Hallo,
mein Kind für das ich Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag habe, befindet sich noch in der Erst-Ausbildung.
Aufgrund steuerlicher Vorteile mache ich die Beiträge zu Kranken und Pflegevericherung in meiner Steuererklärung geltend.
Das wiedrum führt dazu, dass das FA von meinem Kind die Abgabe einer Steuererklärung fordert, um etwaige Doppelvergünstigungen auszuschließen.
Soweit für mich nachvollziehbar.
Nun gibt das WISO-Sparbuch 2015 allerdings den Hinweis aus, dass ich überprüfen soll, ob durch die Übernahme der Versicherungsbeiträge nicht der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag verloren geht, da die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes Grundvoraussetzung für den Sonderausgabenabzug der übernommenen Beiträge ist.
Dieser Zusammenhang ist mir nicht ganz klar und vielleicht kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat.
Soweit ich weiß, ist ja seit geraumer Zeit das Kindergeld nicht mehr an das (Ausbildungs-)Einkommen des Kindes gekoppelt.
Interssant wäre zudem zu erfahren, in welcher Zeile der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" in der Steuererklärung meines Kindes die Erstattungsbeiträge von mir angegeben werden müssen.
Vielen Dank für einen Rat.