Hallo zusammen,
bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung kommt wieder die Frage nach der Wahl der Veranlagungsart.
Laut Steuersparbuch bekomme ich bei Einzelveranlagung über 1000 Euro mehr zurück (ich müsste nachzahlen, meine Frau bekäme einiges zurück).
Allerdings liest man immer, das die Zusammenveranlagung doch besser sei.
Meine Frau hat 2015 nur bis Ende August gearbeitet (betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung), dann Krank, danach Arbeitslos (deshalb auch die hohe Rückerstattung). Seit 2016 hat sie nur noch einen 450 Euro Job.
Kann ich das bei der nächsten Einkommenssteuererklärung wieder neu auswählen (je nach dem was günstiger ist)?
Gruß, Andreas