Mehrausgaben senken Erstattung

  • Du vergleichst immer noch Äpfel mit Birnen.

    Man kann alles vergleichen, auch Äpfel und Birnen (so wie auch Autos mit Flugzeugen oder Kastanien mit Löwen) - entscheidend ist doch immer das Ergebnis des Vergleichs, was ich auch mit

    Bei einer Bilanz aber nicht nur einen einzelnen Punkt betrachten ...

    meinte. Ich hoffe, daß Damei81 sich wirklich alle Teilbilanzen ansieht und dann die Gesamtheit betrachtet.

  • Ich weiß jetzt nicht so recht, ob das passt. Bei einer Nachbarschaftshilfe hat so was ähnliches abgespielt. Geschieden, die 2 Kinder (unter 25 Ausbildung) beim Vater gemeldet. . Kindergeld geht dahin, wo das Kind gemeldet ist, also Vater. Es besteh jeweils Anspruch auf halbes Kindergeld, halben Kinder-u. Erziehungsfreibetrag. Günstigerprüfung ergibt zunächst, Kinder-u. Erziehungsfreibetrag ist günstiger. Anderes Elternteil zahlt nichts. Wenn man jetzt den hälftigen Erziehungsfreibetrag rüber zieht, geht auch das halbe Kindergeld rüber und schon kippt die Günstigerprüfung zum Kindergeld tangierend. Nur wenn man den Erziehungsfreibetrag rüber zieht, bleibt beim Vorteil Freibetrag. So was ähnliches wird ja geschildert. Den vollen Erziehungsfreibetrag kann man unabhängig vom Erziehungsfreibetrag nur bei minderjährigen Kinder beantragen.
    Nur eine Sache konnte ich nicht klären. Ich weiß die Regel mit den 75 % usw. Nur hier wurde vereinbart, das der Elternteil nichts zahlen muss. Steht ihm dann überhaupt die hälftigen Freibeträge zu ? Entschuldigt das Wort "rüber zieht", mir ist nichts besseres eingefallen.

    • Offizieller Beitrag

    Dem/r TE/in geht es nur um die Auswirkung der Eingaben zu den Kinderbetreuungskosten und die daraus resultierende Steuerberechnung.

  • ich vergleiche nicht birnen mit Äpfel. Es ist nur die FEststellung das wenn ich die Kinderbetreuungskosten eingebe, sie aus dem Freibetrag ins Kindergeld rutscht und dadurch 300€ weniger Steuern wiederbekommt. Ist das einzige was mir aufgefallen ist und jemand anderes kommte mir ja auch nicht sage was es ist,


    also benachtteilig das Kindergeld meine Ex?!

    • Offizieller Beitrag

    also benachtteilig das Kindergeld meine Ex?!

    Lass doch bitte mal das Gerede über Benachteiligung und so draußen vor. So kriegt man keine brauchbaren Antworten. Ich verstehe aber, was Du meinst - ist mir auch nicht ganz klar. Mir fehlen aber Zahlen, um das mal nachvollziehen zu können, was die Günstigerprüfung da konkret ausrechnet und wo genau die Ausgaben in der Rechnung zum Tragen kommen.

  • Das Kindergeld behält sie so oder so, es wird nur zur Lohnsteuer hinzugerechnet.


    Lohnsteuer z.B. bei ihr: 0€ + 3240€ (Kindergeld( 1x voll 1x halb) = 3420


    Lohnsteuer mit Kinderbetreunungskosten: 3937€


    schon bezahlt wurden 4097,8


    zur Diff kommen noch 152€ Solirückzahlung dazu



    Ich kann euch gern die Datei schicken wenn es sich mal jemand anschauen will

  • Lohnsteuer z.B. bei ihr: 0€ + 3240€ (Kindergeld( 1x voll 1x halb) = 3420

    Bei der Rechnung muss noch irgendwo ein Fehler bei den Eingaben stecken. Sonst würde die Günstigerrechnung anders ausfallen. Die Kinderbetreuungskosten sind doch auch eine weitere Baustelle, haben mit der Entscheidung Kindergeld oder Kinderfreibetrag nichts zu tun. Wenn du diese aus der Rechnung herausnimmst, wird natürlich das zu versteuernde Einkommen höher und damit die zahlende Einkommensteuer.


    Irgendwie verstehe ich wohl deine Berechnungen nicht ....

  • die Kinderbetreuungskosten mindern das versteuerte Einkommen und so wird es auch in die Günstigerprüfung einbezogen.


    und wenn der Kinderfreibetrag genutzt wird wird dir das Kindergeld auf die zuzahlende Einkommenssteuer gerechnet

    • Offizieller Beitrag

    und wenn der Kinderfreibetrag genutzt wird wird dir das Kindergeld auf die zuzahlende Einkommenssteuer gerechnet

    Und genau das ist das Prinzip der Günstigerprüfung und somit die zutreffende Berechnungsweise. Das versuchen wir Dir ja mit den diversen Begründungen die ganze Zeit zu erklären. Ansonsten würde der Familienleistungsausgleich ja doppelt berücksichtigt.

  • die Kinderbetreuungskosten mindern das versteuerte Einkommen

    Richtig, das ist aber unabhängig von der Prüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist! Das zu versteuernde Einkommen bleibt gleich (ausser wenn du aus welchen Gründen auch immer diese aus der Berechnung heraus nimmst und dann zwei unterschiedliche Sachverhalten miteinander zu vergleichen versuchst.


    Du kommst nur zu richtigen Ergebnissen, wenn die Kinderbetreuungskosten in beiden Fällen stehen bleiben (oder herausgenommen werden).

  • die Kinderbetreuungskosten mindern das Einkommen und somit fällt die Günstigerprüfung anders aus.


    Ich weiss nicht was ihr immer wollt. die Summe am Ende der Steuererklärung ist die Summe die Sie rausbekommt. Kindergeld muss doch nicht extra zurückgezahlt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiss nicht was ihr immer wollt. die Summe am Ende der Steuererklärung ist die Summe die Sie rausbekommt. Kindergeld muss doch nicht extra zurückgezahlt werden.

    Lesen und Rechnen! Du solltest überlegen, ob Du Deiner Ex wirklich bei Ihrer Steuererklärung behilflich sein solltest oder es nicht doch ein Steuerprofi machen sollte.


    Ich bin jetzt hier raus, da nach dem geschilderten Sachverhalt alles gesagt ist.

    • Offizieller Beitrag

    etweder ihr versteht mich falsch oder ich stehe auf dem Schlauch

    Ich würde Dir mal empfehlen, den Support anzurufen und mit denen das direkt zu besprechen. Das Ergebnis wird sicher dasselbe sein wie schon hier erläutert, aber vielleicht wird im direkten Gespräch deutlich, wo der Knoten im Verständnis ist.

  • der Support tut nur bei Programmfehlern aber nicht bei rechtlichen Fragen helfen


    ich habe noch herausgefunden. Es liegt allgemein an den Ausgaben. Sobald ich welche eingebe, rutscht sie ins Kindergeld bei der Günstigerprüfung.

  • ich habe noch herausgefunden. Es liegt allgemein an den Ausgaben.

    Ist ja auch logisch und das, was hier alle dir sagen wollen.
    Du musst unterscheiden zwischen dem zu versteuernden Einkommen - hier wirken sich Ausgaben wie Kinderbetreuung, Fahrtkosten etc. steuermindernd aus. Gleichzeitig rutscht man dadurch aber unter Umständen eben in Einkommensgrößen, bei denen das Kindergeld mehr bringt als der Ansatz des Kinderfreibetrages. Wobei dann - wenn der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wird - das zu versteuernde Einkommen nach oben geht.

  • ja da man den Steuerfreibetrag nicht bekommt, erhöht sich ja die Festgesetzte Steuer. Das ist ja klar.


    Aber das kann auch zum nachteil sein! Zwar ist die Günstigerprüfung zum Vorteil aber in der Endabrechnung halt nicht


    wenn ich keine Kosten eingeben, ist sie im Freibetrag und hat keine Steuern und dazu kommen noch die 3420€ "zuviel" gezahltes Kindergeld.


    wenn ich die Kosten angeben, ist sie im Kindergeld und dadurch ist das Einkommen um 7200€ höher und dadurch muss sie 3900€ Steuern zahlen.


    also ca. 500€ obwohl man 500€ mehr ausgaben hat.


    P.S. Kindergeld muss bei Nutzung des Freibetrages nicht zurückgezahlt werden, sondern wird direkt zur Festgesetzen Einkommenssteuer zugerechnet!

  • @Damei: es ist nicht zum Nachteil insgesamt! Du zahlst mehr Steuern, aber das Kindergeld bleibt unberührt! Kapier es endlich, du zahlst im Endeffekt weniger, weil beim Freibetrag das Kindergeld zurück gefordert wird (siehe mein Beispiel).



    @Nordlicht: ist deine Frage damit auch beantwortet?