Angabe bei verschiedenen Wochenarbeitstagen....

  • Nabend zusammen,


    meien Frau und ich hängen bei unserer Steuererklärung gerade an einer Stelle, bei der wir nicht weiterkommen.


    Folgendes:


    Meine Frau hat die ersten Monate des Jahres drei Tage die Woche gearbeitet. Als Junior in die Kita kam hat sie dann aufgestockt und arbeitet wieder fünf Tage die Woche. Die Frage ist aber jetzt, wie das bei der Pendlerpauschale eintragen? Ich kann dort ja entweder drei oder fünf Tage eingeben. Wir haben zwar versucht, das ganze über einen ersten und einen zweiten Weg zu splitten, da kommen aber nur Fehlermeldungen.


    Oder ist das im Grunde egal, wieviele Wochentage man gearbeitet hat? Ich sehe bei einer Angabe von fünf Tagen aber das Problem, dass evt. Feiertage gestrichen werden, an denen meine Frau gar nicht arbeiten musste (als Beispiel: Meine Frau musste Mo - Mi arbeiten, bei einer Fünf-Tage-Woche könnte aber z.B. die Gesamtzahl der Arbeitstage wegen eines Karfreitags gekürzt werden, also zwei Tage, obwohl meine Frau drei Tage arbeiten war...)



    Wäre für eine Hilfe sehr dankbar


    Frederic

    • Offizieller Beitrag

    da kommen aber nur Fehlermeldungen.

    Welche? :/
    Du kannst doch aber auch die Frage "Kennen Sie die Anzahl der Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde" mit "ja" beantworten. Dann kannst Du die Anzahl der Tage manuell bestimmen.

  • Aber es ist doch die Eingabe zweier Zeiträume möglich? Also 01.01. bis 31.03. mit 3 Tagen und 01.04. bis 31.12. mit 5 Tagen die Woche. :)
    Oder eben halt Billys Weg - was Deiner Befürchtung wegen möglicher Feiertage den Boden entziehen würde. :D

    • Offizieller Beitrag

    Aber es ist doch die Eingabe zweier Zeiträume möglich? Also 01.01. bis 31.03. mit 3 Tagen und 01.04. bis 31.12. mit 5 Tagen die Woche.

    Genau. Deshalb meine Frage nach der Fehlermeldung. Denn eigentlich sollte das funktionieren.


    Oder eben halt Billys Weg - was Deiner Befürchtung wegen möglicher Feiertage den Boden entziehen würde.

    Das hatte ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden, warum da jemand etwas kürzen will/soll. ;)

  • Das hatte ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden, warum da jemand etwas kürzen will/soll. ;)


    Ich hab das mal getestet und verglichen (Bayern mit Hl. 3 Könige mit Berlin ohne diesen Feiertag, jeweils Januar bis März):

    • Bei 3 Arbeitstagen je Woche ist das nicht von Bedeutung - es sind jeweils 39 Arbeitstage.
    • Bei 5 Arbeitstagen je Woche hängt aber die Gesamtzahl der Arbeitsgage vom "Bundesland für Feiertage" ab - in Bayern sind es 62, in Berlin 63.
  • Bei dem Weg mit zwei Zeiträumen kam immer die Meldung, dass wir mehr Tage angegeben haben als es Arbeitstage in dem Zeitraum gegeben haben soll...was aber nicht stimmt. Wir haben jetzt einen Zeitraum genommen, die Tage selbst eingegeben und oben 3-4 Tage gewählt (was so ungefähr dem Durchschnitt entspricht). Keine Ahnung ob die Wahl der Tage eh so wichtig ist oder ob das nur für die Kontrolle in der Software ist...


    @Billy
    Ist doch einfach...^^
    Meine Frau hat drei Tage in der Woche gearbeitet (Mo - Mi), bei der Angabe von 5 Tagen in der Woche ohne eigene Angabe der Tage könnte z.B. in der entsprechenden Woche vom System der Karfreitag als Arbeitstag abgezogen werden - obwohl meine Frau normal drei Tage gearbeitet hat - das System erkennt daraus aber nur zwei Tage...

  • Wir haben jetzt einen Zeitraum genommen, die Tage selbst eingegeben und oben 3-4 Tage gewählt (was so ungefähr dem Durchschnitt entspricht). ... Meine Frau hat drei Tage in der Woche gearbeitet (Mo - Mi) ...


    Hm, wie jetzt? Immer Montag bis Mittwoch oder durchschnittlich 3-4 Tage? ?(
    Oder meinst Du "3-4 Tage" für das ganze Jahr? Das würde dann auch nicht stimmen, das wären dann 4-5 Tage:
    3/12 a 3 Tage = 0,75 Tage
    9/12 a 5 Tage = 3,75 Tage
    -------------------------------
    macht zusammen 4,5 Tage ;)


    Bei dem Weg mit zwei Zeiträumen kam immer die Meldung, dass wir mehr Tage angegeben haben als es Arbeitstage in dem Zeitraum gegeben haben soll...was aber nicht stimmt. ... Keine Ahnung ob die Wahl der Tage eh so wichtig ist oder ob das nur für die Kontrolle in der Software ist...


    Die Fehlermeldung kann ich nicht nachvollziehen :?:
    Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung der Zeitraum 01.01. bis 31.12. angegeben ist und bei den Wegen 01.01. bis 31.03. bzw. 01.04 bis 31.12., dann funktioniert das bei mir, ohne jegliche Komplikation:


    @Billy
    Ist doch einfach...^^
    Meine Frau hat drei Tage in der Woche gearbeitet (Mo - Mi), bei der Angabe von 5 Tagen in der Woche ohne eigene Angabe der Tage könnte z.B. in der entsprechenden Woche vom System der Karfreitag als Arbeitstag abgezogen werden - obwohl meine Frau normal drei Tage gearbeitet hat - das System erkennt daraus aber nur zwei Tage...


    Macht es "das System" wirklich oder vermutest Du das, daß das passieren könnte? Ich kann das nämlich auch nicht nachvollziehen, weil die Software ja gar nicht fragt, an welchen Wochentagen im angegebenen Zeitraum gearbeitet wurde (Montag bis Mittwoch oder Montag, Mittwoch, Freitag oder ...), sondern an wievielen Wochentagen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche wird offensichtlich Montag bis Freitag angenommen, so daß Karfreitag und Ostermontag nicht als Arbeitstage gezählt werden


    Ich habe das mal in der Version 2015 geprüft, also für das Steuerjahr 2014, eingegebener Zeitraum 01.04. bis 30.04., ohne Krankheits- oder Urlaubstage:

    • 3 Arbeitstage/Woche: 15 Arbeitstage im Monat (und das, obwohl der April an einem Dienstag anfing :D ) - das zeigt also, daß nur die möglichen Arbeitstage berechnet werden, dabei aber keine Prüfung erfolgt, ob das bei beispielsweise Montag bis Mittwoch stimmt,
    • 5 Arbeitstage/Woche: 20 Arbeitstage im Monat - entspricht der Realität für Montag bis Freitag :thumbup:

    Es ist zum Verstehen auch recht hilfreich, wenn Du Screenshots erstellst und diese postest, da können mögliche Eingabefehler besser erkannt werden ... :P