Hausgeldzahlungen/ Nebenkosten steuerlich geltend machen

  • Guten Tag,


    ich bin Besitzer eines Apartments in einer Wohnanlage mit mehreren Wohnungen und Mietpoolverwaltung.


    Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt durch die Verwaltung über eine monatliche Nebenkostenpauschale sowie eine Jahresabrechnung anhand der tatsächlichen Kosten.


    Die „Haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen“ sind vom Verwalter separat aufgeführt worden.


    Diese sind entsprechend in der Eingabemaske „Laufende Betriebskosten“ unter dem Sammelbegriff „Hauswart“ von uns als Gesamtsumme eingegeben worden.


    Im WiSo- Steuersparbuch- programm ist unter „Vermietete Objekte – Werbungskosten – Sonstige Kosten – Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren)“ die Eingabe von Daten möglich.


    In der Aufstellung der Verwaltung ergibt sich eine Gesamt-Summe aus: 1. Summe Bewirtschaftungskosten,


    2. Summe Kosten der Mietpoolverwaltung, 3. Zuführung zu den Rücklagen.


    Ist es richtig, diese Gesamt-Summe in die oben genannte Eingabemaske einzugeben ?


    Vielen Dank im Voraus,


    Robbosch

  • Hallo,


    da wäre ich mir nicht ganz so sicher - da weiter vermietet, müssen diese Beträge an den Mieter weiter gegeben werden, sofern der Vermieter die Kosten hierfür nicht endgültig tragen muss (also z. B. bei Reparaturen). Nur dann gehören Sie in die Steuererklärung des Vermieters.


    Gruß babuschka

  • Im WiSo- Steuersparbuch- programm ist unter „Vermietete Objekte – Werbungskosten – Sonstige Kosten – Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren)“ die Eingabe von Daten möglich.

    Das ersehe ich zumindest aus dieser Zeile ...

  • dann kann er aber keine Ausgaben unter Vermietete Objekte geltend machen - das geht nur bei Fremdvermietung oder habe ich hier eine Gesetzesänderung verpasst, dass es seit neuestem wieder so etwas gibt wie früher die (fiktive) Eigenmiete, die dazu führte, dass man die Ausgaben in der Steuererklärung auch ansetzen konnte (ist schon sehr lange her)?

  • Die Frage ist halt, bewohnt er das Objekt selbst, oder hat er es doch vermietet.

    nein - wenn er selbst bewohnt, gibt es keine Einträge unter "Vermietete Objekte".

    • Offizieller Beitrag

    nein - wenn er selbst bewohnt, gibt es keine Einträge unter "Vermietete Objekte".

    Er könnte sich aber während einer gründlichen Begriffsuche in den Masken/Vordrucken "verlaufen" haben. ;)
    Wartet doch einfach die Antwort des TE ab.

  • Hallo zusammen,


    danke für die rege Beteiligung, mit der wir so schnell nicht gerechnet haben.


    Zur Klarstellung: Das Apartment ist im Rahmen eines Mietpools vermietet und nicht selbst bewohnt.


    Mietpool heisst (beispielhaft): Es gibt200 Apartments und 200 Eigentümer. Von den 200 Apartments sind 190 vermietet. Die Kosten von 200 Apartments und die Erlöse von 190 Apartments werden auf alle 200 Eigentümer verteilt.


    Wir erfassen die Mietdaten in der Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Formulare „V“ gehen aber nur über die Zeilen 1 bis 52, die Zeilen 71 und 73 wie von „Hermann“ angegeben, sind dort nicht vorhanden, die gibt es nur im Mantelbogen auf Seite 3.



    Unsere Frage zielt aber eigentlich darauf ab, ob wir sowohl Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen als auch das gesamte WEG- Hausgeld im Programm erfassen können.



    Dankeschön nochmals,


    Robbosch

    • Offizieller Beitrag

    WiSo- Steuersparbuch- programm


    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]


    Es ist alles im Rahmen der Werbungskosten zu Vermietung und Verpachtung abgebildet und anzugeben. Einfach mal Zeile für Zeile durchgehen.

  • Wir erfassen die Mietdaten in der Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Formulare „V“ gehen aber nur über die Zeilen 1 bis 52, die Zeilen 71 und 73 wie von „Hermann“ angegeben, sind dort nicht vorhanden, die gibt es nur im Mantelbogen auf Seite 3.



    Unsere Frage zielt aber eigentlich darauf ab, ob wir sowohl Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen als auch das gesamte WEG- Hausgeld im Programm erfassen können.

    Das ist auch richtig so, da diese Aufwendungen dem Mieter belastet werden über die Nebenkostenabrechnung und daher die Mieter auch die Eintragungen im Mantelbogen machen. Ihr tragt die Aifwendungen in die entsprechenden Posten in der Anlage V+V ein.