Vorsteuer automatisch aufteilen

  • Hallo,


    Ich arbeite mich gerade in den Unternehmer Professional ein und suche die Möglichkeit in dem Programm, die Vorsteuer automatisch aufzuteilen (Faktor2).
    Gibt es diese Funktion nicht, oder bin ich einfach blind und finde sie nicht?

  • Ich habe bei der Vermietung sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze. Dementsprechend müssen die Vorsteuern in abziehbare und nicht abziehbare Beträge aufgeteilt werden. Bei Kosten, die für beide Umsatzarten gelten, darf die Vorsteuer nur in dem ermittelten Verhältnis abgezogen werden.
    Und das würde ich jetzt gerne im Unternehmer so einfach wie möglich darstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jaule,


    ohne Ihren Fall jetzt im Detail betrachtet zu haben, möchte ich auf die Möglichkeit hinweisen, Steuerschlüssel mit Bewertungssatz anzulegen. Das geht im Buchhaltungsbereich unter dem Reiter "Start" und dem Punkt "Parameter > Sonstige > Umsatzsteuer". Hier können neue Steuerschlüssel angelegt werden (wobei dann ggf. auch neue zugehörige Steuerkonten anzulegen sind). Im Steuerschlüssel kann sowohl der Steuersatz als auch der Bewertungssatz eingetragen werden.


    Aber Vorsicht, die Berechnung ist evtl. ein wenig "tricky". Ein Beispiel:


    Steuersatz 10 %, Bewertungssatz 20 %, Bruttobetrag EUR 100,00.


    Mit dem Bewertungssatz von 20 % geben Sie vor, dass vom Nettobetrag lediglich 20 % der Steuer unterliegen.


    Der Bruttobetrag von EUR 100,00 entspricht rechnerisch 110 % (also Nettobetrag plus 10 % Steuer)
    Nettobetrag: (EUR 100,00/110)*100= EUR 90,90
    Davon unterliegen nur 20 % der Steuer, die Bemessungsgrundlage beträgt also EUR 18,18
    Davon wiederum 10 % sind (gerundet) EUR 1,82.


    Wer das auf Anhieb versteht, kann gerne mit angepassten Steuerschlüsseln arbeiten. Alternativ bleibt auch die Möglichkeit, Splittbuchungen zu verwenden.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Da hab ich wohl zu schnell geantwortet ;)
    In meinem Fall geht es um die Aufteilung der Umsatzsteuer und nicht des Rechnungbetrages an sich.
    Bei einer Rechnung von 100,00 € brutto muss die Vorsteuer für die UVA aufgeteilt werden, da ich sie nicht vollständig abziehen kann. Z.b. Im Verhältnis 30% der Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar die restlichen 70% sind nicht abziehbar.
    Kann das auch über die Steuerschlüssel gemacht werden?

  • In meinem Fall geht es um die Aufteilung der Umsatzsteuer

    Das verstehe ich nun nicht ganz - entweder die Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig - dann ist auch die volle Umsatzsteuer auf diese Umsätze zu rechnen und auszuweisen. Sind sie nicht umsatzsteuerpflichtig (also Wohnzwecke), dann ist der Steuerschlüssel 0% anzuwenden. Eine Aufteilung ist hier doch überhaupt nicht möglich! Um dies zu erreichen, brauchst du aber zwei unterschiedliche Konten - eines für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und eines für die Wohnzwecke.

  • Bei der Vermietung von gemischt genutzten Immobilien, also umsatzsteuerfreier und gleichzeitiger umsatzsteuerplichtiger Vermietung, kann für Kosten die beide Bereiche betreffen, die Vorsteuer anteilig abgezogen werden.


    z.B. Vermietetes Objekt: 30% Gewerbe und 70% Wohnungen.


    Wenn ich jetzt z.b. einen PC kaufe, den ich für das ganze Objekt nutze, dann kann anteilig 30% der Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden, der Rest ist nicht abzugsfähig.

  • Moin,


    ich glaube nicht, dass sich das hier "automatisch" lösen lässt (kenne aber nur die Basis-Version). Du könntest evtl. die Ausgaben komplett auf ein Vorsteuerkonto buchen und - vor Abgabe der Voranmeldung - eine prozentuale Umbuchung machen...Dafür könntest Du die Vorsteuerkonten kopieren und entsprechend benennen, damit dort wirklich nur die Beträge landen, die noch aufgeteilt werden müssen. Also eher eine "halb-elektronische Datenverarbeitung" ^^


    Viele Grüße
    Maulwurf