Hallo,
Ich versuche herauszufinden, wie das mit der Umzugspauschale genau ist. Ich bin in 2015 wegen Beruf umgezogen und habe den Umzug auch unter
Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Umzugskosten
eingetragen. Aufgrund von Umzug, Anfahrt, doppelter Miete, Wohnungssuchfahrten ergibt sich ein Wert von fast EUR 6000. Hierzu wird dann noch vom Programm eine Pauschle (Partner+2Kinder) von EUR3156 vorgeschlagen. Das Program geht also von Umzugskosten von ca. EUR9000 aus, und trägt diese auch so in die Anlage N ein.
Ist das so richtig? Ich habe nachgelesen und bin mir nicht 100% sicher, aber es scheint mir, dass die Pauschale nur anzusetzen ist, wenn man die Kosten noch nicht erreicht hat (und nicht genau weiß wofür man was augegeben hat) und nicht noch einfach oben drauf.
Danke!
PS:
Oben drauf (..teils...)
https://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html Paragraph 10?
Entweder/Oder
http://steuererklaerung-2016.c…-von-der-steuer-absetzen/