Steuerklassen

  • Hallo zusammen,


    ich hätte zwei Fragen zu Steuerklassen.
    Seit Dezember 2015 bin ich verheiratet und dannach habe ich einen Antrag auf Steuerkalssenwechseln an das Finanzamt geschickt - von Klassen 4/4 auf 3/5.


    Heute habe ich beim Finanzamt erfahren, dass "die neue Klassen (3/5)" sind gültig zuerst ab 1.1.2016.
    1. Bedeutet das, dass ich die Steuererklärung (2015) für die Klassen 4/4 machen soll ? Ich schätze schon .



    Alle Abzüge in der Lohnsteuerbescheinigung (2015) sind für die Steuerklasse 1 berechnet.
    2. Ist das in Ordnung für die Steuererklärung (2015) wenn ich schon verheiratet bin oder die Lohnsteuerbescheinigung soll für die Steuerklasse 4 berechnet werden ?
    Es gibt nämlich keinen Unterschied (auf die Erstattung), wenn die Steuerklasse im Wisio-Program gewechselt wird.


    Danke !



    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt nämlich keinen Unterschied (auf die Erstattung), wenn die Steuerklasse im Wisio-Program gewechselt wird.

    Die Lohnsteuerklassen aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren sind im Veranlagungsverfahren im Prinzip komplett zu vernachlässigen. Wichtig nur für Antrags-/Pflichtveranlagung oder auch Verprobungen des Lohnsteuerabzugs im Rahmen der Steuerabrechnung. Und was soll sich bei der Steuerabrechnung ändern, wenn die dieser zugrundeliegenden Zahlen dieselben bleiben?



    Du hast die Lohnsteuerbescheinigung/en mit allen Angaben 1:1 in Deine Eingabemaske/n zu übernehmen, denn genau so wurde bzw. wird sie auch dem FA auf elektronischem Weg übermittelt.

  • Zur Antwort von miwe4 noch zwei Ergänzungen:

    • Änderungen der Steuerklasse wirken sich immer erst frühestens ab dem Folgemonat aus, nachdem die Änderung beim FA beantragt wurde (Ausnahme: Antrag im Januar, da kann auch der 1.1. als Beginn festgelegt werden, sprich - heute war die letzte Möglichkeit dazu).
    • Die Steuerklassen 1 und 4 sind hinsichtlich der steuerlichen Belastung für jeden Einzelnen identisch, Steuerklasse 4 beinhaltet "lediglich" die Information, daß der Steuerzahler verheiratet ist.
  • Vielen Dank für die Antworten. Leider habe ich immer mehr Fragen und bin total verwirrt.


    Als würde erwähnt, die Steuererklärung muss in meinem Fall für die Klassen 4 / 4 gemacht werden. Mir ist ja klar, dass Steuerklasse 4 genau die gleichen Abzüge wie Steuerklasse 1 hat. Das bedeutet also, dass ich die Lohnsteuerbescheinigung (2015), die für die Steuerklasse 1 berechnet worden ist, verwenden darf.



    Aber dann, scheint es für mich so aus, dass es keinen Unterschied (auf der Erstattung) zwichen eine ledige Person und frish veheiratete Person gibt (oder 2 Singles und ein Ehepaar ).
    1. Stimmt es ?



    Wer noch im Dezember heiratet, kann steuerliche Vorteile für das gesamte Kalenderjahr geltend machen. Das Program berücksichtigt keine Angabe der Hochzeit auf der Erstattung.
    2.Wie funktioniert es ?
    Was habe ich vergessen zu eintragen oder nicht gemacht ?
    Wo kann ich meine Ansprüche geltend machen ?

  • Das bedeutet also, dass ich die Lohnsteuerbescheinigung (2015), die für die Steuerklasse 1 berechnet worden ist, verwenden darf.

    Ja, denn die Steuerklassen spielen für die Steuererklärung keine Rolle mehr, sie bestimmen den monatlichen Steuerabzug.


    1. Stimmt es ?

    Nein, denn bei Ehepaaren/eingetragenen Partnerschaften hängt es davon ab, ob die gemeinsame oder die Einzelveranlagung gewählt wird. Im ersten Fall wirkt dann das Splittingverfahren, d. h. die Einkommen beider Partner werden addiert, anschließend halbiert und dann für beide jeweils die Steuerschuld berechnet (und diese im gemeinsamen Steuerbescheid wieder zu addieren).


    Beispiel (Zahlen sehr fiktiv):
    Ehemann: Brutto 30.000 € - Steuerschuld allein: 6.000 €
    Ehefrau: Brutto 50.000 € - Steuerschuld allein: 10.000 €
    Summe Steuerschuld: 16.000 €


    gemeinsame Veranlagung: gemeinsames Einkommen 80.000 € -> jeder 40.000 € -> jeder eine Steuerschuld von 7.500 € -> gemeinsame Steuerschuld 15.000 € (also 1.000 € weniger als die Summe der Steuerschuld, die einzeln berechnet werden würde).


    Wer noch im Dezember heiratet, kann steuerliche Vorteile für das gesamte Kalenderjahr geltend machen.

    Richtig. Daß man verheiratet ist, gibt man bei den persönlichen Daten ein.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du denn jetzt überhaupt einmal die Lohnsteuerbescheinigungen beider Ehegatten 1:1 in die jeweiligen Eingabemasken Deines Programms eingegeben? Dann sollte sich der überwiegende Teil Deiner Verwirrung schon mal legen. Und dann einfach in Ruhe mit dem Programm und ggf. einer Dateikopie bzw. auch im Planspielmodus üben. Du hast ja noch ein paar Monate Zeit für die Einkommensteuererklärung 2015.

  • Vielen Dank nochmal für die Antworten. Ich habe gerade herausgefunden, dass wir als Ehepaar 18 Prozent mehr bekommen. Andererseits ist die Summe ziemlich winzig. :thumbdown: Deswegen war ich in der Lage, dass etwas nicht stimmt.



    Richtig. Daß man verheiratet ist, gibt man bei den persönlichen Daten ein.

    Ja, das haben Sie ja Recht, aber die Erstattung verändert sich nicht - egal was für ein Datum (Januar - Dezember) eingegeben ist.
    ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade herausgefunden, dass wir als Ehepaar 18 Prozent mehr bekommen. Andererseits ist die Summe ziemlich winzig. Deswegen war ich in der Lage, dass etwas nicht stimmt.

    Und was soll daran nicht stimmen? Es gibt auch Fälle, da ist die Zusammenveranlagung sogar die schlechtere Wahl, weshalb es ja auch die Möglichkeit einer Einzelveranlagung von Ehegatten gibt (frühere getrennte Veranlagung).

    Ja, das haben Sie ja Recht, aber die Erstattung verändert sich nicht - egal was für ein Datum (Januar - Dezember) eingegeben ist.

    Weil es für die Zusammenveranlagung egal ist, ob man 365 Tage im Kalenderjahr verheiratet war oder nur 1 Tag (bzw. auch nur eine Sekunde). Sowohl bei der Splittingtabelle (Zusammenveranlagung) als auch bei der Grundtabelle (Einzelveranlagung) handelt es sich um Jahrestabellen, weil es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt.