Zweitwohnung vom Arbeitgeber gestellt

  • Hallo,
    ich wurde von meinem Arbeitgeber für 5 Monate ins europaeische Ausland geschickt. Die Wohnung dort wird vom Arbeitgeber gezahlt. Ich behalte meine Wohnung in Deutschland, d.h. ich zahle dort weiterhin Miete.
    Jetzt habe ich die erste Gehaltsabrechnung bekommen und bin sehr verwundert, da man mir die Miete der Wohnung auf das Bruttogehalt addiert und nachher beim Nettogehalt wieder abzieht. Das bedeutet aber, dass ich deutlich mehr Steuern zahle, weil mein Bruttoertrag jetzt deutlich höher ist.


    Wenn ich meine Wohnung in Deutschland nicht mehr hätte, würde ich das ja verstehen, damit ich keinen geldwerten Vorteil habe, aber ich bezahle ja weiterhin Miete.


    Stehe ich jetzt nicht schlechter da als vorher??


    Danke und viele Gruesse

  • Das bedeutet aber, dass ich deutlich mehr Steuern zahle, weil mein Bruttoertrag jetzt deutlich höher ist.

    würde ich das ja verstehen, damit ich keinen geldwerten Vorteil habe, aber ich bezahle ja weiterhin Miete.

    Hallo elondon,


    die Hinzurechnung erfolgt doch, weil du einen geldwerten Vorteil hast. Andere Arbeitnehmer müssen ihre Wohnung am Einsatzort selber zahlen - du zahlst "nur" die Steuer auf die Miete. Damit stellst du dich immer noch besser, als viele andere, die zweimal Miete zahlen.


    Ein Tipp: lies einmal unter "doppelte Haushaltsführung" - hier wirst du fündig, auch warum du immer noch einen Vorteil hast.

    • Offizieller Beitrag

    Und dann wäre auch noch die Frage, ob nicht an irgendeiner Stelle vom Bruttobetrag auch wieder ein steuerfreier Anteil herausgerechnet wird. So etwas überliest man ja sehr schnell in der Abrechnung. Ein Lohnsteuerrechner würde da natürlich ebenfalls Aufschluss geben.

  • Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.


    Müsste ich die Wohnung im Ausland selber bezahlen (was ich mir garnicht leisten könnte) hätte ich meine Wohnung in Deutschland nicht behalten. Daher finde ich es schon viel, auch wenn ich "nur" die Steuern auf die Wohnung zahlen mus (vor allem weil die Wohnungen hier deutlich teurer sind!).


    Ich bekomme ja kein höheres Gehalt, damit ich mir eine Wohnung im Ausland leisten kann. Daher befürchte ich jetzt, dass ich am Ende ziemlich wenig übrig habe, was so nicht geplant war..


    Aber danke schon mal für die Antworten, ich lese mich noch etwas ein zu dem Thema..

  • Mir ist es immer noch nicht ganz klar. Da ich weiterhin meine Wohnung in Deutschland zahle, müsste ich doch auf meiner Gehaltsabrechnung einen höheren Mietbetrag stehen haben, da ich ja sonst Steuern auf meine Wohnung hier im Ausland bezahle und ich dann schlechter dastehe oder nicht?
    Derzeit ist genau der Mietbetrag auf mein Bruttogehalt gerechnet. Ich verstehe immer noch nicht, warum ich auf die Wohnung Steuern zahlen soll, wenn der Arbeitgeber die Wohnung komplett übernimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Derzeit ist genau der Mietbetrag auf mein Bruttogehalt gerechnet. Ich verstehe immer noch nicht, warum ich auf die Wohnung Steuern zahlen soll, wenn der Arbeitgeber die Wohnung komplett übernimmt

    Aber auf welches Bruttogehalt? D.h., wird auf Deiner Lohnabrechnung vielleicht unterschieden zwischen einem Brutto und einem steuerpflichtigem Brutto? Das ist doch erst mal alles eine Frage der Lohnabrechnung, die Du ggf. mit Deinem AG klären solltest.

  • Moin elondon,


    verstehe ich Dich richtig, dass Du meinst, die hiesige Miete müsste als Basis zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen werden? Dieser Vorteil besteht doch genau darin, dass Du eine unentgeldliche ausländische Wohnung gestellt bekommst (die Du sonst bezahlen müsstest). Ist doch wie beim Dienstwagen, für den der AG komplett aufkommt (Anschaffung, laufende Kosten) und Du dafür einen bestimmten Prozentsatz versteuern musst.


    Auch die weiteren Vorteile hat ja @nesciens schon dargestellt ... oder was meinst Du genau?


    Gruß
    Maulwurf

  • Naja, wenn ich nun die sehr teure Wohnung hier versteuern muss, und somit weniger im Monat übrig habe als vorher, dann hätte ich meine Wohnung in Deuschland nicht behalten. Der Arbeitgeber wollte mich ins Ausland schicken und da es nur fuer ein paar Monate ist, übernimmt er die Wohnung. Ich dachte, dass ich sich das nicht negativ auf mein Gehalt auswirkt.


    Ich werde es mit dem AG abklären. Klar, ich habe die Chance mal im Ausland zu arbeiten (das ist toll) aber ich moechte gehaltstechnisch nicht schlechter darstehen als vorher, vor allem weil es eh schon teurer hier ist als in Deutschland.


    Danke fuer eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, dass ich sich das nicht negativ auf mein Gehalt auswirkt.

    Das wird es mit Sicherheit nicht. Hast Du nur das Brutto verglichen oder auch einmal das Netto angeschaut. Mich würde es wirklich wundern, wenn Dein AG die von uns angesprochenen Möglichkeiten hinsichtlich steuerfreier Zuschüsse nicht für Dich ausgeschöpft hätte. Du musst einfach nur in Deine Gehaltsabrechnungen schauen, da solche Dinge aus diesen eigentlich immer einwandfrei zu erkennen sind.

  • da ich ja sonst Steuern auf meine Wohnung hier im Ausland bezahle

    Abgesehen von den Gedanken von @miwe4 muß Dir bewußt sein, daß Du nicht Steuern auf Deine Wohnung bezahlst, sondern auf den geldwerten Vorteil, den Du dadurch hast, daß Dein Arbeitgeber Dir die Wohnung stellt/bezahlt. Wären Deine Gedanken dieselben, wenn es nicht ums Ausland gehen würde?
    Überleg mal, wenn man der geldwerte Vorteil nicht zu versteuern wäre, dann würde es hunderte weitere Steuersparmodelle geben (Dienstwagen, Wohnung, IT, ...)

  • Naja, wenn ich nun die sehr teure Wohnung hier versteuern muss, und somit weniger im Monat übrig habe als vorher, dann hätte ich meine Wohnung in Deuschland nicht behalten.

    Du solltest dich - bevor du hier über Vor- und Nachteile lamentierst - auch einmal darüber klar werden, dass durch den Aufenthalt in London und das Beibehalten der Wohnung ja unter Umständen auch Kosten für die Lebenshaltung in London im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angesetzt werden können, die in der Gehaltsabrechnung natürlich nicht erscheinen und du somit erst mit dem Einkommensteuerbescheid hier die "wahren" Steuern ermittelt werden.


    Ausserdem - warum hast du eigentlich nicht mit deinem Arbeitgeber vor Antritt der Stelle in London auch über dieses Thema geredet? Dass du durch freies Logis einen Vorteil hast, den viele andere nicht haben, die ins Ausland delegiert werden (weil sie die Miete selber zahlen müssen), ist dir doch hoffentlich klar. Und es liegt nun einmal ein Gehaltsbestandteil vor, wenn dir dein Arbeitgeber eine Wohnung zur freien Verfügung anmietet.