KFZ privat vermieten - Wo erfolgt die Eintragung in WISO Steuer Sparbuch?

  • Hallo,
    ich überlege, ob ich mein KFZ über Anbieter wie tamyca zur privaten Vermietung anbieten sollte. Ich möchte so etwas die Unterhaltskosten senken.
    Fraglich ist für mich nur, wie ich dies steuerlich in WISO darstellen kann.
    Ich gehe mal davon aus, dass man die Wartungskosten anteilig zu den gefahrenen KM als Kosten entsprechend absetzen kann und somit die Einnahmen mit den Kosten verrechnen kann.
    In Welche Felder kommt das rein???

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine gewerbliche Kfz-Vermietung, für die eine normale EÜR zu erstellen ist. Ich denke aber mal, dass Dir da Deine Kfz-Versicherung einen gehörigen Strich durch die Kalkulation machen wird.

  • Ich denke aber mal, dass Dir da Deine Kfz-Versicherung einen gehörigen Strich durch die Kalkulation machen wird.


    Hätte ich auch so gesehen (und ich bin kein Fan davon), aber bei tamyca steht:

    Zitat

    Kann ich trotz eingeschränkten Fahrerkreises bei tamyca vermieten?
    Ja, denn für die Dauer der Vermietung greift dietemporäre Haftpflichtversicherung von tamyca. Deine private Haftpflichtversicherung bleibt unberührt. Daher deckt die Versicherungslösung von tamyca auch solche Autos ab, bei denen der Fahrerkreis eingeschränkt ist.


    Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt?
    Der Schadensfreiheitsrabatt Deiner privaten KFZ-Haftpflicht sowie Vollkaskoversicherung bleibt im Falle eines Schadens durch den Leiher vollkommen unberührt, da alle Schäden direkt über die tamyca-Versicherung abgewickelt werden.


    Insofern wäre das (von der Jahresfahrleistung mal abgesehen) wohl eher kein Problem. Aber das sollte man mit seiner Versicherung klären, ist ja auch kein steuerliches Problem.

  • Neben der Versicherungsrechtlichen Angelegenheit meint der ADAC Vertragsanwalt

    Zitat

    Wird ein Fahrzeug gewerblich vermietet, so handelt es sich bei dem Fahrzeug im Rechtssinne um ein sog. „Selbstfahrer Mietfahrzeug“.


    Dieser Umstand ist der Kfz-Zulassungsstelle gem. § 13 FZV unverzüglich anzuzeigen. Die Fahrzeugpapiere müssen entsprechend geändert werden. U. a. hat dies auch die Folge, dass die Frist für die Hauptuntersuchung beim Pkw von zwei Jahre auf ein Jahr verkürzt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Hätte ich auch so gesehen (und ich bin kein Fan davon), aber bei tamyca steht:

    Was bei denen steht, das ist meiner Versicherung doch egal. Die Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherers sind maßgeblich. Ob ich mich zusätzlich woanders abgesichert habe spielt doch keine Rolle. Zumindest solange nicht wie ich keine doppelten Leistungen im Schadensfall beanspruche.

    • Offizieller Beitrag

    Was bei denen steht, das ist meiner Versicherung doch egal. Die Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherers sind maßgeblich. Ob ich mich zusätzlich woanders abgesichert habe spielt doch keine Rolle.

    Na ja, wenn man sich aber bei der Versicherung ein Angebot einholt bzw. den Vertrag abschließt, dann wird da immer auch eine private oder geschäftliche Nutzung abgefragt.
    Ich bin kein RA, würde aber vorher abklären, ob sich das nicht doch ggf. auf eine Schadensregulierung bei meiner Versicherung für einen Schaden im privaten Sektor auswirkt. So nach dem Motto: egal, in welchem Zusammenhang der Unfall war, im Vertrag steht nur ausschließlich private Nutzung, was aber vor dem Unfall nicht der Fall war und damit ist der Vertrag hinfällig. :/

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, wenn man sich aber bei der Versicherung ein Angebot einholt bzw. den Vertrag abschließt, dann wird da immer auch eine private oder geschäftliche Nutzung abgefragt.
    Ich bin kein RA, würde aber vorher abklären, ob sich das nicht doch ggf. auf eine Schadensregulierung bei meiner Versicherung für einen Schaden im privaten Sektor auswirkt. So nach dem Motto: egal, in welchem Zusammenhang der Unfall war, im Vertrag steht nur ausschließlich private Nutzung, was aber vor dem Unfall nicht der Fall war und damit ist der Vertrag hinfällig.

    Sag ich ja. Ganz meine Meinung.

  • Was bei denen steht, das ist meiner Versicherung doch egal. Die Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherers sind maßgeblich. Ob ich mich zusätzlich woanders abgesichert habe spielt doch keine Rolle. Zumindest solange nicht wie ich keine doppelten Leistungen im Schadensfall beanspruche.


    Abgesehen von der Angabe bzgl. gewerblicher Nutzung - solange meine Versicherung mit der Zeit, in der das Fahrzeug vermietet ist, nichts zu tun hat (weil da die temporäre Versicherung eintritt), muß sie zu einem während der Vermietung auftretenden Schadensfall auch nicht informiert werden (diese Pflicht besteht ja nur, wenn ich den Schaden von der Versicherung erstattet bekommen möchte). In den Versicherungsbedingungen finde ich dazu jedenfalls nicht Gegensätzliches.
    Prinzipiell (nicht nur wegen der unklaren Versicherungsfrage) sehe ich aber eine private Vermietung skeptisch. :/


    würde aber vorher abklären, ob sich das nicht doch ggf. auf eine Schadensregulierung bei meiner Versicherung für einen Schaden im privaten Sektor auswirkt.


    Sagte ich ja auch:


    Aber das sollte man mit seiner Versicherung klären

  • ohne jetzt weiter und tiefer ins Versicherungsrecht abzutriften.... der TE hatte schlicht und einfach folgende Frage(n):

    Zitat von MartinW1982

    KFZ-privat-vermieten-Wo-erfolgt-die-Eintragung-in-WISO-Steuer-Sparbuch[/color]/?postID=283997#post283997']Fraglich ist für mich nur, wie ich dies steuerlich in WISO darstellen kann.
    Ich gehe mal davon aus, dass man die Wartungskosten anteilig zu den gefahrenen KM als Kosten entsprechend absetzen kann und somit die Einnahmen mit den Kosten verrechnen kann.
    In Welche Felder kommt das rein???

    :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    ohne jetzt weiter und tiefer ins Versicherungsrecht abzutriften.... der TE hatte schlicht und einfach folgende Frage(n):

    Was ja auch beantwortet worden ist. :sleeping:

    Das ist eine gewerbliche Kfz-Vermietung, für die eine normale EÜR zu erstellen ist. Ich denke aber mal, dass Dir da Deine Kfz-Versicherung einen gehörigen Strich durch die Kalkulation machen wird.


    Ändert aber nichts daran, dass man jemanden vor seinem vermeintlichen Glück warnen muss.

  • Was ja auch beantwortet worden ist.

    8o dann habe ich was übersehen...oder war es diese Antwort?

    Das ist eine gewerbliche Kfz-Vermietung, für die eine normale EÜR zu erstellen ist. Ich denke aber mal, dass Dir da Deine Kfz-Versicherung einen gehörigen Strich durch die Kalkulation machen wird.


    I-wie fehlt mir da noch der Bezug zu den "Feldern"
    (Egal)

  • 8o dann habe ich was übersehen...oder war es diese Antwort?

    I-wie fehlt mir da noch der Bezug zu den "Feldern"
    (Egal)

    hallo alle zusammen,


    und nicht ganz vergessen (auch wenn dies nirgends so deutlich gesagt wird in den diversen Zeitschriften, die sich mit Carsharing und Co. befassen): es ist ein Gewerbe und ein Gewerbe muss angemeldet werden bei der Gemeinde. Ob dann auch noch Gewerbesteuer fällig wird neben der Einkommensteuer, hängt stark von der Höhe der Einkünfte ab.
    Das Versicherungsrecht ist - wie miwe4 richtig sagt - nicht zu vernachlässigen, denn bei falschen Angaben kann die Versicherung kündigen, auch wenn kein Schaden gemeldet wird. Der Aussage von entejens würde ich hier nicht zustimmen, denn sie stimmt einfach nicht. Falsche Angaben im Antrag sind immer ein Grund für die Versicherung zu kündigen und dabei die Beiträge für den Zeitraum bis zur Kündigung zu kassieren, aber keine Leistungen mehr zu erbringen.


    Also: vor dem Start alle Aspekte klären.


    Einen restlichen schönen Sonntag wünscht
    nesciens

  • Der Aussage von entejens würde ich hier nicht zustimmen, denn sie stimmt einfach nicht. Falsche Angaben im Antrag sind immer ein Grund für die Versicherung zu kündigen und dabei die Beiträge für den Zeitraum bis zur Kündigung zu kassieren, aber keine Leistungen mehr zu erbringen.

    Gut, es ist ja nicht primär meine eigene Meinung. Und bevor ich das gelesen hatte, hätte ich auch so argumentiert wie Du. wink.png
    Ich sehe hier die Frage der juristischen Bewertung als entscheidend an - kann eine "temporäre Versicherung" die eigene für diesen Zeitraum außer Kraft setzen?

    • Wenn ja, dann wäre man wohl auf der sicheren Seite. Denn bei für eine Versicherung unrelevante Angaben ist es unerheblich, ob diese falsch oder richtig sind (eine gewisse Analogie zum Wahrheitsgehalt von Antworten auf nicht zulässige Fragen im Rahmen von Bewerbungen).
    • Wenn nicht, dann eben nicht.

    Ansonsten natürlich volle Zustimmung, was das Ausloten aller Aspekte angeht - vor allem: lohnt es sich letztlich? ?(


    Ergänzung: Der Versicherungspartner von tamyca (von deren Seite ich weiter oben zitierte) ist die R+V-Versicherung. Da denke ich, daß die rechtlichen Fragen gut ausgelotet wurden (wäre ja katastrophal für R+V wenn nicht).

  • Hallo zusammen,


    also ich würde mich davor hüten, hier zu sagen, die R+V ist eine renommierte Versicherung und weiß, was sie tut! Erstens: die eigene Versicherung arbeitet nach ihren eigenen Bedingungen, da kann die R+V noch so viel sagen, es gilt der Vertrag mit der eigenen Versicherung. Zweitens: juristisch entscheiden wird dies im Streitfall - und der kommt wir das Amen in der Kirche - die Juristen.


    Insofern kann ich nesciens zustimmen, dass hier die Information des eigenen Versicherers erfolgen sollte. Es kann ja sein, dass dieser der Meinung der R+V zustimmt, dann ist alles gut. Wenn aber nicht, kann die eigenen Versicherung wegen Verletzung der (u.U. vorvertraglichen) Anzeigepflichten gewaltig Ärger machen.