Bewerbungskosten > Fahrtkosten mit dem eig. Fahrzeug

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier und auch im eigtl. Programm ein Neuling.


    Das eigtl. Problem ist, dass ich den Faktor der eigtl 0,30 €/km sein sollte nicht bearbeiten kann und das Programm einen Faktor von 590€/km ansetzt.
    Somit ergibt sich eine exorbitant falsche Rechnung von knapp 47.000,00 € Fahrtkosten. Hierbei handel es sich um die Berechnung der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen.


    Anbei ein Screenshot des Problems. Ich bin dankbar für jegliche Hlfestellung !


    Gruß Omni

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das die tatsächlichen und nachweisbaren Kosten je Kilometer laut Fahrtenbuch/-Fahrtenaufzeichnungen sind, dann würde das für diesen Sachverhalt ja zutreffen. Allerdings scheinen mir die von Dir da eingetragenen 10.000km ziemlich willkürlich. Der Nachweis der grundsätzlich durchaus ansetzbaren tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer ist nämlich an ganz bestimmte formale Auflagen gebunden und geht nicht mal so eben überschlägig.


    Du solltest mal etwas mehr zum Sachverhalt und Deiner Vorgehensweise bzw. dem Ergebnis, das Du steuerlich erhalten möchtest, verraten.

    • Offizieller Beitrag

    Mit welcher Eingabe schraube ich diesen Faktor auf 0,30 €/km runter?

    "PKW Standard" nehmen oder die Fahrzeugkosten löschen.


    Oder kann ich ihn sogar bei 0,41 € belassen?

    Wie miwe4 schon schrieb: wenn alles korrekt eingetragen wurde, dann spricht nichts dagegen.

  • Wenn das die tatsächlichen und nachweisbaren Kosten je Kilometer laut Fahrtenbuch/-Fahrtenaufzeichnungen sind, dann würde das für diesen Sachverhalt ja zutreffen. Alelrdings scheinen mir die von Dir da eingetragenen 10.000km ziemlich willkürlich. Der Nachweis der grundsätzlich durchaus ansetzbaren tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer ist nämlich an ganz bestimmte formale auflagen gebunden und geht nicht mal so eben überschlägig.


    Du solltest mal etwas mehr zum Sachverhalt und Deiner Vorgehensweise bzw. dem Ergebnis, das Du steuerlich erhalten möchtest, verraten.


    Also 10.000 km ist einfach meine jährliche Laufleistung mit dem eig. Kfz, hat also mit Willkür null zu tun. Wenn hier nicht meine jährliche Kilometerleistung gemeint ist, dann missverstehe ich den Hilfestext an dieser Stelle. Als Fahrzeugkosten habe ich lediglich die Kaufsumme und das Kaufdatum eingetragen, alle Ergebnisse daraus ermittel das Programm alleine. Als Ergebnis erhoffe ich mir hier eigtl. nichts, da ich in der Materie ahnungslos bin, da ich aber letztes Jahr viele Bewerbungsgespräche hatte und dieser Punkt per Interview geboten wird, habe ich ihn auch ausgefüllt und angesetzt, oder ist das für mich nachteilig?


    Ich bin leider ein vollkommener Neuling in diesem Gebiet und mache meine Steuererklärung zum ersten Mal selbst. Sollte ich mich hier und da blöd anstellen oder eine dumme Frage stellen, bitte ich dies mir nachzusehen.



    Oder kann ich ihn sogar bei 0,41 € belassen?

    Wie miwe4 schon schrieb: wenn alles korrekt eingetragen wurde, dann spricht nichts dagegen.[/quote]


    Ist es denn aus meiner Situation zulässig das Kfz "anzusetzen" ? Ich habe es zwar schon 2012 gekauft, fahre aber täglich damit zur Arbeit und wieder nach Hause, da ich im Versicherungsbereich tätig bin, ist hier und da auch ein Kundentermin vor Ort dabei. Daher dachte ich dies auch anbringen zu können. Sollte ich falsch liegen oder hätte jmd weitere Tipps oder Berichtigungen, bin ich für alles dankbar.


    Vielen Dank,


    Gruß Omni

    • Offizieller Beitrag

    Also 10.000 km ist einfach meine jährliche Laufleistung mit dem eig. Kfz, hat also mit Willkür null zu tun.

    Wie hast Du die Kilometerleistung ermittelt? Sorry, aber auf den Kilometer genau 10.000km hört sich mehr oder weniger geschätzt, gerundet etc. an.


    Ist es denn aus meiner Situation zulässig das Kfz "anzusetzen" ? Ich habe es zwar schon 2012 gekauft, fahre aber täglich damit zur Arbeit und wieder nach Hause, da ich im Versicherungsbereich tätig bin, ist hier und da auch ein Kundentermin vor Ort dabei. Daher dachte ich dies auch anbringen zu können. Sollte ich falsch liegen oder hätte jmd weitere Tipps oder Berichtigungen, bin ich für alles dankbar.

    Ich denke, es geht nur um die Bewerbungskosten und die dafür ggf. nach Reisekostengrundsätzen zu ermittelnden Kosten. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wenn hier nicht meine jährliche Kilometerleistung gemeint ist, dann missverstehe ich den Hilfestext an dieser Stelle. Als Fahrzeugkosten habe ich lediglich die Kaufsumme und das Kaufdatum eingetragen, alle Ergebnisse daraus ermittel das Programm alleine

    Was hast Du denn als Anteil der beruflichen Nutzung eingetragen?

  • Wie hast Du die Kilometerleistung ermittelt? Sorry, aber auf den Kilometer genau 10.000km hört sich mehr oder weniger geschätzt, gerundet etc. an.


    Kommt meiner Meinung darauf an, wie groß die Rundungsdifferenz ist - es schaut ja wohl kaum jemand genau immer zum Jahreswechsel auf den Tacho ... :D Ich nehme beispielsweise immer das Datum der jeweils ersten Tankrechnung zum Berechnen der Jahresfahrleistung, ist letztlich auch nicht punktgenau. Und da es hier "nur" um 51 km geht ... vielleicht wirkt sich das ja nicht mal auf eine Überschreitung der Werbungskostenpauschale aus?


    Was hast Du denn als Anteil der beruflichen Nutzung eingetragen?


    Ich glaube, das spielt bei den Bewerbungskosten keine Rolle ... ?(


    omni: Du berechnest die Kfz-Kosten nur aus den Anschaffungskosten? Also ohne Sprit, Öl, Werkstattkosten usw.? 8o

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, das spielt bei den Bewerbungskosten keine Rolle ...

    Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern mit den Eingaben, aus denen die Abschreibungen ermittelt werden, die wiederum in die Fahrzeugkosten einfließen und damit in den individuell berechneten anzusetzenden Kilometersatz, um den es hier letztendlich geht.



    omni: Du berechnest die Kfz-Kosten nur aus den Anschaffungskosten? Also ohne Sprit, Öl, Werkstattkosten usw.?

    Nein, wie Du seinen Screenshots entnehmen kannst, hat er auch sonstige Fahrzeugkosten erfaßt und ein Blick in die Programmeingabemasken sagt Dir, was dahinter steht.

  • Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern mit den Eingaben, aus denen die Abschreibungen ermittelt werden, die wiederum in die Fahrzeugkosten einfließen und damit in den individuell berechneten anzusetzenden Kilometersatz, um den es hier letztendlich geht.


    Hm, bei mir ändert sich der km-Satz nicht, wenn ich verschiedene Anteile der beruflichen Nutzung eintrage.


    Anteil 10 %: Anteil 100 %:
    Insofern spielt dieser Anteil wohl auch ohne Glauben keine Rolle ... :D
    Nein, im Ernst, der Anteil spielt wohl u. a. dann eine Rolle, wenn das Fahrzeug Wirtschaftsgut ist, deswegen auch das Wort "Inventar" ... ^^


    Wäre ja auch unlogisch, weil ja die angefallenen Kosten für die Fahrten zum Bewerbungsgespräch über die dabei gefahrenen Kilometer errechnet werden.
    Und außerdem würde jemand, der gar keine berufliche Nutzung hat, hier gewissermaßen leer ausgehen, also nicht die tatsächlichen Fahrzeugkosten (sofern über 0,30 € hinausgehend) ansetzen können. Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Nein, wie Du seinen Screenshots entnehmen kannst, hat er auch sonstige Fahrzeugkosten erfaßt und ein Blick in die Programmeingabemasken sagt Dir, was dahinter steht.

    stimmt, das hatte ich nur gestern abend auf dem netbook nicht erkannt, war zu klein das bild :)

    • Offizieller Beitrag

    Hm, bei mir ändert sich der km-Satz nicht, wenn ich verschiedene Anteile der beruflichen Nutzung eintrage.

    Du hast recht, da hatte ich offensichtlich bei meinen Test schief gekuckt.
    Wobei wenn der %-Satz = 0, dann hätte es schon einen Einfluß. Aber dann würde man das Inventar auch nicht erfassen. ;)


    Und außerdem würde jemand, der gar keine berufliche Nutzung hat, hier gewissermaßen leer ausgehen, also nicht die tatsächlichen Fahrzeugkosten (sofern über 0,30 € hinausgehend) ansetzen können. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Na ja, man könnte dann zwar die Anschaffungskosten nicht erfassen, aber die anderen Kosten schon. Ob da muß man sich dann schon sehr sehr sehr strecken, damit man über die 0,30 € hinaus kommt und es sich lohnt. Sieht mir fast unmöglich aus, wenn man mal da ein paar Werte einträgt.

  • Du hast recht, da hatte ich offensichtlich bei meinen Test schief gekuckt.
    Wobei wenn der %-Satz = 0, dann hätte es schon einen Einfluß. Aber dann würde man das Inventar auch nicht erfassen. ;)


    Na ich hatte auch testweise 0 % eingetragen - da wurde aber vieles rot 8o


    Na ja, man könnte dann zwar die Anschaffungskosten nicht erfassen, aber die anderen Kosten schon. Ob da muß man sich dann schon sehr sehr sehr strecken, damit man über die 0,30 € hinaus kommt und es sich lohnt. Sieht mir fast unmöglich aus, wenn man mal da ein paar Werte einträgt.

    Na die Anschaffungskosten fallen ja nach Ablauf der Abschreibung eh weg, und da wird es tatsächlich schwer, nur mit Versicherungen, Sprit usw. über die 30 Cent zu kommen. Aber da gibts ja den Tip und die Auswahlmöglichkeit, den vom FA anerkannten Kilometersatz anzusetzen ... :)

  • Uiuiui ganz schön viele Eindrücke für mein kleines Hasenhirn^^ vielen Dank für deie rege Beteiligung!


    Aber mittlerweile komme ich fast zu dem Schluss die Fahrzeugkosten und vllt. auch die Bewerbungskosten komplett zu streichen, da ich weder Tankbelege sammele noch ein Fahrtenbuch führe. Ich hab sowas vorher auch nie gebraucht, bzw. wurde es nicht von mir verlangt vorzulegen bis dato, also was vorherige Steuererklärungen angeht. Was ratet ihr mir denn?


    Ich nutze das Fahrzeug übrigens 50% privat und 50% beruflich, also für Fahrten von und zum Büro und du ein paar Kundenterminen. Kann ich das dann 50/50 ansetzen?
    Was die weiteren Kosten wie Sprit, Öl, Werkstatt angeht wollte ich mich zurückhalten, da keine Belege vorhanden sind, oder kann ich das igrnorieren und pauschal etwas draufschlagen?


    Entschuldigt meine naiv/unwissend wirkende Art in diesem Thema, aber ich bin hier echt nur minder bewandert :)

    • Offizieller Beitrag

    Was ratet ihr mir denn?

    Das kannst nur Du selber entscheiden.


    Ich nutze das Fahrzeug übrigens 50% privat und 50% beruflich, also für Fahrten von und zum Büro und du ein paar Kundenterminen. Kann ich das dann 50/50 ansetzen?

    Ohne vernünftige Aufzeichnungen und Belege geht da gar nichts.


    Entschuldigt meine naiv/unwissend wirkende Art in diesem Thema, aber ich bin hier echt nur minder bewandert

    Da hilft Lesen im Forum und im weiten Internet.

  • Ergänzung:
    entscheiden muss der TE - stimmt. Aber als Hilfestellung:
    wie schon erwähnt gilt für die Fahrten zum Büro die Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer). Das kann und sollte er auf jeden Fall prüfen, denn wenn er mit allen anderen Kosten dann die Werbungskostenpauschale überschreitet, ist es vorteilhaft für ihn.
    Für die Fahrten zu den Kunden gelten die Reisekostenregelungen (hat miwe4 auch schon geschrieben). Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber erwähnt sind, muss er diese eintragen (da sonst die Erstattungen des AG als Arbeitslohn versteuert werden). Auch hier kann er dann 0,30 € je gefahrenen Kilometer ansetzen - entweder die dem AG genannten Kilometer oder, da kein Fahrtenbuch vorliegt, die Kilometer mittels Routenplaner (kürzerste Entfernung) ermitteln und ansetzen.

    • Offizieller Beitrag

    entscheiden muss der TE - stimmt. Aber als Hilfestellung:

    Ja, aber das haben wir ja alles schon gesagt. Lesen und entscheiden muss der TE selber, ansonsten sind wir ja bei einer Steuerberatung.


    Und abgesehen davon ging es im Eingangspost ausschließlich um Fahrtkosten etc. anlässlich Bewerbungsgespräche. Und darauf bezog sich meine Antwort.


    Und wenn der TE jetzt meint, dies auch auf Reisekosten ausdehenen zu müssen, dann wäre da ggf. ein neuer Thread. Und wenn es in diesem Thread mit beantwortet, dann muss man ihm auch sagen, dass für Fahrtkosten aufgrund von Auswärtstätigkeiten geeignete Nachweise zur Glaubhaftmachung derselben geführt werden müssen. Und zwar auch bei Geldtendmachung etwaiger pauschaler Ansätze. Und wenn ich mir seine Ausführungen so anschaue, auch hinsichtlich der genau 10.000km, dann habe ich so meine Zweifel, ob diese tatsächlich ausreichend sind. Auch das kann er aber nur selber beantworten, da wir leider nur Bruchstücke erfahren und mehr raten als wissen.