelbogen Zeile 43 eingetragen
    Nur zum vergleich, ich dachte immer das die Eingabe als Werbungskosten für mich günstiger sei. Allerdings ist bei der Eingabe im Mantelbogen mehr angesetzt.
    (Zum Verständniss: Es wurde nur2x zum vergleiche eingetragen, ich werde das natürlich nur im Mantel ODER in N eintragen)
    Wo muss ich es nun eintragen? Es ist mir natürlich wichtiger, die Steuererklärung RICHTIG zu machen.
    Zum Kurs selbst -weswegen ich auch auf die Werbungskosten komme- : ich werde sicherlich nach bestehen des Hauptkurses vorausgesetzt- eine bessere Stelle bekommen.
    Die Lehrgänge bezahle ich komplett selbst.


    - Also wo trage ich nun die Weiterbildungkosten ein?




    Noch eine Frage:
    Wir haben letztes Jahr Nachwuchs bekommen, sind aber noch nicht verheiratet. Leben in gemeinsamen haushalt.
    Das Kindergeld wird meiner Lebensgefährtin ausgezahlt.
    Ich muss das unter Anlage K aber angeben, obwohl ich es ja eigentlich nicht bekomme?!?
    Wenn ich angebe, das jemand anderes da Kindergeld bekommt (wie es ja auch ist) vermindert sich MEINE Rückzahlung?!?
    Das verstehe nun wer will.


    Wie trage ich das am besten ein; angeben muss ich den Nachwuchs ja ?




    Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte.
    Vielen Dank- und frohe Ostern ^^

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir Wiso Steuer 2015 gekauft...


    Das Programm WISO Steuer 2015 gibt es so nicht.
    Bitte den richtigen Namen benennen.


    Weiterhin bitte keine Sammel-Fragen.


    Zum Kindergeld: Dir wird das hälftige Kindergeld angerechnet, egal, ob Du oder Deine Lebensgefährtin das komplette KG beziehen.
    Ansonsten hilft Dir das Programm Schritt für Schritt, auch, wenn Du Deine Fragen mit Schlägwörtern in die Hilfe des Programms eingibt. ;)

  • Hallo und danke
    Das Programm heißt Wiso Steuer Start 2015.
    Wie ich das sehe ist der reine Industriemeisterlehrgang ja eine Fortbildung. ergo gehört das in den N-Teil?
    Alles andere wäre eine Ausbildung und gehört somit in den Mantelbogen als Sonderausgabe?

  • Hallo und danke
    Das Programm heißt Wiso Steuer Start 2015.
    Wie ich das sehe ist der reine Industriemeisterlehrgang ja eine Fortbildung. ergo gehört das in den N-Teil?
    Alles andere wäre eine Ausbildung und gehört somit in den Mantelbogen als Sonderausgabe?


    Die Antwort wird dir doch eigentlich unter dem Fragezeichen bei den Werbungskosten gegeben. Ohne konkreten Informationen können wir hier nicht definitiv helfen. Das Fragezeichen bei Fortbildungskosten gibt folgende Hinweise (Hervorhebung von mir):


    Hier können Sie Ihre Fort- und Weiterbildungskosten erfassen. Diese sind grundsätzlich in der Höhe unbeschränkt abzugsfähig. Sie müssen die Fort- und Weiterbildungskosten von Ausbildungskosten trennen.


    Denn Ausbildungskosten sind nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € abzugsfähig. Ausbildungskosten sind im Bereich Sonderausgaben zu erfassen.


    Die Anerkennung als Fortbildungskosten setzt eine berufliche Veranlassung voraus. Hier einige Beispiele:


    Umschulungsmaßnahme
    Fortbildungsmaßnahmen in dem bereits erlernten Beruf
    Aufwendungen für ein weiteres Studium (wenn ein konkreter Zusammenhang mit späteren Einnahmen der angestrebten Tätigkeit besteht)


    Die Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums sind auch als Werbungskosten abziehbar - und als vorweggenommene Werbungskosten nicht nur begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben -, wenn ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht.


    Zum Ansatz der Ausbildungskosten sind derzeit Verfahren anhängig (BVerfG 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14).


    Zu den Aufwendungen gehören allerdings nur solche, die der Steuerpflichtige auch tatsächlich selbst getragen hat, nicht also die durch Eltern getragenen Aufwendungen für das Kind.

  • Ok, vielen Dank. Soweit hab ich es nun.
    Was ich trotzdem nicht verstehe:
    Meine Lebensgefährtin erhält ja das Kindergeld, wenn ich in der Steuer NICHT angebe das dass Kindergeld an eine andere Person ging, erhalte ich mehr zurück laut der Rechnung des Programms.
    Also wenn ich dann angebe, das jemand anderes das Kindergeld bezieht (was ja so auch stimmt m.M. nach) erhalte ich weniger. und das nicht wenig...


    Was mir daran komisch vorkommt;
    ich erhalte also KEIN Kindergeld und bekomme gleichzeitig auch WENIGER vom EJA zurück?
    ich hätte jetzt gedacht, das man mindestens dasselbe erhält da man ja das Kindergeld nicht bekommt. Oder versteh ich da jetzt was falsch?

    • Offizieller Beitrag

    ich erhalte also KEIN Kindergeld und bekomme gleichzeitig auch WENIGER vom EJA zurück?

    Natürlich bekommst Du das halbe Kindergeld vom Staat. Der von Dir zu leistende Kindesunterhalt ist entsprechend gemindert (vereinfachter Zahlungsweg).


    Einfach mal Zahlkind in die erweiterte Forumssuche eingeben.

  • Danke dir. Ich glaub wir sprechen etwas aneinander vorbei.
    Wir leben zusammen, das Kindergeld geht auf Ihr Konto.haben halt nur noch nicht geheiratet ;)
    Bei Zahlkindern lese ich immer von Unterhalt etc.
    Das ist bei uns ja nicht der Fall

    • Offizieller Beitrag

    Danke dir. Ich glaub wir sprechen etwas aneinander vorbei.

    nein


    Wir leben zusammen, das Kindergeld geht auf Ihr Konto.haben halt nur noch nicht geheiratet

    Das spielt keine Rolle.


    Bei Zahlkindern lese ich immer von Unterhalt etc. Das ist bei uns ja nicht der Fall

    Maßgeblich ist die Unterhaltsverpflichtung.

  • Danke dir. Ich glaub wir sprechen etwas aneinander vorbei.
    Wir leben zusammen, das Kindergeld geht auf Ihr Konto.haben halt nur noch nicht geheiratet ;)
    Bei Zahlkindern lese ich immer von Unterhalt etc.
    Das ist bei uns ja nicht der Fall


    Ist doch logisch - du bekommst den halben Kinderfreibetrag als Vater angerechnet, der hat deine Lohnsteuerabzüge gemindert.

  • Ja, macht Sinn.
    Bin jetzt soweit durch.
    Ich kannte es bis ejtzt so, dass ich immer noch Handwerkerrechnungen, Versicherungsrechnungen etc mitschicken musste.
    Das Programm sagte mir aber, das ich das nicht brauche (Schritt 3 und 4 bei Abgabe per Elster nicht nötig)
    ist das neu, das man das nicht machen muss? Mir ist bewusst, dass die sich schon melden werden wenn die etwas benötigen.
    Aber wie gesagt, sonst waren die Rechnungen immer vorab mitgesendet worden (simultan auf dem Postweg)

    • Offizieller Beitrag

    Handwerkerrechnungen

    Die würde ich z.B. immer hinschicken, da sich die meisten FAs damit, trotz anderslautender Anweisungen, etwas schwer tun.

  • Die würde ich z.B. immer hinschicken, da sich die meisten FAs damit, trotz anderslautender Anweisungen, etwas schwer tun.

    Bei mir gab es da bisher noch nie Probleme (also immer ohne Vorlage der Rechnungen durchgegangen), allerdings waren die Beträge halt auch nicht sonderlich hoch. Ich halte es so, wie es in der Software beschrieben ist - nur das Notwendige wird hingeschickt. Wenn die mehr benötigen, dann melden die sich schon ... :D

  • Hatte ja seinerzeit über das Programm versendet.
    eben grad mal bei ElsterOnline geschaut, dort sollte doch eigentlich "Auftrag in Bearbeitung" stehen oder?
    Hat man andere Möglichkeiten zu überprüfen, ob die ESTE ausgegangen ist?
    Der Sendebericht im Programm ist vom 6.4. Aber sollte man nicht irgendeine Bestätigung bekommen bzw in Elsteronline sehen, das man abgegeben hat?

    • Offizieller Beitrag

    Der Sendebericht im Programm ist vom 6.4.

    Dann ist doch alles ok.


    Aber sollte man nicht irgendeine Bestätigung bekommen bzw in Elsteronline sehen, das man abgegeben hat?

    nein

    • Offizieller Beitrag

    Der Sendebericht im Programm ist vom 6.4. Aber sollte man nicht irgendeine Bestätigung bekommen bzw in Elsteronline sehen, das man abgegeben hat?

    Bitte keine Endlos-Threads. Das hat mit dem Ursprungs-Thema nichts mehr zu tun - Thread deshalb geschlossen.
    Schau Dir bitte mal die Forenregeln an.