"Unterhalt"?

  • Hallo,


    1.
    ich wohne seit einiger Zeit mit meiner Freundin zusammen.
    2013 war sie mit ihrem Studium fertig und hat jedoch keinen Job gefunden.
    Sie ist dann mit mir in eine andere Stadt gezogen und hat sich dort als Master eingeschrieben, jedoch weiterhin auch nach einem Job gesucht. Nebenher hat sie auf 450 Basis gejobt.
    Jetzt ist meine Frage ob ich für sie quasi "unterhalt" absetzen kann. Beim Arbeitsamt/Jobbörse war sie damals und hat nach Unterstützung gefragt, diese meinten aber dafür verdiene ihr Partner (Ich) zuviel.
    Irgendwo hab ich mal gelesen, dass das wohl machbar sei.


    2. Im November sind wir dann Jobbedingt umgezogen. Sie hat hier einen Festen Job und ich auch.
    Mein Arbeitgeber hat mir ein Umzugsunternehmen bezahlt, jedoch sind für mich dennoch kosten entstanden wie z.B:
    Fahrt von 500km (einweg) um Wohnungen an zu schauen, Übernachtungen, Fahrt um Wohnung abzunehmen etc.
    Kann ich den Umzug dann trotzdem noch Pauschal absetzen?


    Danke!

  • Hallo frankw1,


    1.
    ich wohne seit einiger Zeit mit meiner Freundin zusammen.
    2013 war sie mit ihrem Studium fertig und hat jedoch keinen Job gefunden.
    Sie ist dann mit mir in eine andere Stadt gezogen und hat sich dort als Master eingeschrieben, jedoch weiterhin auch nach einem Job gesucht. Nebenher hat sie auf 450 Basis gejobt.
    Jetzt ist meine Frage ob ich für sie quasi "unterhalt" absetzen kann. Beim Arbeitsamt/Jobbörse war sie damals und hat nach Unterstützung gefragt, diese meinten aber dafür verdiene ihr Partner (Ich) zuviel.
    Irgendwo hab ich mal gelesen, dass das wohl machbar sei.


    Ob deine Freundin hierzu gehört, kann ich nicht genau sagen - sie ist eigentlich keine Angehörige im Sinne des § 15 AO (vergl http://www.steuerlinks.de/sr-u…-unterstuetzt-werden.html). Wenn ihr verlobt seid, geht es ...
    Leider klaffen hier Sozialrecht und Steuerrecht auseinander.


    2. Im November sind wir dann Jobbedingt umgezogen. Sie hat hier einen Festen Job und ich auch.
    Mein Arbeitgeber hat mir ein Umzugsunternehmen bezahlt, jedoch sind für mich dennoch kosten entstanden wie z.B:
    Fahrt von 500km (einweg) um Wohnungen an zu schauen, Übernachtungen, Fahrt um Wohnung abzunehmen etc.
    Kann ich den Umzug dann trotzdem noch Pauschal absetzen?


    Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, sind die Fahrtkosten absetzbar. Ob die Pauschale geht, bin ich mir nicht sicher, denn du hast ja Kosten ersetzt bekommen. Die Pauschale deckt ja auch solche Kosten ab, die der Arbeitgeber dir ersetzt hat. Also müsstest du von der Pauschale den Kostenersatz abziehen. Das würde ich auch so machen - ganz offen. Dann ist auch der Ansatz von Kilometergeld, Mehraufwand für Verpflegung, doppelte Miete etc. verständlicher.


    Gruß nesciens

  • Hallo frankw1,



    Ob deine Freundin hierzu gehört, kann ich nicht genau sagen - sie ist eigentlich keine Angehörige im Sinne des § 15 AO (vergl http://www.steuerlinks.de/sr-u…-unterstuetzt-werden.html). Wenn ihr verlobt seid, geht es ...
    Leider klaffen hier Sozialrecht und Steuerrecht auseinander.


    Ich denke, das geht auch ohne verlobt zu sein.
    § 33a EStG (1) Satz 3: "Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden." Siehe auch finanztip.de (Abschnitt "Unterstützung bedürftiger Personen"), steuerberaterin-muenchen.com (Punkt 1. b), oder steuern.de.
    Allerdings gab es ja "nur" eine unverbindliche mündliche Auskunft ("... diese meinten aber dafür verdiene ihr Partner (Ich) zuviel."), was das Ganze möglicherweise problematischer macht. Allerdings scheint es nach steuern.de trotzdem möglich zu sein, denn dort heißt es:

    "Voraussetzung ist, dass diese Personen bei Ihnen im Haushalt leben und den Personen Unterhaltszahlungen aus öffentlichen Mitteln wegen Ihrer Unterhaltsleistungen gekürzt oder nicht gewährt wurden, z. B. wurde die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe (Hartz IV) gekürzt, abgelehnt oder nicht beantragt."

    • Offizieller Beitrag

    Aber ist jemand gegenüber einer Freundin, mit der er nicht verlobt ist, wirklich unterhaltsverpflichtet? Da habe ich so wirklich meine Zweifel. Das kann aber nur ein Sozialrechtler klären und kein Steuerrechtler. Wenn er da nichts vom Amt schriftlich hat, sehe ich zumindest große Probleme auf den TE zukommen.

  • Aber ist jemand gegenüber einer Freundin, mit der er nicht verlobt ist, wirklich unterhaltsverpflichtet?


    Unterhaltsverpflichtet wohl nicht, aber unter bestimmten Bedingungen ist die Freundin unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt - so lese ich § 33 a EStG.
    Und da es ja um die steuerrechtliche Betrachtung geht, wäre ein Sozialrechtler mit guten Kenntnissen im Steuerrecht oder ein Steuerrechtler mit guten Kenntnissen im Sozialrecht am besten zur Beratung. :D

    • Offizieller Beitrag

    Unterhaltsverpflichtet wohl nicht, aber unter bestimmten Bedingungen ist die Freundin unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt - so lese ich § 33 a EStG.

    Aber eben nur, wenn durch das Zusammenleben staatliche Leistungen verweigert werden. Und insoweit ist der TE nachweispflichtig. Und nur, weil jemand das ihm mündlich sagt, erfüllt das den Gesetzestatbestand grundsätzlich nicht. Und ohne Verlobung und etwaiger Kurzzeitbeziehung habe ich da im rechtlichen wirklich so meine Zweifel. Aber bei diesem Ding mit Bedarfsgemeinschaft blickt ja keiner mehr durch.


    ALG II des Partners und Wohngeld - Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen - Quelle: studis online

  • Aber eben nur, wenn durch das Zusammenleben staatliche Leistungen verweigert werden. Und insoweit ist der TE nachweispflichtig. Und nur, weil jemand das ihm mündlich sagt, erfüllt das den Gesetzestatbestand grundsätzlich nicht.


    Genau die Nachweispflicht hatte ich ja auch vermutet, deshalb meine Zweifel mit "möglicherweise problematischer". Ob die Aussage von steuern.de auch die Auffassung der Finanzverwaltung ist - keine Ahnung. Aber es zeigt zumindest, daß es nicht unmöglich ist. Der gemeinsame Bezug der neuen Wohnung, vermutlich an einem anderen Ort, und ihr dortiger fester Job sprechen auch eher gegen eine Kurzzeitbeziehung, was die Begründung vielleicht einfacher macht. :P

    • Offizieller Beitrag

    betrifft zwar eine nicht eingetragene Partnerschaft, aber der Tenor ist dennoch eigentlich eindeutig und dürfte bei zusammen lebenden Partner ohne Trauschein ebenfalls gelten ...

    Der Zusammenhang mit dem in diesem Thread geschilderten Sachverhalt verschließt sich mir irgendwie. ?(

  • Der Zusammenhang mit dem in diesem Thread geschilderten Sachverhalt verschließt sich mir irgendwie. ?(


    der Zusammenhang wird ersichtlich, wenn man das zitierte Urteil liest (ist wirklich schlecht, dass der Link von nesciens nicht zum Urteil, sondern nur zur Veröffentlichung führt). Erst der Link in der Veröffentlichung zum Urteil führt dann zum Ziel - im letzten Absatz wird kurz Stellung genommen zum Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben. Der BFH lässt dies in engen Grenzen zu.

    • Offizieller Beitrag

    ... im letzten Absatz wird kurz Stellung genommen zum Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben.

    Sonderausgaben? ?(


    Und einen Zusammenhang sehe ich immer noch nicht. Dem ganzen Verfahren liegt ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde. Und das sagt nichts zu etwaigen Unterhaltsverpflichtungen sich ggf. nur wenige Tage/Wochen kennender Personen, die mal schnellentsclossen zusammengezogen sind.


    Der TE soll doch einfach sein Glück versuchen, sich aber auf etwaigen Erörterungsbedarf einstellen.

  • besten Dank für die vielen Antworten. Versuchen kann ich es ja.


    Bezüglich den Umzugskosten.
    Die Firma hat für das Umzugsunternehmen glaube ich ca 3000 Euro bezahlt, die genaue Summe kenne ich aber nicht.


    Pauschal absetzen könnte ich
    715 Euro + 315 Euro für meine Lebensgefährtin, richtig?
    Mit den Fahrten die ich hatte komme ich sogar über diese Summe, meine ich.


    Soll ich das dann seperat angeben?

  • Pauschal absetzen könnte ich
    715 Euro + 315 Euro für meine Lebensgefährtin, richtig?


    nein - das muss deine Lebensgefährtin in ihrer Erklärung machen. Ihr werdet schließlich nicht zusammen veranlagt. Und die Pauschale - da hätte ich so meine Bedenken, weil die Erstattung des Arbeitgebers gegen gerechnet werden müsste, es sei denn, diese ließe sich durch eine Rechnung des Umzugsunternehmens nachweisen. Reisekosten gehen - wie oben gesagt - sofern es sich um die Suche nach einer Mietwohnung handelte.