Konten für Drucker / Rechnung aus Polen

  • Moin,


    ja genau, eine fachliche Einschätzung gibt Dir Sicherheit.
    Meine Tendenz: es handelt sich eher um eine Lieferung. Als Leistung würde ich es ansehen, wenn Du das Design machen würdest und dann nur wenige Belegexemplare verschicken würdest.


    Aber natürlich lasse ich mich gerne eines Besseren belehren :)


    Gruss
    Maulwurf

  • Leistung ist das, was der Kunde bestellt / kauft.
    In Deinem Fall der physische Flyer (also Kartons oder Paletten mit bedrucktem Papier/Karton).
    Wie es dazu kommt, dass das Zeug da ist, ist Dein Job, bleibt intern.


    Nur wenn Du eine Gestaltung / ein Design als gesonderte Leistung erstellst und der Kunde das dann verwenden kann, um bei einem anderen Drucker Flyer produzieren zu lassen, ist das Ergebnis des Designprozesses eine eigenständige Leistung.


    Was bei Dir gilt, hängt vom Vertragsverhältnis mit dem Kunden ab.


    Er bestellt enweder
    a) Flyer oder
    b) die Druckvorlage und zusätzlich den Druck

  • Er bestellt definitiv die Flyer, der Satz des Logos etc ist - für meine Definition - "nur" das Beiwerk. Also hätte ich auch Lieferung gesagt. Jetzt kommt das nächste Problem: Er nimmt eine Webseite dazu. Keine Lieferung mehr, nur noch Leistung... Webseiten kann man leider nicht auf Paletten liefern ;)


    Wie ihr seht, ist das eine verdammt schwierige Sache. Daher rühren auch die Buchungsprobleme in Mein Büro.

  • Moin,


    dann würde ich den Fall schon anders beurteilen; wenn Du so eine Dienstleistung zum "Corporate Design" machst, wäre es m. E. eher Leistung, denn allein das Erstellen der Seite (mit den speziellen Kundenanforderungen) sollte doch preismäßig doch weit überwiegen..


    Wenn das geklärt ist, fällt doch das Buchen leicht ;)


    Gruß
    Maulwurf

  • Er nimmt eine Webseite dazu

    Ist doch kein Problem :) , Das ist ja ein weiterer Auftrag, Kunde ist also zufrieden.
    Aber was ist gemeint? Webdesign oder Hosting/Betrieb mit dem ganzen Drumherum?
    Klar Ist, dass es keine Sachlieferung ist, sondern eine Dienstleistung.
    Und dann immer schön abklären, was erfüllt sein muss, damit gezahlt wird. Daraus ergibt sich der Rest, vor allem die Regeln, die (auch steuerlich) zu beachten sind.


    Grüße, Hamich

    • Offizieller Beitrag

    mein erster Post, daher bitte ich um Nachsicht.

    Hallo BP Media,
    es macht keinen Sinn in einem Thread seine sämtlichen und verschiedenen Buchungsvorgänge nachträglich anzuhängen und durcheinander diskutiert zu bekommen.

    • Pro Problem bitte ein Thema erstellen!
    • Die Suche bemühen!
    • Eigene Recherche-Ergebnisse aus dem Forum mit in die neue Frage einbringen per link erwünscht.
    • Die Frage so umfassend und zugleich kurz beschreiben, dass man den Zusammenhang auf Anhieb versteht. Oft hilft es, dass was man eh verstanden hat auch mit einfließen zu lassen, wodurch auch andere Mitlesern es leichter fällt, Nutzen daraus zu ziehen.
    • Bitte korrigiere auch Deine Fehler in den Beiträgen. Nachträglich ist das sogar möglich!

    So können wir alle voneinander lernen und unterstützen uns besser gegenseitig. Vielen Dank!

  • Ich wollte noch kurz mitteilen, was der Steuerberater gesagt hat:


    Grundsätzlich sollte man zwischen Lieferungen und Leistungen in der EU unterscheiden, d.h. falls möglich zwei separate Rechnungen stellen bzw. erhalten. So ist man auf der sicheren Seite!