Damit wäre der AHK-Wert per 2015 aufgrund der vollständigen Abschreibung von Anlagegut 3 m. E. so okay..
Hast Du den mal, wie von @maxi_floor vorgeschlagen, die Abschreibungskonten (SKR 03: #48xx) (oder die Anlagekonten) nach Buchungen durchsucht, die da eigentlich nicht hingehören (einfach die falsche Kontonummer erwischt) ?
Nein, das ist nicht in Ordnung. Solange das WG noch nicht verkauft/verschrottet wurde, müssen die AHK mit aufgeführt werden. Nur der Buchwert zu Beginn des Jahres ist dann 0.