Umsatzsteuervoranmeldung über 2 Mandanten

  • Ich würde für ein Unternehmen gerne 2 Mandanten anlegen um die Rechnungen und Konten der beiden Unternehmen einzeln zu haben.
    Die Unternehmen laufen jedoch als Einzelunternehmungen auf die gleiche Person.


    Ist es möglich die Umsatzsteuervoranmeldung Mandentenübergreifend erstellen zu lassen?

  • Moin Volker,


    vielleicht fragst Du mal direkt beim Support.. aber auch m. W. sind diese konsolidierten VAs nur mit Programmen einer anderen Liga (Datev oder vergleichbare) möglich - aber die "manuelle" Zusammenführung wäre doch bei 2 Mandanten noch überschaubar, oder? :)


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    ich habe gerade mal geschaut; auch die Mittelstands-Variante beherrscht keine mandantenübergreifende USt-VA. Ich weiß, dass ich diese Funktion in der allergrößten Ausbaustufe von büro+ zur Verfügung habe, allerdings finde ich spontan nicht heraus, ab welcher Stufe diese Funktion vorhanden ist... jedenfalls: Unternehmer hat das in keiner Ausbaustufe...

  • Zitat

    aber die "manuelle" Zusammenführung wäre doch bei 2 Mandanten noch überschaubar, oder?

    Du meinst ich druck die UST Voranmeldung bei beiden aus, zähl zusammen und überschreibe bei einem Mandanten die Zahlen? und übertrage dann mit diesem Mandanten?

  • ( nutze die externe Übertragung per Elster)

    Mit Taschenrechner "zähl zusammen"....
    externe Übertragung mit Elster-Formular?
    Und wie kommt das alles dann in Firmenbuchhaltungsprogramm?
    Also dass da extern was zusammengezählt und übertragen wurde.
    Winkt da "WISO-Unternehmer" nicht gleich mit erhobenem Finger ab: "Ich weiß von nichts"?

  • Ach, die Art der Datenübertragung beeinflusst die FiBu

    Ich habe nichts von "Beeinflussung" geschrieben, sondern nur zu bedenken gegeben, dass das Fi-Buchhaltungsprogramm (hier WISO-Unternehmer) nichts von den "externen Tätigkeiten" wie Voranmeldungen per Elsterformular u. dergl. weiß.

    Winkt da "WISO-Unternehmer" nicht gleich mit erhobenem Finger ab: "Ich weiß von nichts"?

    Folglich die Jahresabschlüsse, Vorträge o. Auswertungen nicht den tatsächlichen Stand widerspiegeln.


    Anders:
    Eine extern abgegeben USt.Va. wird eben nicht vom BH/WW-Programm erkannt, weil eben nicht vom Programm ausgeführt.


    Und über diese Tatsache sollte sehr wohl diskutiert (darauf hingewiesen) werden, bevor der TE nun mit dem Tischrechner anfängt Va´s der Niederlassung/Zweigstelle B zu erstellen, per externem Elsterformular überträgt, und am Jahresende mit WISO-Unternehmer eine USt-Erkl. EÜR ... Bilanz der eigentlichen Firma A erstellen möchte.

    • Offizieller Beitrag

    To make a long story short: darüber müssen wir nicht diskutieren, weil eine externe Übertragung der Usst-VA keinerlei Auswirkungen hat. Über die buchhalterische Richtigkeit könnte man reden, aber auch die ist nicht ernstlich in Gefahr. Belege liegen ja vor bzw werden erzeugt.
    Das, ixtrafloor, war das moderative Wort zum Sonntag.

  • Folglich die Jahresabschlüsse, Vorträge o. Auswertungen nicht den tatsächlichen Stand widerspiegeln.

    Natürlich spiegeln sie den tatsächlichen Stand wieder. Die Übertragung per Elster ist vollkommen abgekoppelt von deinen Buchungen.
    Und zu deiner Beruhigung: du legst die Einzel-USt-VAs ab, errechnet und gebucht wird die Zahllast anhand der Einzel-USt-Va! Die Addition für die externe Abgabe kannst du zur Sicherheit auch mit ablegen. Und schon hast du alles, was du als Nachweis brauchst.
    Da die Umsatzsteuererklärung einzeln abgegeben werden muss (hier gibt es keine Konsolidierung), benötigst du sowieso die einzelnen Vorauszahlungen pro Betrieb.


    Allen einen guten Start im Jahr 2017.