Sachverhalt: Ich bin Hobbyfotograf, biete Fotos im Internet an, die teilweise gegen eine geringe Gebühr gekauft werden. Der Verdienst ist ein Einkommen und muss angegeben werden. Es wurden jedoch Fotos, mit Verstoß gegen das Urheberrecht genutzt, was zu einer Abmahnung führte (unerlaubte Handlung). Im Rahmen der Abmahnung wurde seitens des Abgemahnten ein Schadensersatz gezahlt. nach meinen bisherigen Recherchen soll Schadensersatz aus unerlaubten Handlungen nicht einkommensteuerpflichtig (egal welche Höhe) sein. Muss ich den Schadensersatz in der Steuererklärung angeben und wenn ja, bitte wo Ich habe in dem ganzen Programm nirgends einen Hinweis gefunden. Die Suche in der Hilfe war völlig ergebnislos.
Meine gezielte Frage:
Ist Schadensersatz aus unerlaubten Handlungen (Verstoß gegen das Urheberrecht) einkommensteuerpflichtig oder nicht?
Muss ich den Schadensersatz in der Steuererklärung angeben und wenn ja, in welcher Rubrik (ist ja in dem Sinne kein Einkommen aus selbständiger Arbeit)?
Hoffe, dass mir einer hier behilflich sein kann.
Bernd