Parkplatzangelegenheit zwischen 2 Eigentümern

  • Hallo zusammen,


    wir verwalten ein ZFH. Es gibt 2 Stellplätze hintereinander und jedem gehört ein Stellplatz. Nun hat ein Eigentümer einfach Pfosten auf die Begrenzung zwischen den zwei Parklätze gemacht ohne mit dem anderen Eigentümer oder uns als Hausverwalter zu sprechen. Wie seht ihr das und was würdet ihr empfehlen?


    Viele Grüße Janine Schmitt

  • Es ist schwer hier über das Forum solche Fragen zu beantworten, denn es spielt doch die eine oder andere Frage, wie sehen die Lokalitäten aus, wie habe ndie beiden Eigentümer die vertraglichen Abmachungen gestaltet.
    Sollte dieser Pfosten keinen behindern, warum Streit "anzetteln", wenn jeder seinen Parkpkatz gefahrlos ansteuern kann.


    Da würde ich mit dem Eigentümer ein Gespräch führen, aber ob das was hilft? Denn auf seinem Grund und Boden kann er (fast) alles machen.

  • Eigentümer wollen sich nicht einigen und reden leider nicht miteinander...
    Pfosten wurde auf Grenze und es fand keine Klärung zuvor statt und der eine Eigentümer ist daher nicht einverstanden und der andere stellt sich quer...

    • Offizieller Beitrag

    Eigentümer wollen sich nicht einigen

    Pfosten wurde auf Grenze

    Dann haben die Pfosten auf der Grenze m.E. nichts zu suchen. Das geht nur bei Einvernehmlichkeit unter den Eigentümern. So müsste der "Aufsteller" diese m.E. vollständig auf seinem eigenen Grundstücksteil aufstellen. Auf der Grenze stehend kann m.E. auf Abriss geklagt werden.


    Aber was hat die Fragestellung jetzt mit der Software bzw. dem Unterforum "WISO Hausverwalter" zu tun?

  • schau mal in diesen Link: Aufgaben der Hausverwaltung


    http://ddiv.de/hp575/Aufgaben-WEG-Verwalter.htm


    M.E. ist es nicht die Aufgabe des HV hier etwas zu unternehmen, anzuordnen sofern nicht die Teilungserklärung, Hausordnung oder sonstige WEG-Vorschriften verletzt werden.


    Ansonste kläre über eine Rechtsberatung, ob es sich um eine "bauliche Veränderung" handelt, die das Gesamtbild der Anlage verändert hat etc. und spreche dies in der nächsten Eigentümerversammlung an.

  • Cowgirl hat völlig recht. Wenn die Stellplätze im Sondereigentum stehen dann besteht für den WEG-Verwalter zunächst einmal kein Handlungsbedarf, wenn nicht Teilungserklärung etc. berührt werden.