"festzusetzende Einkommenssteuer" vs. "ab Steuerabzug vom Arbeitslohn"

  • Hallo zusammen,


    bin nicht wirklich erfahren im Bereich der Steuererklärung, deswegen eine vielleicht etwas "dumme" Frage. :)


    Steruerklasse 1
    Ledig


    Das WISO Steuer Sparbuch zeigt mir an:


    Einnahmen aus nichtstelbstständiger Arbeit: 49.605
    Werbungskosten: 1.259 €
    Sonderausgaben: 36 €
    Vorsorgeaufwendungen: 7.325 €
    zu versteuerndes Einkommen: 41.004 €
    ---------------------------------------------------------
    festzusetzende Einkommenssteuer: 9.283 €
    ab Steuerabzug vom Arbeitslohn: 9.318 €


    verbleibender Betrag: -35 €
    ------------------------------------------------------


    Was ich nicht verstehe: Wieso sind die Positionen "festzusetzende Einkommenssteuer" und "ab Steuerabzug vom Arbeitslohn" so ähnlich?
    Ich als Laie würde vermuten, dass doch die festzusetzende Einkommenssteuer deutlich niedriger sein müsste (49.605 € vs. 41.004 €)?
    Oder anders gesagt: ich zahle doch nicht auf 41.004 € und 49.605 € die fast identische Einkommenssteuer?


    Was übersehe ich hier?


    Gruß
    ikz

  • Moin,
    wenn die beiden Beträge so ähnlich sind, dann liegt das wohl ganz einfach daran, daß der monatliche Steuerabzug in der Summe schon sehr nah an der Jahressteuerschuld liegt (konstantes Monatsgehalt) und/oder Dein Arbeitgeber hat mit der Dezemberabrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen.
    Du hast offensichtlich nur wenige Kosten, die sich zusätzlich auswirken, also nicht in der Monatssteuertabelle enthalten sind (wie z. B. der monatliche Anteil der Sonderausgaben oder der Werbungskostenpauschale).
    Die Erstattung ergibt sich aus den die Werbungskostenpauschale vonoo 1000 € übersteigenden Werbungskosten, d. h. die 259 € wirken sich zu Deinen Gunsten aus.

  • Hi,
    danke für deine Antwort!
    Sowas ähnliches hatte ich auch schon vermutet, aber:
    Wenn ich mal die beiden Jahresbrutto beim Rechner des Finanzministeriums eingebe erhalte ich folgende Werte:

    • Jahresbrutto 49.605 € --> Lohnsteuer beträgt 9.411 €
    • Jahresbrutto 41.000 € --> Lohnsteuer beträgt 6.837 €

    Also beträgt die "festzusetzende Einkommenssteuer" nicht 9.283 € wie vom Steuer Sparbuch vorgeschlagen sondern doch 6.837 €. Und das verstehe ich nicht....


    Gruß
    ikz

  • Jahresbrutto 49.605 € --> Lohnsteuer beträgt 9.411 €


    Jahresbrutto 41.000 € --> Lohnsteuer beträgt 6.837 €

    du verwechselst Bruttoeinkünfte mit dem zu versteuernden Einkommen (ist quasi das Netto)

    • Offizieller Beitrag

    Beim Lohnsteuerabzug kann man schlicht und einfach nicht den Bruttoarbeitslohn und das zu versteuernde Einkommen der Veranlagung gleichsetzen.


    Beim Bruttoarbeitslohn werden in der Lohnsteuertabelle noch alle (Grund)freibeträge etc. berücksichtigt. Beim zu versteuernden Einkommen der Einkommensteuerveranlagung sind alle Freibeträge und ggf. höhere tatsächlich abziehbare Beträge berücksichtigt, weshalb auch eine ganz andere Tabelle zum Einsatz kommt als beim Lohnsteuerabzugsverfahren.


    Im Idealfall entspricht die Lohnsteuer auf den Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuertabelle übrigens der festgesetzten Einkommensteuer laut Steuertabelle der Veranlagungsart. Das kommt allerdings durch progressionsbedingte Abweichungen im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren höchst selten vor und oft auch nur dann, wenn der AG ggf. den sog. "internen Jahresausgleich" durchgeführt hat..

  • Hey danke ihr alle. Das Gleichsetzen von Bruttoeinkünften und zvE wars Problem.
    Herje ist das kompliziert. Aber klar der Staat ist natürlich eher nicht daran interessiert, dir möglichst viel zurück zu zahlen. :)

    • Offizieller Beitrag

    Aber klar der Staat ist natürlich eher nicht daran interessiert, dir möglichst viel zurück zu zahlen.

    Damit hat das nun rein gar nichts zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Ups, nicht falsch verstehen. War blöd geschrieben. Das war bezogen auf die gesamte Lohnsteuererklärungs-Geschichte.

    Das würde ich auch nicht so sehen. Denn kompliziert wird es zum großen Teil dadurch, daß man allen gerecht werden will und viele Interessensgruppen auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen.
    Hat auch nichts damit zu tun, daß Steuergelder dann wieder verschwendet werden (das ist eine andere Geschichte).

  • Moin,


    ich würde hier gerne gleich eine Frage hinterschieben. Der Betrag, der der festgesetzten Einkommenssteuer durch das Finanzamt gegenübergestellt wird und der entscheidet, ob ich eine Erstattung oder eine Nachzahlung habe, sollte das die gezahlte Lohnsteuer sein, die in der Nr. 4 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist? Oder kann es Gründe geben, dass der Betrag der gezahlten Lohnsteuer durch das Finanzamt gemindert wird?


    Vielen Dank und besten Gruß


    hamburgo8855