Werbungkosten oder Ausbildungskosten?

  • Liebe Leute,


    ich bin bei einem Verlag in Ausbildung (Volontariat). Jetzt steh ich vor der Wahl, im Wiso Steuersparbuch 2017 meine Auslagen (Fachliteratur, Bürosachen, die ich privat gekauft habe) unter Werbekosten bei der Einkommenssteuer einzutragen. Oder sie in die Ausbildungskosten zu packen. Ich frage mich, ob das einen Unterschied in der Berechnung macht.


    Hat da jemand Erfahrungswerte?


    Herzlichen Dank für Eure Mühe.

    • Offizieller Beitrag

    Die von Dir genannten Dinge gehören zu den Arbeitsmitteln und damit zu den Werbungskosten.

    Soweit ich weiß kann man auch Fachliteratur im Rahmen des Ausbildungskosten absetzen. Deshalb wäre doch vermutlich erst mal zu klären, ob es sich in diesem Fall um Werbungkosten oder Ausbildungskosten handelt.

    Jetzt steh ich vor der Wahl

    Eine Wahl hat man da nicht. Man muß es eintragen, wo es hingehört. Aber das meinst Du vermutlich auch.

    Ich frage mich, ob das einen Unterschied in der Berechnung macht.

    Kommt auf die Höhe der Ausgaben an, denn Ausbildungskosten sind bekanntlich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar. Den Unterschied kann man übrigens im Programm ausrechnen lassen.

  • Soweit ich weiß kann man auch Fachliteratur im Rahmen des Ausbildungskosten absetzen. Deshalb wäre doch vermutlich erst mal zu klären, ob es sich in diesem Fall um Werbungkosten oder Ausbildungskosten handelt.

    Da hast Du recht, ich bin natürlich primär vom Arbeitnehmer ausgegangen.


    Kommt auf die Höhe der Ausgaben an, denn Ausbildungskosten sind bekanntlich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar.

    Das ist die derzeitige Rechtslage, daß Ausbildungskosten nur bis 6000 € im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich anerkannt werden und keine Werbungskosten sind. Dazu sind aber beim BVerfG mehrere Verfahren anhängig.
    Und gemäß der jetzigen Rechtslage ist die Fragestellung Werbungskosten oder Sonderausgaben (Ausbildungskosten) wohl nicht - es sind letztere.

    • Offizieller Beitrag

    Im Rahmen des Volontariats wird aber doch wohl eine, wenn auch vielleicht geringe, einkommensteuerpflichtige Vergütung gezahlt, oder? Dann sind wir doch automatisch bei den Werbungskosten.

  • Im Rahmen des Volontariats wird aber doch wohl eine, wenn auch vielleicht geringe, einkommensteuerpflichtige Vergütung gezahlt, oder? Dann sind wir doch automatisch bei den Werbungskosten.

    Ist die Azubi-Vergütung nicht auch einkommensteuerpflichtig? Ich denke, ja. Insofern ist die Vergütung vielleicht eher kein Kriterium zur Abgrenzung.


    Klarheit kann vielleicht das BMF-Schreiben vom 8. Februar 2016 schaffen, in dem es im Rz 21 heißt

    Zitat von BMF

    Der Besuch beispielsweise einer allgemein bildenden Schule führt demnach regelmäßig zu einer Berücksichtigung nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG, der Erwerb eines Schulabschlusses jedoch nicht zum „Verbrauch“ der erstmaligen Berufsausbildung nach § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG. Gleiches gilt für ein Volontariat (vgl. BFH vom 9. Juni 1999 - BStBl II S. 706) oder ein freiwilliges Berufspraktikum (vgl. BFH vom 9. Juni 1999 - BStBl II S. 713).

    Somit wäre ein (bezahltes) Volontariat doch eine Berufsausbildung, was auch hier so formuliert wird.