Konten für Drucker / Rechnung aus Polen

  • Hallo zusammen,


    mein erster Post, daher bitte ich um Nachsicht.


    1. Mein alter privater Drucker hat den Geist aufgegeben. Der neue soll in die Firma genommen werden, Abschreibung auf 3 Jahre, Anlagengut 480 (geringwertig unter 410 Euro) und Kategorie 4855 (Sofortabschreibung). Wäre das für einen Drucker korrekt?


    2. Ich beabsichtige, ein Werbefahrzeug aus Polen zu kaufen. Zulassung als normaler PKW. Hier habe ich 6 Jahre, Anlage 320 und Konto 4832 als Anlagevermögen genommen. Zusätzlich in der Kasseausgabe als Konto 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb. Gute Wahl?


    Gruß

  • Moin,
    zu 1:
    der Drucker ist nur dann als GWG abschreibbar, wenn der allein nutzbar ist (Multifunktionsgerät).
    Falls nicht, wird er dem PC zugeschrieben.
    zu 2: zunächst muss festgestellt werden, ob die Vorraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb vorliegen (z.B. beide gültige Umsatzsteuer ID)
    Hinweise weiterführend: hier und hier Die Umsetzung von innergemeinschaftlicher Anlagegütern ist in MB nicht schlüssig geregelt.
    Dazu gibt es hier eine "Anleitung"

  • Zu 1: Ist ein Multifunktionsgerät, also eigenständig. Prima!


    zu 2: Die ID für die EU ist beim FA beantragt und wird bald eintreffen. Der Lieferant hat bereits eine ID, da viele Lieferungen nach Deutschland erfolgen. Ich habe auch schon überlegt, das Fahrzeug (Werbeträger) als simplen Wareneingang Innergemeinschaftlich abzubuchen. Das würde aber wiederum Ärger mit dem FA geben, weil die Abschreibung fehlt. Gibt es hier andere Lösungen?

  • Ich habe das Ganze mal in den Demo-Daten durchgespielt. Anlage des PKW mit 10.000 Euro würde inkl Abschreibungen funktionieren, aber die Kategorie der Ausgabebuchung ist mir irgendwie ein Rätsel. Wenn beide Unternehmen eine Steuernummer haben muss doch eigentlich auf der Umsatzsteuererklärung keine 1.900 Euro Steuerbeträge erscheinen... vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht. Die angesprochene Korrekturbuchung verstehe ich auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn beide Unternehmen eine Steuernummer haben muss doch eigentlich auf der Umsatzsteuererklärung keine 1.900 Euro Steuerbeträge erscheinen...

    Dann schaue vielleicht zusätzlich noch einmal auf den Vorsteuerbereich und lies noch einmal ein bisschen zum Thema "innergemeinschaftlicher Erwerb". ;)


    Screens bitte mit der Forumssoftware anhängen bzw. einbetten: https://www.buhl.de/wiso-softw…ard/105-Fragen-zum-Forum/

  • 1.900 Euro Steuerbeträge

    hallo,


    warum nicht?
    Du musst den Innergemeinschaftlichen Erwerb hier in D versteuern Umsatzsteuer (§ 1UStG)
    Gleichzeitig kannst Du die "Erwerbsumsatzsteuer " als Vorsteuer abziehen (§15 Absatz 1 Nummer 3 UStG)
    Es werden also die 2 Konten USt u. VSt. angesprochen, was im endeffekt. 0 Steuer ergibt.


    ( miwe4 hat es schon beantwortet. Nur so kann man lernen ;) )

  • Du musst den Innergemeinschaftlichen Erwerb hier in D versteuern Umsatzsteuer (§ 1UStG)
    Gleichzeitig kannst Du die "Erwerbsumsatzsteuer " als Vorsteuer abziehen (§15 Absatz 1 Nummer 3 UStG)
    Es werden also die 2 Konten USt u. VSt. angesprochen, was im endeffekt. 0 Steuer ergibt.

    Prinzipiell habe ich das verstanden. Siehe auch hier, Beispiel 3:


    Es geht mir hauptsächlich um die korrekte Verbuchung. Ich habe gestern nochmal das Handbuch von Mein Büro dazugenommen und es nach deren Anleitung durchgeführt und siehe da: Auf der beispielhaft erzeugten Umsatzsteuererklärung sind die 1900 Euro als Umsatz- und Vorsteuer angegeben und raus kommt eine Null. Prima - nur falls es so richtig ist!


    Mit dieser Kontenbuchung geht es:


    Einmal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt

    • Offizieller Beitrag

    nur das Thema Bilder hochladen über wir noch...


    Genau deshalb bat ich den TE oben auch:

    Screens bitte mit der Forumssoftware anhängen bzw. einbetten: https://www.buhl.de/wiso-softw…ard/105-Fragen-zum-Forum/

  • zu 2: zunächst muss festgestellt werden, ob die Vorraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb vorliegen (z.B. beide gültige Umsatzsteuer ID)

    Beide sind Unternehmer, beide haben eine ID. Leider verstehe ich noch nicht so ganz den Unterschied zwischen Lieferung und Erwerb, obwohl beide scheinbar für den Vorsteuerabzug geeignet sind. Hier muss ich wohl noch etwas weiter recherchieren. Gerne nehme ich jedoch Tips entgegen.

  • Der Link war mir bereits bekannt, danke trotzdem. Genau das meine ich. Inbesondere die Frage, ob bei beiden der Vorsteuerabzug möglich/vorgeschrieben ist.


    Das führt mich allerdings zu einem neuen Problem: Ich liefere auch Druckereierzeugnisse in ein EU-Land.


    Theoretisch müsste ich dann ja zwei Rechnungen in Mein Büro erzeugen: Eine Rechnung als Lieferung (Ware) und eine als Leistung (Aufwand = Dienstleistung). Beide sollten (müssen?) doch separat in Mein Büro als Einnahme verbucht werden oder täusche ich mich da? Mal von den Buchungsproblemen meines Kunden abgesehen, der muss aufgrund des CR-Verfahrens in Polen ja auch zwischen den Arten der Lieferung unterscheiden (Stichwort: Steuerschuld des Empfängers).

  • Moin BP Media,


    ja, beides betrifft die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge). In einem Fall (Lieferung) handelt es sich halt um physische Gegenstände, ansonsten um die im Link beschriebenen Dienstleistungen etc.
    Die Buchung bezgl. Vor- und Umsatzsteuer ist, wie oben schon geschrieben, identisch . (nur unterschiedlicher Ausweis in der Voranmeldung).


    Und was meinst Du genau mit der Eingangsrechnung als Leistung (Dienstleistung)? Transportkosten kann man auch dem Wareneinkauf zuordnen...


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Das führt mich allerdings zu einem neuen Problem: Ich liefere auch Druckereierzeugnisse in ein EU-Land.


    Theoretisch müsste ich dann ja zwei Rechnungen in Mein Büro erzeugen: Eine Rechnung als Lieferung (Ware) und eine als Leistung (Aufwand = Dienstleistung). Beide sollten (müssen?) doch separat in Mein Büro als Einnahme verbucht werden oder täusche ich mich da?

    Schon mal gehört?

    • Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
    • Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung
    • innergemeinschaftlicher Erwerb
    • innergemeinschaftliche Lieferung/sonstige Leistung

    Vielleicht einfach erst einmal ein bisschen im Forum dazu lesen. Da haben viele User zu diversen Sachverhalten schon reichliche Hilfestellung geleistet.

  • Hallo Maulwurf,


    zunächst Danke für deine Hilfe. Bei meinem Beispiel geht es um Ausgangsrechnungen (nicht Eingang...) nach Polen. Ich erstelle einen Flyer (= Leistung) und produziere ihn auch (= Lieferung). Für die Leistung buche ich die eine verschickte Rechnung an den Kunden als Erlös auf Konto 8336 und die andere Rechnung mit dem Warenerlös auf das Konto 8320. Richtiger Vorgang?


    Leider waren bei mir noch diverse Konten unsichtbar.. :(

    • Offizieller Beitrag

    Ich erstelle einen Flyer (= Leistung) und produziere ihn auch (= Lieferung).

    Kannst Du Dich nochmal konkret äußern: ...Produziere oder transportiere... ?

  • Schon mal gehört?

    • Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
    • Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung
    • innergemeinschaftlicher Erwerb
    • innergemeinschaftliche Lieferung/sonstige Leistung

    Dieser herablassende Ton, der sich aus deinen Nachrichten liest gefällt mir nicht. Ja, davon habe ich gehört, und ja, ich habe die letzten Tage mehrere Stunden zu diesem Thema verbracht. Leider sind diese Themen, insbesondere die Art der Leistung bei speziellen Beispielen schwer zu definieren, bzw. sehr schwammig formuliert. Wer definiert mir, ob nun der Flyer oder das Layout die Hauptleistung ist? Ohne den Flyer als Ware gäbe es das Layout als Dienstleistung nicht. Umgekehrt: Ohne das Layout gibt es keinen Flyer. Was ist also die Hauptleistung, was ist die Nebenleistung? Ich will mir nicht anmaßen, das genau zu definieren. Da mache ich es lieber von vornerein richtig und frage lieber einmal zu viel.

  • Kannst Du Dich nochmal konkret äußern: ...Produziere oder transportiere... ?

    Ich lasse ihn in der örtlichen Druckerei produzieren, sie verschickt ihn im Anschluss nach Polen (Transport durch DPD? DHL? etc...). Der Kunde erhält über das Gesamtprojekt von mir eine Rechnung.