Finanzprognose (regelmäßige Zahlungen und SEPA Abbuchungen)

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Finanzprognose - vielleicht kann jemand helfen. Im Forum habe ich schon gesucht und nichts gefunden (oder übersehen)


    Ich habe regelmäßigen Abbuchungen, die ich auch ls regelmäßig gekennzeichnet habe. In der Finanzprognose stimmt das dann auch. Sind die SEPA Abbuchungen dann bei der Bank schon ersichtlich, so habe ich diese in der Finanzprognose "doppelt drinnen". Einmal als vorgemerkte Buchung und einmal als regelmäßige Zahlung.


    Mache ich hier etwas falsch?
    Gruß Daniel


    Achja: Guten Rutsch :)

    • Offizieller Beitrag

    oder übersehen

    Übersehen.

    Einmal als vorgemerkte Buchung und einmal als regelmäßige Zahlung.

    Ja, das ist so. Warum aber als regelmäßige Zahlung und nicht als Prognosebuchung? Die wäre zwar auch doppelt, wenn die vorgemerkte Buchung vor der Fälligkeit der Prognosebuchung liegt, aber bei Fälligkeit wäre sie dann ja weg.

  • Billy hat dir doch bereits eine Lösungsmöglichkeit von zweien genannt.


    1. du legst die Buchungen als Prognosebuchungen an, die dann am Tag der Fälligkeit verschwinden (siehe Billys Beitrag), dann ist nur noch die Bankbuchung da
    2. du legst die Buchungen als Offline-Buchungen an, damit daraus erwartete Buchungen entstehen. Diese können dann den vorgemerkten Buchungen zugewiesen werden und die Prognose stimmt dann ebenfalls.


    Da man den genauen Einzugszeitpunkt nicht immer genau weiß, ist die zweite Möglichkeit für mich die bessere.

  • Und bei Fälligkeit weist das Programm die erwartete Buchung (mehr oder weniger) automatisch der Buchung zu ... Wenn ich vorher schon der vorgemerkten manuell zuweisen soll, wozu brauche ich dann die Automatik oder ggf. das Datum. Es gibt eindeutige Identifizierungsmöglichkeiten.
    Und jetzt komme ich wieder zu meinem uralten Verbesserungsvorschlag:
    Den Adressen in der Adressverwaltung Gläubiger-IDs zuweisen zu können und in einer weiteren Tabelle diesen Gläubiger-IDs die ggf. mehrfach vorhandenen unterschiedlichen Mandatsreferenzen und das Datum der jeweils letzten Belastung dieser Mandatsrefernz automatisch aus dem Prog heraus zu vermerken (Quelle: die SEPA Details einer Lastschrift=> leider im Prog immer noch nicht gegen Manipulation geschützt).
    Und was hat das jetzt mit dem Problem aus dem Thread zu tun? Ganz einfach : wenn ich dann bei Prognosebuchungen auch noch die Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitpflegen könnte, so wäre die Vormerkung und die Buchungen der Finanzprognose eindeutig über diese gesetzlich vorgeschriebenen Kennungen gegeneinander zu identifizieren und daher auch nur einmalig zu verwenden/abzugleichen. Und nebenbei könnte auch die 36monats Frist zu gültigkeit der Mandatsreferenz über das Datum geprüft werden.


    Merke: Ansätze um dieses lange existierende Problem zu lösen gäbe es. Buhl muss es nur implementieren. Aber darüber diskutiere ich mit denen schon länger.


    Falk

  • Und nebenbei könnte auch die 36monats Frist zu gültigkeit der Mandatsreferenz über das Datum geprüft werden.

    Sorry, aber wen interessiert das?


    Ehrlich gesagt, verstehe ich den ganzen Aufriss bzgl. Gläubiger-Id und Mandatsreferenz nicht. Vor SEPA hat auch alles funktioniert. Auch ohne MG dürften viele bereits den Überblick haben,wer von ihren Konten abbuchen darf. Mit MG und mit mehr oder weniger genutzten regemäßigen Zahlungen verbessert sich der Überblick noch. Ich habe noch nie eine Gläubiger-ID oder Mandatsreferenz geprüft. Die Zeit hierfür ist mir einfach zu schade und ich sehe keinen Vorteil darin. Daher bin ich froh, dass hier aktuell keine Entwicklerressourcen reingesteckt werden.

  • Zitat: "Ehrlich gesagt, verstehe ich den ganzen Aufriss bzgl. Gläubiger-Id und Mandatsreferenz nicht. Vor SEPA hat auch alles funktioniert."


    Mag aus Deiner Sicht richtig sein. Aber dann kam die Änderung der AGB der Banken in 2012 ...


    Dir ist also bekannt, das Du gesetzlich (Haftungsrecht => AGB) verpflichtet bist, die G-ID und Mandatsreferenz zu prüfen? Deshalb unterschreibst Du ja auch das Mandat ... Wenn irgendjemand Deiner Bank für Dein Konto eine Lastschrift (mit mathematisch gültiger Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) einreicht zahlt Die Bank diesen Betrag. Sie prüft keine Rechtmäßigkeit. Ist das eine SEPA Direct Debit B2B, hast Du im Missbrauchsfall kaum eine Chance, das Geld wieder zurückzuholen. Bei der SEPA Core DIrect Debit sind die Chancen größer. Das Risiko liegt aber immer bei Dir, nie bei der Bank.
    Konstruierter Fall: Du fährst 14 Tage in einen Urlaub nach Asien. Dies hat jemand erfahren und Reicht am Tag nach Deiner Abreise eine B2B-LS über eine größere Summe ein. Die Erstlastschrift-Einspruchszeit verght, und die Buchung wird erledigt => Geld weg.
    Weitere Möglichkeit: Jemand nutzt (durch Hack erfahren) eine vorhandene B2B Gläubiger-ID und Mandatsrefernz mit abweichender Bankverbindung. Was an Betrugsversuchen im Bereich Bankbuchungen läuft, ist nicht ohne.


    Falk

  • Dir ist also bekannt, das Du gesetzlich (Haftungsrecht => AGB) verpflichtet bist, die G-ID und Mandatsreferenz zu prüfen? Deshalb unterschreibst Du ja auch das Mandat ... Wenn irgendjemand Deiner Bank für Dein Konto eine Lastschrift (mit mathematisch gültiger Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) einreicht zahlt Die Bank diesen Betrag. Sie prüft keine Rechtmäßigkeit. Ist das eine SEPA Direct Debit B2B, hast Du im Missbrauchsfall kaum eine Chance, das Geld wieder zurückzuholen. Bei der SEPA Core DIrect Debit sind die Chancen größer. Das Risiko liegt aber immer bei Dir, nie bei der Bank.

    Klassischer Fall von Theorie und Praxis. In der Praxis wird in den meisten Fällen weiterhin nur geprüft, ob der Auftraggeber und der Betrag genau bzw. ggf. bei nicht gleichbleibenden Beträgen annähernd passt. Darüber hinaus reicht mir die grundsätzliche Möglichkeit der Lastschriftrückgabe im Falle einer unberechtigten Lastschrift. Wir können hier gern mal eine Umfrage machen, wer diese Werte tatsächlich prüft.

    Konstruierter Fall: Du fährst 14 Tage in einen Urlaub nach Asien. Dies hat jemand erfahren und Reicht am Tag nach Deiner Abreise eine B2B-LS über eine größere Summe ein. Die Erstlastschrift-Einspruchszeit verght, und die Buchung wird erledigt => Geld weg.

    Zum einen geht es mir hier um den privaten Bereich und zum anderen frage ich, wo der Unterschied liegt, ob eine Gläubiger-ID und Mandatsreferenz richtig ist, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Wenn ich erst nach zwei Wochen ein Blick auf mein Konto werfe, kann ich auch erst dann erkennen, dass die Daten fehlerhaft sind.

    Weitere Möglichkeit: Jemand nutzt (durch Hack erfahren) eine vorhandene B2B Gläubiger-ID und Mandatsrefernz mit abweichender Bankverbindung. Was an Betrugsversuchen im Bereich Bankbuchungen läuft, ist nicht ohne.

    Sollte tatsächlich im privaten Bereich der unwahrscheinliche Fall auftreten, dass zum gleichen Zeitpunkt wie z. B. die Telekom ihre Lastschrift einzieht, jemand anderes ebenfalls den selben Betrag einzieht, dann würde ich mir erst die Mühe machen, nachzusehen, welches die korrekte Abbuchung ist. Dafür kann aber auch schon der VWZ helfen oder ein Anruf bei der Telekom.

  • Zum einen geht es mir hier um den privaten Bereich und zum anderen frage ich, wo der Unterschied liegt, ob eine Gläubiger-ID und Mandatsreferenz richtig ist, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Wenn ich erst nach zwei Wochen ein Blick auf mein Konto werfe, kann ich auch erst dann erkennen, dass die Daten fehlerhaft sind.

    Dafür wurden übrigens explizit die Vormerkzeiten eingeführt, um solche Prüfungen durchführen zu können!


    Na wenn es nur um die privaten Dinge geht, dann sollte Buhl als erstes mal alle geschäftsmäßig nutzbaren Funktion und unterstützungen heraus nehmen. Das macht das Prog um einiges schlanker und mit Sicherheit auch effizienter.


    Entweder ist diese Prog NUR für den privaten Gebrauch (da reicht z.B. niemand selber Lastschriften ein => wird also nicht benötigt), dann sind diverse Dinge überflüssig, oder man betrachtet den Umgang mit dem Prog etwas weitläufiger und bezieht auch Möglichkeiten ein, die einem selber im ersten Augenblick nicht als Hilfreich erscheinen. Wie viele User von Online-Banking haben Investments in Aktien? Wie viele Hauseigentum? Was soll eine Angabe des USt-satzes? Wozu eine EüR? Wie viele ... Man kann alles hinterfragen.


    Falk