Guten Tag, Gemeinde!
Wenn man bis Ende 2013 im EU-Ausland (DBA) gearbeitet hat (nichtselbständig) und das Gehalt für Dezember 2013 erst nach Rückkehr am 24.01.2014 eingeht, gilt das nach dem Zuflußprinzip als in 2014 zugegangen und muß in der jetzigen Steuererklärung für 2014 gemeldet werden, wenn ich das recht verstehe.
Die Maske "Ausländische Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit" scheint da aber nicht zu passen, denn wenn man den eigentlichen Arbeitszeitraum in 2013 einträgt beschwert sich WISO Steuer-Sparbuch 2015, das der Zeitraum der Tätigkeit nicht im Steuerjahr liegt. Man kommt erst gar nicht dazu, den Gehaltsbetrag zu erfassen.
Wo und wie soll man den Eingang sonst verbuchen?
UPDATE1: eine Nachfrage beim Finanzamt hat ergeben, daß sie die Summe in Kennziffer 139 "steuerfreier Arbeitslohn" erwarten würden. Da ist offenbar Anlage N Zeile 21 gemeint. Diese Kennziffer wird aus der Anlage N-AUS Zn. 52, 70 und/oder 81 gespeist. Da ein DBA im Spiel ist kommen nur Zeilen 52 und 81 in Frage. Zeile 52 wäre eine Summe aus (1) Z. 48, in der die oben beschriebene Arbeitstageaufstellung münden würde, die wohl WISO Steuer-Sparbuch 2015 auch nach Eingabe der Zeiträume erstellt (was wie oben beschrieben in WISO Steuer-Sparbuch 2015 nicht akzeptiert wird), sowie (2) Z. 49, das wiederum aus Z.43 gespeist wird. Z. 43 scheint ein freies Eingabefeld zu sein.
Somit wäre also die Frage, wie ich über WISO Steuer-Sparbuch 2015 den Eingang in Z. 43 oder Z. 81 bekomme.
Bei Klick in der Formularansicht in Zelle 43 N-AUS komme ich in die Maske Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit > Angaben zur Tätigkeit > Angaben zum Arbeitslohn.
UPDATE2:
Dort macht am ehesten die zweite Zelle Sinn: "Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber".
Dann meldet WISO Steuer-Sparbuch 2015 auch hier gleich wieder einen Fehler, weil im folgenden Bereich "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" nicht "0" bei "Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr" stehen darf (obwohl das genau der Fall ist für 2014!)
Wenn man nun bei "Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr" einfach eine "1" eingibt und dann beim folgenden "Davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat" auch eine "1", dann ist WISO Steuer-Sparbuch 2015 zufrieden und der Gehaltsbetrag wird korrekt verarbeitet.
Nach Abschluß der Eingabe wird wieder die fehlende Zeitraumbeschreibung angemahnt, die wie schon am Anfang des Beitrages beschrieben nicht im Kalenderjahr 2014 legt.
Das Vorgehen klappt also vorne und hinten nicht. Ich könnte einen gesamten "Dummy-Einsatztag" eines fiktiven Auslandseinsatzes für den 01.01.2014 schaffen, aber das würde den "Hack" nur noch weiter treiben.
Also:
1) Wie ist nun das richtige Vorgehen?
2) Gebe ich irgendwo die Steuer an, die im Januar 2014 mir von dem Bruttolohn in dem Aus-Land abgezogen wurde? Oder bleibt die wegen DBA außen vor? Das Finanzamt sagte immerhin, daß sie auch nichts von der Erstattung wissen wollen, die ich 2015 aus dem Aus-Land für 2014 bekommen habe. Vielleicht ist das gerade der Sinn des DBA, daß die Steuerbehandlung separat läuft und nur das ausländische Bruttogehalt zum deutschen Progressionsvorbehalt beiträgt, also nur der gemeldet werden muß?
Viele Grüße
zf9v