Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen bezüglich meiner Steuererklärung 2016 und hoffe, es ist okay, wenn ich diese zusammengefasst in einem Post stelle.
Erste Frage:
Ich bin Angestellter eines IT-Dienstleisters, welches seinen Sitz in X hat. Eingesetzt werde ich aber zurzeit beim Kunden Y. Mein Arbeitsverhältnis besteht allerdings nicht wegen des Kundenprojekts (Y), ist so also auch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten. Kann ich nun bei der Steuererklärung als erste Tätigkeitsstätte X angeben und meinen Kundeneinsatz als Auswärtstätigkeit betrachten (sprich Angaben zu "Abwesenheit mehr als 8h" machen)?
Zweite Frage:
Ich habe nun erst einmal angegeben, dass ich die erste Tätigkeitsstätte nur von JAN-OKT aufgesucht habe, da ich von NOV-DEZ 2016 in einem anderen Bundesland bei einem anderen Kunden eingesetzt wurde. Da man aber nur je Arbeitsverhältnis eine erste Tätigkeitsstätte angeben kann, habe ich den Zeitraum also ausgelassen. Ist das so richtig? Immerhin bin ich am WE nach Hause gefahren und hab somit pro Woche locker 600km mit privatem PKW zurückgelegt. Die kann ich ja dann nirgends angeben. Kann ich da nur die Fahrtkosten pauschal (also Benzinkosten) angeben, oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
Lieben Gruß und ein schönes Wochenende
Seegurke