Ausgaben zu Entschädigungen /Arbeitslohn für mehrere Jahre

  • Moin,


    ich habe letztes Jar eine Abfindung erhalten da der Betrieb geschlossen wurde.
    Nun bin ich bei der Steuerklärung <X
    Bin da wirklich ein bischen dolle an meine Grenzen getoßen.
    Habe die Lohnsteuerbescheinigung natürlich ordentlich eingetragen und auch die anderen Posten wir immer. Nun habe ich aber einen Menüpunkt "Ausgaben zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre
    Habe ein Screenshot angehängt
    Die markierte Zeile kann ich leider nicht soo recht interpreiteren. ;( Was soll ich hier eintragen meine kompletten gefahrenen Kilometer für die vergangenen 10 Jahre die ich für die Firma tätig war? Hatte die ja schon bei den vergangenen Jahren bei der Lohnsteuererklärung mit angegeben?! Oder müssen die hier trotzedem noch eingetragen werden?



    Leider hat die Forumsuche und die Suchmaschine auch nicht wirklich weiter geholfen?!


    Hoffe Ihr könnt es
    ;(

    • Offizieller Beitrag

    Die markierte Zeile kann ich leider nicht soo recht interpreiteren. Was soll ich hier eintragen meine kompletten gefahrenen Kilometer für die vergangenen 10 Jahre die ich für die Firma tätig war? Hatte die ja schon bei den vergangenen Jahren bei der Lohnsteuererklärung mit angegeben?! Oder müssen die hier trotzedem noch eingetragen werden?

    Das ergibt sich eigentlich schon aus § 11 EStG sowie der Abschnittsbesteuerung. Gemeint sind hier Kosten, die Dir im Veranlagungszeitraum konkret in Zusammenhang mit dieser Einnahme entstehen. In diesem Fall wäre da z.B. an Rechtsanwaltskosten etc. zu denken.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ja. Das sind aber keine Entfernungspauschalen, sondern Kilometerpauschalen für gefahrene Kilometer bzw. nachgewiesene tatsächliche Kosten.

  • Habe ich gemacht und da steht
    "
    Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden. Die Entfernungspauschale ist eine fahrzeugunabhängige Kilometerpauschale und beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer.
    Als Entfernungspauschale kann jedoch nur die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden.
    Unter der einfachen Entfernung versteht der Gesetzgeber die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
    An dieser Stelle ist eine programmunterstützte Ermittlung der Entfernungspauschale nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung der Entfernungspauschale, im Rahmen dieser besonderen Einkünfte, beachten Sie bitte, dass die verkehrsgünstigste oder die kürzeste Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte (abgerundet auf volle Kilometer) zu berücksichtigen ist."
    wie soll mir das bitte helfen.

  • s ist aber die Erklärung zu dem Eingabefeld

    Hattest Du im Zusammenhang mit der Abfindung Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (z. B. an freien Tagen für Absprachen usw.) - ausgenommen die normalen Fahrten dorthin? Wenn nicht, dann hast Du hier einfach nix einzutragen, wie talberg schon schrieb.


    Bei Fahrten zum Anwalt oder zum Gericht sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. das eigene Fahrzeug in den entsprechenden Feldern einzutragen, das ist das, was miwe4 meinte:

    Das sind aber keine Entfernungspauschalen, sondern Kilometerpauschalen für gefahrene Kilometer bzw. nachgewiesene tatsächliche Kosten.

    Die selbst gefahrenen Kilometer werden entweder mit der Pauschale von 0,30 €/km oder den tatsächlichen Kfz-Kosten je km (siehe Bereich "Verwaltung" im Programm) angerechnet.


    Andere Kosten (Anwalt, Prozeß usw.) sind ebenso in den entsprechenden Feldern einzutragen.

  • Hi,


    ich habe eine Frage zum selben Thema.
    Wenn ich die Fahrtkosten zum Arbeitgeber im Rahmen derVerhandlungen über eine Abfindung angebe erhöht sich die Summer derzu leistenden Abfindung statt sich zu verringern.
    Ist das ein Fehler im Programm Steuer:Sparbuch 2016 oder hat dasFinanzministerium einen neuen Gierigkeitslevel erreicht?


    Vielen Dank im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Fahrtkosten zum Arbeitgeber im Rahmen derVerhandlungen über eine Abfindung angebe erhöht sich die Summer derzu leistenden Abfindung statt sich zu verringern.

    Ich verstehe die Frage nicht. Eigentlich üblicherweise errechnet kein mir bekanntes Steuerprogramm die mögliche Höhe der durch den AG zu zahlenden Abfindung.

    Ist das ein Fehler im Programm Steuer:Sparbuch 2016 oder hat das Finanzministerium einen neuen Gierigkeitslevel erreicht?

    Halte Dich bitte ein bisschen zurück. Eine solche Wortwahl ist in unserem Forum nicht üblich.

  • Stimmt, es erhöht sich nicht die Summe der Abfindung sondern die von der Software angegebene Summe der Nachzahlung an das Finanzamt.
    Entschuldigung.


    Ist dies ein Fehler im Programm?

  • Ist dies ein Fehler im Programm?

    Warum sollte das ein Fehler sein?
    Ich denke, mit ein klein wenig mehr Nachdenken wärst Du auch selber drauf gekommen - es sind Werbungskosten im Zusammenhang mit der Abfindung, je höher diese sind, .... ;)


    P.S. Es gibt da im Programm auch eine Hilfe und die kleinen grauen Kreise mit den Fragezeichen, die beinhalten recht interessante Dinge ... :D