Bewerbung in 2015 abgeschickt, aber erst 2016 Vorstellungsgespräch

  • Hallo zusammen,
    wie der Titel eigentlich schon beschreibt habe ich mich im Nov. 2015 bei einer Firma beworben, dann aber hat sich erst im April 2016 ein Vorstellungsgespräch daraus ergeben.
    Frage deshalb: Kann ich die Kosten fürs Vorstellungsgespräch noch in 2015 ansetzen oder erst in 2016?


    Vielen Dank!

  • Wann hast Du denn die Kosten gehabt? :whistling:

    Hallo Billy,
    die Kosten für die abgeschickte Bewerbung hatte ich in 2015, die für das dazugehörige Vorstellungsgespräch in 2016.
    Deshalb ja auch meine Frage. Es gehört ja zu dem Bewerbungsprozess, der 2015 begonnen hat und auch in der Steuererklärung für 2015 angegeben wird...

    Einmal editiert, zuletzt von Cewe2005 ()

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt wie (fast) immer das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Etwaige Erstattungen der Arbeitsagentur oder der Unternehmen sind gegenzurechnen, auch wenn diese evtl. erst in 2016 zugeflossen sind (zu erwartende Erstattungen).

  • Es gilt wie (fast) immer das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Etwaige Erstattungen der Arbeitsagentur oder der Unternehmen sind gegenzurechnen, auch wenn diese evtl. erst in 2016 zugeflossen sind (zu erwartende Erstattungen).

    Hallo Miwe4,
    ...und das heißt für Laien wie mich jetzt, dass ich die Kosten für den Bewerbungsprozess aufsplitten soll in


    a) Kosten für die schriftliche Bewerbung (Steuerjahr 2015) und
    b) Kosten fürs Vorstellungsgespräch (Steuerjahr 2016)?


    Ist das richtig?


    Hätte nicht gedacht, dass man solch einen Prozess teilen kann. (Wenn ich eine Dienstreise vom 29.12.-5.01. mache, würde man die ja auch nicht aufteilen...)


    Etwaige Erstattungen hatte ich nicht, sonst würde ich mir nicht diese Mühe machen.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich eine Dienstreise vom 29.12.-5.01. mache, würde man die ja auch nicht aufteilen...

    Selbstverständlich wären die in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen aufzuteilen und den Veranlagungszeiträumen zuzuordnen. Den § 11 EStG hast Du Dir aber einmal durchgelesen, oder?

  • Danke für die Antworten.


    BTW:
    Ja, ich frage vielleicht doofe Dinge, aber das hätte man einmal kurz und deutlich beantworten können, wenn man die Antwort weiß, ohne diesen herablassenden Ton. Dann hätte ich nicht noch 5 dumme Fragen hinterhergeschickt.

  • ...nachdem ich es jetz aus der Steuererklärung rausgelöscht habe, kommt nun permanent der Hinweis:


    "Es wurden keine Pauschalen für Verpflegung bei den Bewerbungskosten eingetragen.


    In der Zeit, in der man sich außerhalb der Wohnung aufgehalten hat, kann der sogenannte Mehraufwand pauschal geltend gemacht werden - auch wenn keine Kosten entstanden sind. Die Höhe der Pauschalen für Verpflegung hängt von der Abwesenheitsdauer ab. Bei Aufenthalten im Ausland variieren die Sätze je nach Land.


    Da kann man schon mal unsicher werden und denken, dass man das natürlich nicht aufsplitten kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich frage vielleicht doofe Dinge, aber das hätte man einmal kurz und deutlich beantworten können, wenn man die Antwort weiß, ohne diesen herablassenden Ton.

    Bitte nicht diese Diskussion. Ein anderer könnte z.B. aus einer kurzer Antwort "ja" einen arroganten Ton heraus lesen., auch wenn ein "ja" da alles sagen würde (der Typ nimmt sich nicht mal die Zeit, mir im vollständigen Satz zu antworten...).

    "Es wurden keine Pauschalen für Verpflegung bei den Bewerbungskosten eingetragen.


    In der Zeit, in der man sich außerhalb der Wohnung aufgehalten hat, kann der sogenannte Mehraufwand pauschal geltend gemacht werden - auch wenn keine Kosten entstanden sind. Die Höhe der Pauschalen für Verpflegung hängt von der Abwesenheitsdauer ab. Bei Aufenthalten im Ausland variieren die Sätze je nach Land.


    Da kann man schon mal unsicher werden und denken, dass man das natürlich nicht aufsplitten kann.

    Das ist ein einfacher Prüfhinweis, den man ja per Checkbox als gelesen markieren kann. Der soll nur verhindern, daß man eventuell etwas vergessen haben könnte. Hat man das nicht, dann gibt es keinen Handlungsbedarf. Man wird ja nicht auf Grund jeder Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, weshalb die Eingabe der Verpflegungs- oder auch Reisekosten in diesem Zusammenhang nicht zwingend sein kann.

    Hätte nicht gedacht, dass man solch einen Prozess teilen kann. (Wenn ich eine Dienstreise vom 29.12.-5.01. mache, würde man die ja auch nicht aufteilen...)

    Der Unterschied ergibt sich aus dem §11 EStG, von dem miwe4 sprach. Den kannst in der Programmhilfe oder auch hier nachlesen. Man darf sich da nicht scheuen, auch mal Gesetzestexte zu lesen (ist für Laien wie uns zwar eine mentale Barriere, aber man kann damit klar kommen).

  • Ein anderer könnte z.B. aus einer kurzer Antwort "ja" einen arroganten Ton heraus lesen., auch wenn ein "ja" da alles sagen würde (der Typ nimmt sich nicht mal die Zeit, mir im vollständigen Satz zu antworten...).

    Richtig, so ging es mir anfangs. Mittlerweile weiß ich, daß die betreffende Person das definitiv nicht so meint. ;)