Hallo,
ich habe gelesen - nicht in Fachquellen! - daß es bei zeitnaher Auflösung der Erbengemeinschaft auch möglich ist, die Einnahmen der EG gleich auf die Erben aufzuteilen/zuzuweisen und sich so die einheitliche & gesonderte Erklärung zu sparen. Ist das zutreffend?
Vielen Dank!
Gruß, Till