Gewinnvortrag nach Verwendung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Buchung des Gewinnvortrags in einer UG. In 2015 hatte ich einen Jahresüberschuss von (zum Beispiel) 10.000 €.


    In die Eröffnungsbilanz 2016 habe ich den Jahresüberschuss in Konto 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung im Haben eingestellt.


    Ich habe gebucht:
    9000 Saldenvorträge 10.000 an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 10.000


    Die Gesellschafterversammlung hält im Januar fest, dass 25% in die gesetzliche Rücklage zu überführen sind. Der Rest soll im Unternehmen verbleiben.


    Ich habe gebucht:
    0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 2.500 an 0846 Gesetzliche Rücklage 2.500
    0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 7.500 an 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung 7.500


    Eine anschließende Bilanzprüfung ergibt eine Aktiv/Passiv-Abweichung von 7.500 und die Fehlermeldung "Das Konto 2860 wird gemeinsam mit Bilanzkonten bebucht, obwohl es nicht Teil der Bilanz ist."


    Was hätte ich richtigerweise mit dem Restgewinn machen müssen?


    Viele Dank, Grüße, tschwade

  • Danke, so sieht es sauber aus. "Vortrag auf neue Rechnung" ist wirklich einfach das Gegenstück zu "Verlustvortrag"... Schade, dass man es nicht "Gewinnvortrag" getauft hat, das wäre logischer gewesen ;)
    Vielen Dank und Grüße, tschwade

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    sprachlich betrachtet ist das Geheimnis dahinter:
    - Gewinn vor Verwendung: die Gesellschaft hat noch nicht beschlossen, was mit dem Reichtum geschehen soll.
    - Gewinn nach Verwendung: es liegt ein Gesellschafterbeschluss vor.
    - Vortrag auf neue Rechnung: die Gesellschaft macht mit dem Gewinn "nichts weiter", das Geld bleibt (ohne besondere Verwendung wie bspw. Kapitalerhöhung) einfach im Unternehmen.
    - Gewinnvortrag/Verlustvortrag: diese beiden dienen (ohne Gewähr) einer zukünftigen (oder rückwärtigen) Verrechnung früherer (oder späterer) Verluste/Gewinne.


    Ich weiß... man kann Haare auch der Länge nach spalten... allerdings machen diese Positionen spätestens in der Steuer gravierende Unterschiede.

  • Moin,


    das Konto "Vortrag auf neue Rechnung" betrifft m. E. die Abschlußbuchungen des Vorjahres...


    Ich würde buchen:
    Vortragsbuchung: 9000/860 10.000,--


    Umbuchung nach Beschlußfassung: 860/2860 10.000,-- (fehlt im Konto 2860 evtl. die Zuordnung Passiva\A. Eigenkapital\IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag?)


    Dann die Einstellung in die Rücklagen: 2496 (Einstellung in ges. Rücklagen) an 846 (Ges. Rücklagen) 2.500,00
    Der Rest fliesst dann in den Bilanzgewinn ein..


    Wie gesagt, meine bescheidene Usermeinung; zur Sicherheit fragen Sie Ihren Arzt oder Steuerberater :)


    Gruß
    Maulwurf


    Nachtrag: ich war zu langsam... bin mir aber wirklich nicht sicher, ob dann der Ausweis in der Bilanz und G+V dann so richtig ist..

  • ComputerHaus: Nochmals danke: Sachlich war Punkt 3 genau das, was ich buchungstechnisch abbilden wollte, hatte allerdings die Konten falsch interpretiert. (Mein Buchführungskurs schloss zwar den Jahresabschluss mit ein, drang aber nicht bis zur Gewinnverwendung vor). Viele Grüße, tschwade

  • Wie wäre es, die Buchung "vor Verwendung" auf/an "nach Verwendung" und von da aus die Verteilung an gesetzliche Rücklage und Ausschüttung/Entnahme


    hat sich erledigt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre es, die Buchung "vor Verwendung" auf/an "nach Verwendung" und von da aus die Verteilung an gesetzliche Rücklage und Ausschüttung/Entnahme


    hat sich erledigt.

    Ich habe das Gefühl, dass hier ein paar Satzzeichen oder sowas fehlen... auch wenn sich's erledigt hat.
    Das Problem im vorliegenden Fall ist ja gerade, dass es keine "Verwendung" für den Großteil gibt. Die 25% werden thesauriert, der Rest "bleibt ja einfach".


    Sachlich betrachtet kann es eine Gewinnverteilung ja erst geben, wenn ebendieser festgestellt wurde. Also musst Du ja per Definition erstmal einen Gewinn ermitteln, und der ist "vor" Verwendung. Denn erst nach festgestelltem Gewinn kann die Gesellschafterversammlung ja beratschlagen und beschließen, was mit dem Gewinn geschehen soll. Und bis dorthin ist der Gewinn einfach "vor Verwendung" - die Gesellschafterversammlung beschließt ja erst im neuen Jahr, was aus dem letztjährigen Gewinn gemacht werden soll.

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag:
    mMn wird das Konto 2860 (Gewinn nach Verwendung) bebucht, wenn klar ist, was mit dem Gewinn gemacht werden soll. Die Gesellschaft könnte ja beispielsweise beschließen, dass der Gewinn in Höhe von 23 Mark 80 aus dem Jahr 2014 dafür verwendet wird, den Geschäftsführer für seine außerordentlichen Leistungen im kommenden Jahr 2016 auf einen großen Eisbecher einzuladen. Dann würde der Gewinn (in Form von Geld) zwar erstmal im Unternehmen bleiben, würde per Gesellschafterbeschluß keine "freien Mittel" mehr darstellen, sondern wäre dann zweckgebunden.


    Allerdings bin ich mir hier dann auch nicht mehr ganz sicher, ehrlich gestanden. Schauen wir mal hier nach: http://www.docju.de/themen/bilanz_neu/ek_kapges.htm

  • Ja, den Hinweis habe ich auch gefunden, jedoch erst nachdem ich entsprechend Francos hilfreicher Anleitung den Jahresabschluss 2015 erfolgreich erstellt und gemäß seinem Punkt 2.4.1.15 die Einstellung in die gesetzliche Rücklage in der Periode 1 des neuen Wirtschaftsjahres 2016 vorgenommen hatte. Was wohl in Ordnung ist, falls die Bilanz einen entsprechenden Hinweis enthält.


    Mein offener Punkt war danach die korrekte Verbuchung des verbleibenden Gewinns, unter der Maßgabe, dass die Gesellschafterversammlung beschlossen hat, diesen zur weiteren Verwendung im Unternehmen zu belassen. Dafür scheint mir "Vortrag auf neue Rechnung" jetzt allerdings die richtige Lösung. Vielen Dank für Eure Beiträge!