Verlustvortrag Studium

  • Hallo zusammen,


    Hab da eine kleine Frage welche ich durch recherche nicht eindeutig beantwortet bekommen habe.


    Folgender Sachverhalt:
    Habe in den letzten Jahren durch Steuererklärungen im jeweiligen Jahr 2009-2012 einen Verlustvortrag angehäuft, 2013 habe ich das erste mal aufgrund eines kleines Studentenverdienst ein zu versteuerndes Einkommen von 230 € (durch Abzüge so gering).


    Frage: Wie nehme ich den Verlustvortrag über das Jahr 2013 mit nach 2014 in welchem ich meinen Job begonnen habe und somit zum ersten mal viel Steuren gezahlt habe ohne womöglich alles zu verlieren


    Danke vielmals im vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Ganz normal eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der verbleibende Verlustvortrag wird dann auf den 31.12.2013 im Rahmen eines gesonderten Bescheides festgestellt. Ein solcher Feststellungsbescheid sollte Dir übrigens auch schon auf den 31.12.2012 vorliegen.


    Dir ist aber klar, dass der Verlustvortrag, vor allem anderen, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres 2013 abgezogen wird.


    Das ganze Verfahren haben wir übrigens, teilweise sogar bebildert, in anderen Threads detailliert erläutert.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort



    Dir ist aber klar, dass der Verlustvortrag, vor allem anderen, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres 2013 abgezogen wird.


    Also wenn ich 4800 € Einkünfte hatte 2013 werden diese vom Verlustvortrag (15000€) abgezogen? Aber hatte im gleichen Jahr 4570 € Werbungskosten gehabt....werden die dann gar nicht mehr Berücksichtigt? Oder kommen die dann quasi wieder dazu?
    Also: 15 000 - 4800 + 4570

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte mich in diese Diskussion noch einklinken. Gerade habe ich den folgenden Artikel zum Thema Studiengebühren und Steuerrückzahlung auf Spiegel Online gelesen:
    http://www.stern.de/wirtschaft…end-bis-2008-6320900.html


    Offenbar bezieht sich das auf ein aktuelles Gerichtsurteil. Meine Frau hatte in den Jahren 2007-2009 in Kanada einen MBA gemacht und erhebliche Studiengebühren gehabt - umgerechnet ca. 7.300€ pro Jahr (NUR die Studengebühren, ohne alles andere wie Lebenshaltungskosten, Bücher, Reisekosten etc.). Nach meinem Verständnis würde dies als Zweitstudium gelten, da sie vorher schon einen Bachelor hatte.


    Ich hatte letztes Jahr diesbezüglich noch recherchiert, und da sah es so aus, dass es zu spät für die Anrechnung der Studiengebühren war. Laut dem neuen Urteil müsste es jetzt doch möglich sein, sie anzugeben. Laut dem Artikel müssten wir einen "Verlustfeststellungsbescheid beantragen". Wie würde ich das im WISO Steuer-Sparbuch machen? Gehe ich recht in der Annahme, dass die gesamten Kosten dann auf das aktuelle Steuerjahr, also 2014, angerechnet würden? Oder gäbe es die Möglichkeit, die ja doch erheblichen Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen, evtl. rückwirkend für frühere Jahre? Meine Frau ist seit 2011 steuerpflichtig beschäftigt; wir sind dabei getrennt veranlagt.


    Vielen Dank schon einmal!

  • Falls das Thema noch jemanden interessiert: Im von Buhl per E-Mail verschickten blickpunkt Steuern 07/2015 ist die Frage Verlustfeststellung für die Studienkosten vergangener Jahre recht ausführlich diskutiert.