Steuererklärung der Erbengemeinschaft

  • Hallo,


    ich habe gelesen - nicht in Fachquellen! - daß es bei zeitnaher Auflösung der Erbengemeinschaft auch möglich ist, die Einnahmen der EG gleich auf die Erben aufzuteilen/zuzuweisen und sich so die einheitliche & gesonderte Erklärung zu sparen. Ist das zutreffend?


    Vielen Dank!


    Gruß, Till

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    u. weitere ?(

    • Offizieller Beitrag

    ich habe gelesen - nicht in Fachquellen! - daß es bei zeitnaher Auflösung der Erbengemeinschaft auch möglich ist, die Einnahmen der EG gleich auf die Erben aufzuteilen/zuzuweisen und sich so die einheitliche & gesonderte Erklärung zu sparen. Ist das zutreffend?

    M.E. grundsätzlich nein. Zu was sich ein Bearbeiter im einzelnen überreden lässt bleibt mal dahingestellt. Er wäre allerdings dumm, dies so zu machen, da ja diese Einkunftsermittlung auch zu überprüfen ist. Sie verursacht somit Zeit- und Personalaufwand, der sich so nirgends niederschlägt und somit dem FA und dem Land etc. so personalmäßig fehlen. Abgesehen davon gibt es auch andere Gründe, die die Erklärung einer Erbengemeinschaft immer mal interessant machen können.