100€ mehr erhalten als WISO berechnet hatte

  • Guten Abend,


    gestern hatte ich nach einigen Monaten Wartezeit endlich die Bestätigung zur Rückerstattung bekommen.
    Es handelte sich um meine erste Steuererklärung (für das Jahr 2013) die ich freiwillig abgegeben hatte und mittels WISO Steuer erstellt hatte. Ich habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt und bin jetzt doch etwas baff. Obwohl ich einige Angaben gemacht hatte, die ich jetzt nicht mehr nachweisen kann aber auch nicht sonderlich viel ausmachen.
    Jedenfalls habe ich anstatt des von WISO berechneten Betrags 100€ (>10%) mehr bekommen. 8o


    Ich möchte mich jetzt gar nicht beschweren, mir geht es eher um das Grundverständnis. Hat das Finanzamt nochmal alles nachgerechnet nach irgendwelchen aktuellen Ständen zu meinen Gunsten gerechnet oder hat WISO mir falsche Werte ausgegeben bzw. kann es einfach nicht besser?


    Ich dachte immer, wenn dann zahlt das Finanzamt maximal den von mir geforderten Betrag zurück. Voraussetzung ist natürlich dass irgendwo der von mir bzw. WISO berechnete Betrag im Elster Formular auftaucht.


    Mag mich vielleicht jemand aufklären?


    Nach dieser Steuererklärung komme ich nun doch wieder ins Grübeln die Steuererklärung für das Jahr 2014 zu erstellen. WISO Steuer 2015 habe ich bereits aber laut des Programms bekomme ich gerade mal 24€ zurück (ohne Kleinigkeiten). Dafür lohnt sich der Aufwand nicht. Meine Kollegen, die identische Einkommenssteuererklärungen haben müssten, bekommen dagegen wohl pro Jahr um die 300€ wieder. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte mich jetzt gar nicht beschweren, mir geht es eher um das Grundverständnis. Hat das Finanzamt nochmal alles nachgerechnet nach irgendwelchen aktuellen Ständen zu meinen Gunsten gerechnet oder hat WISO mir falsche Werte ausgegeben bzw. kann es einfach nicht besser?

    Ohne Kenntnis der genauen Besteuerungsgrundlagen kann das niemand konkret beantworten.


    Meine Kollegen, die identische Einkommenssteuererklärungen haben müssten, bekommen dagegen wohl pro Jahr um die 300€ wieder.

    Es gibt erfahrungsgemäß keine identischen Besteuerungsgrundlagen. Versuch macht klug.

  • Voraussetzung ist natürlich dass irgendwo der von mir bzw. WISO berechnete Betrag im Elster Formular auftaucht.


    Ich weiß es nicht - aber ich gehe davon aus, daß das Berechnungsergebnis von WISO Steuer (oder welch anderer Software auch) nicht an das FA übermittelt wird. Solche Ergebnisse interessiert das FA nicht, deshalb werden bestimmt nur die steuerrelevanten Datan übertragen, also das, was Du einträgst bzw. sich aus den Einträgen ergibt (z. B. Zwischensummen). Ich habe jetzt den Fall bei mir, daß ich Reisekosten für die Auswärtstätigkeit nachweisen soll - im Telefonat stellte sich heraus, daß nur die Summe der dabei ansetzbaren Kosten per ELSTER übermittelt wurde.


    Meine Kollegen, die identische Einkommenssteuererklärungen haben müssten, bekommen dagegen wohl pro Jahr um die 300€ wieder.


    Du kennst also alle steuerlichen Rahmenbedingungen Deiner Kollegen? Ihr wohnt alle ganz genau gleich weit weg von der Arbeitsstätte? Ihr habt alle auch identische Krankenkassenbeiträge und Kapitalerträge? usw. usf.
    Ich bin immer erstmal der Meinung, daß es prinzipiell keine identischen Einkommensteuererklärungen gibt, da gibt es viel zu viele individuelle Faktoren, die das beeinflussen.


    Unabhängig davon: Die Lektüre des Bescheides und der detaillierte Vergleich mit dem Ergebnis in der Software führt sehr häufig zur Antwort, also wo gab es welche Abweichungen in der Summe zu Deinen Gunsten? Sind diese plausibel?
    Pauschal läßt sich Deine Frage definitiv nicht beantworten.


    P.S. Jetzt war miwe4 schneller ... :D

  • Schade, aber danke für eure Antworten. Das System scheint also nicht gerade transparent zu sein.


    Du meinst jetzt mit "System" nicht unser Steuerrecht? 8o
    Wenn ja - daß das nicht transparent ist, weiß man ja nicht erst seit der Bierdeckelidee von Herrn Merz. :P
    Du solltest Dir einfach mal das Handbuch zur Hand nehmen (deshalb heißt es ja so :D ) und so manches Thema, welches Dich betrifft, durchlesen ...
    Wenn nicht - welches System meinst Du dann? ?(


    P.S. Hast Du denn schon mal den Vergleich Steuerbescheid-Software vorgenommen?

  • Sekundär das Steuerrecht, eher die Herangehensweise der Finanzämter. WISO bietet ja schon klasse Hilfestellungen.
    Die besagten Kollegen nutzen nur das Elster Formular.

  • Sekundär das Steuerrecht, eher die Herangehensweise der Finanzämter. WISO bietet ja schon klasse Hilfestellungen.


    Nun ja, da wäre tatsächlich viel verbesserungswürdig - zu vereinfachen, Schlupflöcher und Lücken in den Gesetzen schließen usw. usf. Aber leider passiert da seit Ewigkeiten nix, auch der Herr Merz (egal wie man zu ihm steht), ist da leider gescheitert.


    Die besagten Kollegen nutzen nur das Elster Formular.


    Vergleich nicht mit den Kollegen, wie schon nicht nur von mir gesagt wurde, das bringt nix, weil es keine identischen Fälle gibt.
    Haste denn den Steuerbescheid schon mit dem Ergebnis der WISO-Software verglichen? Wo kommen denn die 100 € mehr her?

  • Hallo Spitfire,


    Entejens will dich auf die Möglichkeit im Programm hinweisen, den Bescheid mit der ursprünglichen Erklärung abzugleichen. Gehe dazu im Programm auf den Menüpunkt "Steuerbescheid prüfen". Danach kommt ein Fenster, in dem du die Ergebnisse des Bescheides eingibst. Das Programm merkt dann schon, dass Abweichungen bestehen und fordert dich in einer weiteren Maske auf, die Werte aus dem Bescheid in den entsprechenden Feldern einzugeben. Das kann tief in die einzelnen Daten gehen - je nachdem, wo die Differenz tatsächlich ist. Aber nur so kannst du heraus finden, warum das Finanzamt ein anderes Ergebnis hat als WISO Steuer.


    Einen anderen Weg gibt es nicht, schon gar nicht der Vergleich mit Kollegen (du vergleichst hier wirklich Äpfel mit Birnen).


    Gruß nesciens

  • Entejens will dich auf die Möglichkeit im Programm hinweisen, den Bescheid mit der ursprünglichen Erklärung abzugleichen.


    Da ich WISO-Steuer nicht kenne, habe ich auf irgendwelche Schritte im Programm, die ich nur vermuten kann, verzichtet - Danke für die sinnvolle Ergänzung. :thumbsup:


    schon gar nicht der Vergleich mit Kollegen (du vergleichst hier wirklich Äpfel mit Birnen)


    Nun, man kann immer Äpfel mit Birnen vergleichen (oder nen Trabi mit nem BMW), aber man darf nicht zu der Schlußfolgerung kommen, es ist das gleiche, nur weil beide an einem Baum wachsen (oder 4 Räder und nen Motor haben). :D

  • Hallo, wenn die Erklärung 2013 erst in 2015 gemacht wurde, kann es sein, dass der Mehrbetrag sich aus Zinsen zusammensetzt die das Finanzamt bezahlt weil das Geld für die Erstattung so lange beim Finanzamt gelegen hat. Mal auf dem Bescheid nachsehen, ob ziemlich zuletzt Zinsen berechnet wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, wenn die Erklärung 2013 erst in 2015 gemacht wurde, kann es sein, dass der Mehrbetrag sich aus Zinsen zusammensetzt die das Finanzamt bezahlt weil das Geld für die Erstattung so lange beim Finanzamt gelegen hat.

    Das wäre mir neu... :whistling: Wo hast Du denn das her? Mal von dem utopischen Zinssatz abgesehen. :rolleyes:

  • Das wäre mir neu... :whistling: Wo hast Du denn das her? Mal von dem utopischen Zinssatz abgesehen. :rolleyes:


    Eben - für die Steuererstattung/-nachzahlung für 2013 gibt es ab April 2015 Zinsen (mehr als 15 Monate nach Steuerjahr), jeden Monat 0,5 %. Das wären also höchsten 2,5 %, die dann zu den 100 € führen würden - das würde dann bedeuten, daß er eine Nachzahlung von 4000 € bekommen hätte. Da der TE aber schreibt "Jedenfalls habe ich anstatt des von WISO berechneten Betrags 100€ (>10%) mehr bekommen.", sind es bei ihm wohl eher "nur" 1000 €.


    Und unabhängig davon - die Zinsen würden auch auf dem Bescheid stehen. Da hätte der TE sich schon sehr sehr blöd anstellen müssen, das nicht gelesen zu haben und dann hier zu fragen ... :D

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre mir neu... Wo hast Du denn das her? Mal von dem utopischen Zinssatz abgesehen.

    § 233a Abgabenordnung (AO) Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

    Der Zinslauf beginnt z.B. für die Einkommensteuer 2013 m.A.d. 31.03.2015 und beträgt in der Tat je vollen Monat und wird auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag nach unten abgerundet (§ 238 AO).


    Die genannten Zahlen gelten übrigens ebenso für Steuernachzahlungen. Man kann also gut mit Steuererstattungen "spielen" bzw. durch Vorabzahlungen auf erwartete Steuernachzahlungen Zinsen "sparen".

    • Offizieller Beitrag

    Die genannten Zahlen gelten übrigens ebenso für Steuernachzahlungen. Man kann also gut mit Steuererstattungen "spielen" bzw. durch Vorabzahlungen auf erwartete Steuernachzahlungen Zinsen "sparen".

    Hm, dann nehme ich alles zurück. Hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht, daß es so etwas gibt, wenn man quasi selbstverschuldet sein Geld erst später bekommt. Aber o.k., man lernt nicht aus.
    Dann bedanke ich mich vor allem auch bei drempel für diesen Hinweis.


  • Hat das Finanzamt nochmal alles nachgerechnet


    Wiso schickt das ausgefüllte Elsterformular zum Finanzamt und die rechnen dann das alles ganz alleine für sich aus. Theoretisch kannst du auch ein Fornular von Hand ausfüllen und abgeben.


    hat WISO mir falsche Werte ausgegeben bzw. kann es einfach nicht besser?


    Die Frage wäre richtig: Hast Du falsche Werte oder an falschen Stellen eingetragen - Wiso kann immer nur so genau berechnen, wie du einträgst


    Ich dachte immer, wenn dann zahlt das Finanzamt maximal den von mir geforderten Betrag zurück.


    Wie gesagt: du füllst aus und das Finanzamt berechnet seine "Forderungen" - nicht du stellst Forderungen an das Finanzamt.
    Wenn du Fehler machst zu deinen Ungunsten, wird das vom Finanzamt berichtig
    (Auch wenn manche es nicht glauben, in vielen Finanzämtern arbeiten richtig nette Leute.)


    In der Regel befindet sich das Problem vor dem Monitor


    Grüsse Walter