Hallo,
ich habe ein Zweitwohnsitz (doppelte Haushaltsführung) an dem ich unter der Woche zum arbeiten bin.
Dort habe ich keinen Breitband-Internetanschluss und helfe mir über irgendwelche Hotspots oder meinen mobilen LTE Anschluss aus. Jedoch wäre es für mich manchmal schon unumständlicher mir dort auch noch Internet zuzulegen.
Daher ist die Frage, ob mich rechnerisch bei dem Lohnsteuerausgleich der Breitbandanschluss nur ein Bruchteil von den tatsächlichen Kosten kostet?
Ich kenne mich leider absolut nicht mit der Steuer aus und weiß daher nicht wie und was man da absetzen kann und wie das alles verrechnet wird. Durch Google hab ich jetzt schon einige Fachbegriffe und Auslegungssachen aufgegriffen.
Daher jetzt meine Fragen:
- Angenommen ich habe genügend Lohnsteuer bezahlt und kann die Internetkosten in Höhe von 30€/Monat im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs (Werbungskosten) komplett geltend machen. Was sollte ich dann vom Finanzamt zurück bekommen? Krieg ich dann 1:1 30€/Monat zurück, oder wird dann da noch was abgezogen?
- Kann man einen mobilen Datentarif ebenfalls bei dem Jahreslohnsteuerausgleich geltend machen? …dann könnte ich mir nämlich auch vorstellen eine LTE-Vertrag mit 20 GB zu gönnen und diesen dort zu nutzen.
- Gibt es allgemein beim Abschluss eines Vertrages was zu beachten? Was ist eigentlich wenn man jetzt für den Abschluss noch eine Auszahlungs-Prämie erhält – muss man diese dann auch wieder in der Steuer rausrechnen?
Grüße & Danke schonmal für antworten