Anlagenverzeichnis (Daten für Steuerberater exportieren?)

  • Damit wäre der AHK-Wert per 2015 aufgrund der vollständigen Abschreibung von Anlagegut 3 m. E. so okay..


    Hast Du den mal, wie von @maxi_floor vorgeschlagen, die Abschreibungskonten (SKR 03: #48xx) (oder die Anlagekonten) nach Buchungen durchsucht, die da eigentlich nicht hingehören (einfach die falsche Kontonummer erwischt) ?

    Nein, das ist nicht in Ordnung. Solange das WG noch nicht verkauft/verschrottet wurde, müssen die AHK mit aufgeführt werden. Nur der Buchwert zu Beginn des Jahres ist dann 0.

  • Stimmt, ich bin vom Abgang ausgegangen..


    Bleibt die Frage der abweichenden Beträge der Abschreibung lt. Konto und Formular für 2014 und die Ausgangsfrage nach dem abweichenden End- und Anfangsbeständen..


    Ich befürchtet, dass können wir anhand der vorhandenen Informationen nicht klären ;(

  • Du sagst es sehr treffend - warten wir ab, ob sich Roelli noch einmal meldet.

    Ich bin noch da! ;)


    Aber wie gesagt... ich weis nicht was ich tun muss.
    Außer... ab sofort einen Steuerberater suchen - genau das habe ich getan. (allerdings ist der JETZT in Urlaub, und die Frist um das mit der Abschreibung zu klären endet am 1.8.2016, hab ich bereits nach hinten geschoben) Ich dachte es wäre einfach das Problem zu beheben, da hab ich mich wohl getäuscht.


    Der schlägt vor, dass ich MB nur noch zum Rechnungen schreiben benutze.


    Ich vermute... MB macht in Verbindung mit einem Steuerberater keinen Sinn? Weil... wenn ich was falsch buche dann kann der das ja nicht wieder richtig buchen, weil
    der ja nur die exportierten Daten von mir bekommt "so wie sie jetzt sind".
    D.h. er müsste mich jedesmal anfunken und mir sagen was ich falsch mache.


    Der Steuerberater macht dann lieber die Kontierung und alles selber.



    Wegen dem Problem mit der Abschreibung...
    Welche Daten kann ich wie exportieren damit man den Fehler finden kann?


    Danke!


    Roelli.

  • Ich habe MB leider seit kurzem nicht mehr auf dem Rechner.
    Aber soweit mich meine Erinnerung nicht trügt, gibt es einen Anlagenspiegel mit Einzelaufstellung der Anlagegüter. Diesen Spiegel solltest du für das Jahr 2015 erstellen und für das Jahr 2016. Dann musst du die Arbeit machen und jedes einzelne Anlagegut vergleichen, sowohl die ursprünglichen AHK (also erste Spalte), dann die Restbuchwerte 31.12.2015 mit den Anfangsbuchwerten 1.1.2016 (2. Spalte). In einer der Zeilen muss der Fehler stecken.


    Danach kannst du die entsprechende Buchung suchen (oder es fehlt ein, kann ja auch sein).


    Ob du weiter mit MB arbeitest, ist ja auch eine Kostenfrage. Der Steuerberater nimmt im Zweifel mehr Geld für die Bucherei als MB kostet. Und vorschreiben kann er dir nicht, mit welchem Programm du deine Buchhaltung erledigst. Er ist Dienstleister und kann deine Daten (sofern du DATEV-Export machst) in sein Programm importieren. Macht ihm wenig Arbeit. Du musst dann nur alle seine Anpassungsbuchungen in MB nachziehen, da du nachweispflichtig bist und die Vollständigkeit der Buchhaltung gewährleisten musst.

  • sofern du DATEV-Export machst

    kostenpflichtiges Zusatzmodul :rolleyes:
    Natürlich könnte der StBer. div. Falschbuchungen /Umbuchungen/Abschlussbuchungen und etc.pp. korrigiert per Datevformat an @Roelli zurück schicken. Je nach Umfang auch wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden.


    Der schlägt vor, dass ich MB nur noch zum Rechnungen schreiben benutze.


    Nur um ein paar Kontakte/Kunden zu verwalten und Rechnungen zu schreiben wären mir der Preis per anno zu hoch.


    Bisher ist aber immer noch unklar ob Du nun Bilanzierer oder EÜRechner bist. Bei letzterem würde für die Buchhaltung sogar das EÜR-Modul vom Steuersparbuch ausreichen.

  • [off topic]
    Moin,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass hier keiner einen Steuerberater/ Buchhalter hat, der mit dem Export (Pendelordner-DATEV Export) aus MB nicht zurecht kommt.


    Vielleicht wäre es ganz hilfreich, hier im Forum mal eine Liste von Steuerberatern/Buchhaltern zu erstellen, die sich auf MB eingefuchst haben.

  • Er ist Dienstleister und kann deine Daten (sofern du DATEV-Export machst) in sein Programm importieren. Macht ihm wenig Arbeit. Du musst dann nur alle seine Anpassungsbuchungen in MB nachziehen, da du nachweispflichtig bist und die Vollständigkeit der Buchhaltung gewährleisten musst.

    Will er aber nicht. Er will ALLES komplett machen. Weil... der will ja seinen Kopf nicht hinhalten müssen für Sachen die ICH falsch verbuche. Diese hin und her Anpassungsgeschichte klingt für mich noch Problemen.


    Bisher ist aber immer noch unklar ob Du nun Bilanzierer oder EÜRechner bist.

    Ich habe 9 Jahre lang EÜR selbst gemacht. (die letzten 4 Jahren mit MB)



    Nur um ein paar Kontakte/Kunden zu verwalten und Rechnungen zu schreiben wären mir der Preis per anno zu hoch.

    Unter'm Strich gesehen finde ich MB mit den ganzen Modulen die ich habe auch zu teuer.
    Von Außen betrachtet fand ich damals MB genial! Sah einfach zu bedienen aus und hatte top Funktionen.
    Da wusste ich aber noch nicht, dass nichts funktioniert. ;)


    DHL Schein ausrucken > geht nicht. Es wird aber damit geworben. (als Notlösung hilft nur CSVBuddy/Pollator von Herrn Bischoff einrichten lassen)
    Also ist das Programm schonmal nicht brauchbar für Leute die Waren verschicken müssen.


    Shop-Schnittstelle > sinnlos. Funktioniert zwar grundsätzlich mit z.B. Gambio, aber sobald man "Variatonen" im Shop braucht... also einen Artikel z.B. in 2 Größen oder Farben anbietet... funktioniert nicht! (weil keine Attribute unterstützt werden)


    Lagerverwaltung > unbrauchbar. Jedenfalls wenn man "Kombinationsartikel" verkauft. Also ein Set aus 2 Lagerartikeln. Dabei wird nämlich nicht die Stückzahl im Lager reduziert.


    Eine Übersicht darüber ob nun ein Artikel verschickt wurde... Fehlanzeige. (wäre so einfach.. sobald die Versanddaten exportiert wurden... einfach einen grünen Punkt im Programm anzeigen und die Sendungsnummer zurück in die Datenbank kopieren)


    Zusätzlicher Arbeitsplatz über Netzwerk... funktioniert erst wenn man's 5x neu installiert. Obwohl ich 5x genau das gleiche gemacht habe.


    Bei so einem Mein Büro Kurs bin ich auch schon gewesen. Hat nix gebracht, was da erzählt wurde kannte ich schon.


    Support über Telefon > da konnte mir in 80% nicht weitergeholfen werden. (Callcenter/Listenabfertigung)


    Und nun hab ich zum ersten mal ein kleines Problemchen mit dem Anlagenverzeichnis und bekomm's auch nicht in den Griff. Gut das ich dem Steuerberater bald alles auf den Tisch knallen kann. :)


    Mein Wunsch wäre:
    Einen Ansprechpartner zu haben der mir die Software als ich sie gekauft hatte so erklärt und eingerichtet hätte wie ich sie für meine Bedürfnisse brauche. (der Einrichtungsservice scheitert schon daran, dass ich deutsche und englische Rechnungsvorlagen und Angebote brauche.. die sind noch nichtmal standardmäßig in MB mit drin)
    Und eine Art Zusammenarbeit von MB mit Steuerberatern. MB soll den Steuerberatern schmackthaft gemacht werden, so dass die da freiwillig mit arbeiten... und sich nicht unterm Schreibtischstuhl verstecken wenn ich "mein büro" sage. :)


    Roelli.

  • Einen Ansprechpartner zu haben der mir die Software als ich sie gekauft hatte so erklärt und eingerichtet hätte wie ich sie für meine Bedürfnisse brauche.

    "Wunschdenken"
    Das würde die (Soft) Ware gleich um ein vielfaches verteuern und somit unattraktiv machen. Oder aber es bestünde die Möglichkeit so einen "Ansprechpartner als Modul" hinzuzubuchen. Std.-Satz 80-120 € und das mal x-Std. (könnte man sich gleich eine SAP-Lösung zulegen)


    Und nun hab ich zum ersten mal ein kleines Problemchen mit dem Anlagenverzeichnis und bekomm's auch nicht in den Griff.

    Daaas allerdings ärgert mich mindest genauso wie Dich. Zumal die Diff. ja offensichtlich erscheint. Nur um dahinter zu steigen müsste man (wie schon oft erwähnt) die entsprechenden Salden u. zugehörende Buchungen unter die Lupe nehmen.


    Irgendwie schade.

  • Moin,


    Ein schneller Klick auf einen "Buchungsvorschlag" von MB im Vertrauen, die Software wird es schon wissen, kann schnell zu solchen Vorgängen führen, wie bei Dir in der Anlagenverwaltung. Den Fehler zu finden, braucht Zeit, Geduld, Kenntnisse des Programms und Zugang zu Deinem Programm.
    Die Voraussetzung, mit MB korrekt zu buchen, sind Kenntnisse in Buchhaltung. Verlässt man sich blind auf die Software, kann es ein böses Erwachen geben.
    Zur Webshopschnittstelle: es gib hier im Forum eine Anleitung, wie MB auch Attribute verarbeiten kann. Allerdings bei mehrdimensionalen (also z.B. Größe und Farbe) ist in der Rechnungsstellung etwas Handarbeit notwendig.
    Englische Vorlagen gibt es hier im Forum zum Download, englische Texte aus z.B. dem Shop in MB zu übernehmen, ist kein Problem.
    Und zu Steuerberatern: die möchten sich natürlich gar nicht auf Drittanbietersoftware einstellen, einen Import zusammenstellen usw. Am besten finden es viele, wenn Du Ihnen die Unterlagen und Belege monatlich zukommen lässt und sie dann für Dich alles machen dürfen. Die gleiche Reaktion findest Du vermutlich auch, wenn Du mit Lexware arbeitest.
    Wenn der Anwender richtig in MB bucht, macht das Programm nichts falsch und ein Buchhaltungsbüro oder Steuerberater sollte mit etwas gutem Willen damit arbeiten können.
    Eine Buchhaltungssoftware, die dem Anwender alles abnimmt und die in allen Belangen perfekt ist, habe ich noch nicht zu Gesicht bekommen.
    Ich habe hier im Forum verschiedentlich und häufig auch Kritik an MB geübt, aber einen vernichtenden Rundumschlag hat MB nicht verdient..

  • Und zu Steuerberatern:

    moin,


    und so einen pauschalen "Rundumschlag" hat die steuerberatende Zunft nicht verdient.


    Was heißt 3-Anbieter-Software?
    Es muss nicht zwingend Original Datev sein. Jedoch sollte eine gute Software neben den gesetzlichen auch andere Kriterien erfüllen.
    Dazu zählt eben die Möglichkeit des Datenaustausch im Datevformat. Unter anderem weil eben ein Großteil der StB-kanzleien deren Rechenkapazitäten nutzt.


    Ich pers. kenne keine Kanzlei, die sich darum reißt volle Schuhkartonagen/Ordner mit Thermotransferausdrucken zwecks "Kontierung" (Handschriftlich mit Kontonummern versehen) auf oder unter Schreibtischen zu haben, um diese Belege dann an einen Dienstleister zu schicken, der diese dann einbucht.



    Die gleiche Reaktion findest Du vermutlich auch, wenn Du mit Lexware arbeitest.

    "vermutlich":


    Wir z.B. arbeiten seit Jahren mit einer Kaufversion von Haufe, und der StB. ist froh seine Angestellten anderweitig effizienter einsetzen zu können.
    Der telef. Support hat zwar Minutenpreise die irgendwo zwischen "gut u. böse (eher böse)" liegen, dafür ist er aber in seinem,(dem) Bereich wo Hilfe benötigt wird spitze.


    Ich hatte vor einiger Zeit einmal diese 30-Tage Testversion MB auf dem Rechner ........
    Vllt. sollte Buhl dem Testversion-Nutzer mehr Zeit einräumen um durch diese ganze Gimmick-Klickwelt durchzusteigen. Sich einzuarbeiten, damit diese Arbeit auch Spass macht und nicht nur Freude, ein "billige" bunte Oberfläche zu haben. (welche im Hintergrund alles mögliche macht, nur nicht das was man eigentlich erwartet.

  • Moin,
    von "Rundumschlag" kann ja gar keine Rede sein:

    Zitat von Mausko

    ich kann mir nicht vorstellen, dass hier keiner einen Steuerberater/ Buchhalter hat, der mit dem Export (Pendelordner-DATEV Export) aus MB nicht zurecht kommt.

    Von


    Zitat von maxi_floor

    volle Schuhkartonagen/Ordner mit Thermotransferausdrucken zwecks "Kontierung" (Handschriftlich mit Kontonummern versehen)

    war in meinem Beitrag auch keine Rede.


    Bezgl. Lexware habe ich die gleiche Erfahrung gemacht, wie Roelli mit MB.


    Ich bin mir nach wie vor sicher, dass es gewillte Steuerberater bzw. Buchhalter gibt, die mit MB zurecht kommen. Leider ist ja unsere Moderatorin Häschen seit längerer Zeit nicht mehr im Forum vertreten, die in dem Beruf arbeitet und sich hier entsprechend auch geäußert hat.
    Es braucht vermutlich aber eine Zeit, jemanden zu finden, der das auch macht. Aber an Auswahl mangelt es auf dem Markt nicht.


    Der größte Knackpunkt an "Buchhaltungssoftware" ist m.E. das "Versprechen", diese wäre in der Lage, auch für Laien eine vernünftige Buchhaltung zu erledigen.

    • Offizieller Beitrag

    Der größte Knackpunkt an "Buchhaltungssoftware" ist m.E. das "Versprechen", diese wäre in der Lage, auch für Laien eine vernünftige Buchhaltung zu erledigen.

    Und das ist leider bei jeder entsprechenden Software und bei jedem Hersteller/Anbieter so und ärgert mich auch immer wieder. Mit einer Software alleine ist es eben nicht getan.

  • Mit einer Software alleine ist es eben nicht getan.

    Stimmt.


    Aber meiner Meinung nach könnte es so einfach sein... ein vernünftiges Tutorial-Video würde die meisten Anfängerfragen beantworten.
    Ich denke, viele machen doch das gleiche. Ich habe das erste Jahr mit MB NIX kontiert. Weil ich mir unsicher war ob ich alles richtig mache.
    Und am Ende des Jahres geht das mit MB auch nicht mehr, weil man bei der Bank nicht alle Buchungen für ein ganzes Jahr abrufen kann.
    Das was ich für die Benutzung von MB an Infos brauche hätte ich mir auch in 5 Minuten selber erklären können - jetzt wo ich's weis wie's geht.
    Aber durch lesen und ausprobieren gingen da Stunden bei drauf. Meistens stößt man dann in Foren auf gleichgesinnte und stellt fest, dass diese
    das gleiche Problem haben.


    Ich denke, die wichtigsten Dinge in Sachen Steuern/Buchhaltung würden auf 2 Seiten passen. Ich kann's aber leider nicht machen - das müsste
    jemand machen der Ahnung davon hat.


    Ich habe mir folgendes überlegt:
    MB sollte Freeware sein. Dann kann man aber nur Rechnungen schreiben und ausdrucken. Mehr nicht.
    Dadurch würden viele Leute das Programm nutzen. Und dann kann man mit den Modulen das Programm erweitern.


    Dann sollte es ein Tutorial-Video geben wo die grundsätzlichen Sachen der Buchführung erklärt werden.


    Wenn man nicht weiter kommt, dann muss jemand da sein der einem helfen kann. Der kann gerne 80-100€/h kosten.
    Wenn man den zu oft in Anspruch nimmt, dann wird man schnell selber merken das es besser ist wenn man's ganz lässt.


    Eigentlich sollte man die Benutzung einer Buchhaltungssoftware zur Pflicht machen... schon bei der Gewerbeanmeldung.
    Kann ja nicht sein, dass jeder der seinen Namen schreiben kann ein Gewerbe anmelden kann.



    Ich z.B. habe bei jeder Buchhaltungsfrage maximale Angst.
    Z.B. als ich über die 17.500€ drüber war (Kleinunternehmerregelung)
    Meiner Meinung nach müsste MB eine dicke Warnmeldung rausgeben am Anfang des Jahres wenn die 17500€ im vergangenen Jahr überschritten wurden.
    "Achtung Freundchen... Du brauchst ne Steuernummer und musst ab sofort 19% auf Deinen Rechnungen schreiben und Umsatzsteuervoranmeldung machen".


    Ich hab 0-Ahnung gehabt wie das geht. Hab mir vorher schon einen Steuerberater gesucht. Der hat dann einfach mal GARNIX gemacht und auch niemals eine Steuerklärung abgegeben. Ich hab beim Finanzamt angerufen... die sagten "gibt keine Steuernummer! Geben Sie erstmal Ihre Steuererklärung ab"
    Also hab ich den Steuerberater abgehakt und doch alles selber gemacht.
    Ist sogar ganz einfach WENN man weis was man machen muss. Könnte ich JEDEM in 2 Minuten zeigen.


    Jetzt... wieder ein Problem. Eine Zahl stimmt nicht (Anlagenvermögen). Und ich latsch wieder zu nem Steuerberater.
    Bin mir fast sicher, dass jemand der sich mit MB auskennt, das schnell finden würde.


    Also.. falls jemand Bock hat sich bei mir per Teamviewer einzuloggen und den Fehler korrigieren kann... meldet Euch. 100€/h für jede angefangene Stunde... gerne. Rechnung brauche ich keine.


    Danke,
    Roelli.

  • Hallo Roelli,

    Aber meiner Meinung nach könnte es so einfach sein... ein vernünftiges Tutorial-Video würde die meisten Anfängerfragen beantworten.

    Wo soll man da anfangen? Jeder hat andere Kenntnisse, wenn er/sie anfängt und alles soll abgedeckt werden. Das heisst, einige werden überfordert sein, weil einfach einige Dinge vorgesetzt werden müssen und andere langweilen sich, weil sie nichts Neues erfahren. So einfach ist es leider nicht.


    Und am Ende des Jahres geht das mit MB auch nicht mehr, weil man bei der Bank nicht alle Buchungen für ein ganzes Jahr abrufen kann.

    Man soll ja auch zeitnah buchen - wenn du erst am Jahresende anfängst, wie machst du dann die Umsatzsteuervoranmeldungen?


    Ich denke, die wichtigsten Dinge in Sachen Steuern/Buchhaltung würden auf 2 Seiten passen. Ich kann's aber leider nicht machen - das müsste

    Wunschdenken. Schon die Regelungen zur Umsatzsteuer mit allen Befreiungen, EU-Regelungen, Einfuhrumsatzsteuer, MOSS-Verfahren etc. nehmen mehrere Seiten in Beschlag. Die Grundlagen der Buchhaltung (was verstehst du darunter?) sind z. B. in Handels- oder Berufsschulen Lehrbücher mit vielen Seiten.


    MB sollte Freeware sein. Dann kann man aber nur Rechnungen schreiben und ausdrucken.

    Die gibt es ja nun wirklich schon - da muss MB nicht "abspecken"


    Eigentlich sollte man die Benutzung einer Buchhaltungssoftware zur Pflicht machen... schon bei der Gewerbeanmeldung.

    nein, nicht die Benutzung einer Buchhaltungssoftware, sondern den Nachweis von Basiskenntnissen in Buchhaltung. Die Software nutzt dir nämlich nichts, wenn du nicht weißt, was du eigentlich machen sollst.


    Meiner Meinung nach müsste MB eine dicke Warnmeldung rausgeben am Anfang des Jahres wenn die 17500€ im vergangenen Jahr überschritten wurden.
    "Achtung Freundchen... Du brauchst ne Steuernummer und musst ab sofort 19% auf Deinen Rechnungen schreiben und Umsatzsteuervoranmeldung machen".

    Die 17.500 im Vorjahr sind ja nur eine Bedingung - wie soll MB in die Zukunft sehen? Vielleicht war das Vorjahr nur eine Ausnahme.


    Hab mir vorher schon einen Steuerberater gesucht. Der hat dann einfach mal GARNIX gemacht und auch niemals eine Steuerklärung abgegeben. Ich hab beim Finanzamt angerufen... die sagten "gibt keine Steuernummer! Geben Sie erstmal Ihre Steuererklärung ab"

    Das muss er ja irgendwie begründet haben - sonst hätte er sich ja haftbar gemacht für Folgeschäden (wie Säumniszuschlägen etc.). Wenn er einen Auftrag angenommen hat, muss er begründen, warum er nichts macht. Meinst du mit Steuernummer die UStID? Eine Steuernummer musst du eigentlich schon lange haben wegen der Einkommensteuererklärung.


    Könnte ich JEDEM in 2 Minuten zeigen.

    Das wage ich nach allem, was du hier so geschrieben hast, zu bezweifeln.


    Jetzt... wieder ein Problem. Eine Zahl stimmt nicht (Anlagenvermögen). Und ich latsch wieder zu nem Steuerberater.
    Bin mir fast sicher, dass jemand der sich mit MB auskennt, das schnell finden würde.

    Dazu muss man nicht unbedingt MB in- und auswendig kennen, man muss die einzelnen Buchungssätze kennen, um nachvollziehen zu können, was hier passiert ist. Hast du denn einmal den Vorschlag von nesciens in Beitrag 25 geprüft? Dann wüsstest du doch schon einmal, welches Anlagegut hier fehlerhaft bebucht wurde. Danach kann man über das Buchungsjournal prüfen, was hier "schief"gegangen ist.
    Was du auch noch prüfen könntest, auch weil die ursprünglichen AHK so stark verringert wurden, ob hier zum Ende des letzten Jahres ein Abgang gebucht wurde (vielleicht, weil du der Meinung warst, dass ein Anlagegut mit Restbuchwert 0 ausgebucht werden kann, was aber falsch ist).


    Bisher ist die Information noch etwas zu vage, um hier die Ursachen zu finden. Bitte gib Rückmeldung, ob der Vorschlag von nesciens die Ursache eingrenzen konnte. Dann sehen wir weiter.

  • nicht die Benutzung einer Buchhaltungssoftware, sondern den Nachweis von Basiskenntnissen in Buchhaltung [sollte man zur Pficht machen]

    Das wäre nicht nur sinnvoll und wichtig, sondern würde mit Sicherheit manche Fehler verhindern.
    Nachweis einen qualifizierten Buchführungskurs als Voraussetzung einer Selbstständigkeit wäre für alle eine richtige Maßnahme.

  • Nachweis einen qualifizierten Buchführungskurs als Voraussetzung einer Selbstständigkeit

    Wäre Sache der Regierung, welche gerne die Arbeitslosenstatistiken durch Verfrachten in die "Ich-AG" Schein Selbstständigkeit schönt.
    Da werden LKW-Führerscheine, Maschinen und Werkzeuge etc. bezuschusst / ganz finanziert. Doch der Rest bleibt auf der Strecke.

  • Moin,


    wenn wir schon bei der ziemlich ausufernden Diskussion sind:


    Wer bitte soll denn für den unternehmerischen Erfolg verantwortlich sein, als jeder selbst - ansonsten gibt es auch einen Aufschrei; zu viel staatliche Kontrolle, zuviel Regularien ;)


    Soll natürlich jeder handhaben, wie er will...aber einfach "nur meckern", ist m. E. auch keine Problemlösung .


    Aber vielleicht kehren wir ja wieder zum Inhalt der Ausgangsfrage zurück :thumbup:


    Gruss
    Maulwurf

  • @babuschka:


    Thema Tutorial-Video:
    Folgende Themen werden meiner Meinung nach beim Start benötigt:


    MB einrichten:
    Stammdaten eintragen.
    Art der steuerlichen Verbuchung festlegen.
    Eigenes Logo/Bankverbindung in Briefpaper/auf Rechnung einfügen.
    Konto/Paypal einbinden


    MB benutzen:
    Eine Rechnung schreiben.
    Eine Rechnung schreiben für Kunden in der EU/Drittstaat mit Erklärung auf welches Erlöskonto das gebucht wird.
    Kunden im Ausland mit VAT Nummer. (VAT Nummer eingeben in MB bringt nichts... wenn die Adresse oder Firmenname minimal anders ist dann zeigt MB nur an, dass es nicht stimmt.. oft weis der Kunde seine eigene Firmierung oder Adresse nicht. Mir hat dabei http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatRequest.html gut geholfen, dort gibt man die VAT Nummer ein und erhält die Adresse)
    Benutzen der "Kasse"/Umbuchen von Geld auf die Kasse.
    Anlagenverzeichnis
    Grundsätzliche Vorgehensweise zur Auftragsabwicklung (ich z.B. schreibe zuerst Angebote, wenn der Kunde zahlt dann fange ich an zu produzieren. Wenn ich aber nun Zahlungen auf dem Konto in MB sehe, dann kann ich diese nicht dem Angebot zuordnen, da nicht automatisch aus dem Angebot eine Rechnung erstellt wird)
    Artikel anlegen und in Rechnung einfügen. Optionen von Artikeln beschreiben.
    Die wichtigsten Sachen einhalten: EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung (mit Hinweis wann Vierteljählich oder monatlich abgegeben werden muss), Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung


    "Zeitnah buchen": Klar! Aber das muss man vorher wissen, sonst steht man am Jahresende mit seinen Schuhkartons an Belegen vor MB und wundert sich.


    "17500 Grenze": Da reicht ja ein "Warnhinweis... PopupFenster": Glückwunsch, sie haben im letzten Jahr einen Umsatz von mehr als 17500€ gemacht. Bitte bedenken Sie folgendes... bla bla.
    Ich finde das ist schon maximal-wichtig. Wenn man's ein Jahr zu spät feststellt, dann kann man sich die 19% die man dann ein Jahr nicht auf Rechnungen geschrieben hat aus der eigenen Geldbörse ziehen. Ich denke, das kann schon schnell das finanzielle Ende für viele sein.


    "Steuerberater tut nix": Die Begründung war "er war krank". Und hat mich dann immer hingehalten. (Steuernummer hatte ich natürlich, UStID fehlte mir)


    "Nachweis von Basiskenttnissen in Buchhaltung": Da gebe ich Dir 100% Recht (späte Erkenntnis). Nun ist es aber schon zu spät. ;)


    Dazu muss man nicht unbedingt MB in- und auswendig kennen, man muss die einzelnen Buchungssätze kennen, um nachvollziehen zu können, was hier passiert ist. Hast du denn einmal den Vorschlag von nesciens in Beitrag 25 geprüft? Dann wüsstest du doch schon einmal, welches Anlagegut hier fehlerhaft bebucht wurde. Danach kann man über das Buchungsjournal prüfen, was hier "schief"gegangen ist.
    Was du auch noch prüfen könntest, auch weil die ursprünglichen AHK so stark verringert wurden, ob hier zum Ende des letzten Jahres ein Abgang gebucht wurde (vielleicht, weil du der Meinung warst, dass ein Anlagegut mit Restbuchwert 0 ausgebucht werden kann, was aber falsch ist).


    Bisher ist die Information noch etwas zu vage, um hier die Ursachen zu finden. Bitte gib Rückmeldung, ob der Vorschlag von nesciens die Ursache eingrenzen konnte. Dann sehen wir weiter.

    Gerne lade ich alle Informationen die benötigt werden hier hoch. Allerdings müsste ich wissen welche Informationen ich wie speichern soll.


    Den Vorschlag von "nesciens" konnte ich noch nicht nachvollziehen. (bin zu dumm)
    Ich kann gerne von den 7 Positionen im Anlagenverzeichnis das "Anlagenstattblatt" drucken.
    Das Buchungsjournal 2015 umfasst aber z.B.schon 124 Seiten.


    Das einzige was ich sehen kann ist, dass ich eine Maschine vorzeitig verkauft habe. Im Anlagengut ist auch eine Rechnung vom 19.10.2015 bei "weitere Zu- und Abgänge des Anlagenguts". (der Zeitpunkt der Abschaffung)
    Und Anlagengut "3" lief 4 Jahre.. bis 2014. Restwert 0€


    Danke,
    Roelli.