Offene Posten

  • Man muss nicht mit offenen Posten arbeiten. Der Assistent ist aber bei der Verbuchung von Hausgeldzahlungen (Hausgeld + Rücklage + Heizkosten) und Mieten (Miete + Nebenkosten) eine enorme Hilfe. Ich würde es an Deiner Stelle machen.

  • Danke für Deine so Prompt Antwort.


    ich habe diese Software Hausverwaltung zeit 2011 und habe noch nie die Offen Posten
    benutz. wir sind 4 Eigentümer und habe das oder die Assistenten auch noch nie benutzt.
    Da die Beträge sind fast immer gleich. Außer Reparaturkosten und solche Sachen.
    Aber wollte nur wissen ob gesetzlich vorgeschrieben ist.
    Bin nicht von Buchhaltung oder Kaufmann etc. etc. von beruf. habe einige Problem mit
    Rücklagenbuchungen, und manchmal mit Buchenen für bestimmte Eigentümer. Sonst sehr
    zufrieden.
    Danke und Grüße aus Bamberger Land

  • Wenn man die Hausgeldzahlungen per Lastschrift einzieht, hat man eine gute Kontrolle, da die Verbindlichkeiten ja automatisch beglichen werden. Bei Rückläufern kann man dann ja immer noch überlegen, ob man offene Posten erzeugt. Ich überlege, die Beträge aus der Jahresabrechnung als offene Posten einzustellen und daraus dann entsprechende Sammelbuchungen zu generieren. Bisher klappt das aber manuell auch ganz gut, auch die Aufteilung der Buchung funktioniert, sobald mal ein korrekt definierter Aufteiler mit dem gleichen Betrag im System hinterlegt ist.


    Ich denke, ein Verwalter sollte schon einen Überblick haben, welche offenen Forderungen es noch gibt, aber da eine WEG keine richtige Buchhaltung betreiben (bilanzieren) muss (die Jahresabrechnung ist ja im Wesentlichen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung), reicht es aus meiner Sicht, wenn der Verwalter im Rahmen der Jahresabrechnung über die noch offenen Forderungen berichtet. Forderungen aus Hausgeldvorauszahlungen werden ja in der dann erfolgten Abrechnung als Differenz ausgewiesen.


    Sofern eh immer alles rechtzeitig gezahlt wird, ist ja auch nichts Wesentliches offen, dann braucht man m.E. auch keine offenen Posten. Ich bin auch etwas vorsichtig, von der Software aus Bankbuchungen oder Vorlagen (XML) zu generieren, weil da aus meiner Sicht mehr schiefgehen kann, als wenn man einfach die gleiche Vorlage für die Hausgeldlastschrift immer wieder für den nächsten Monat durchbucht (bei mir geht das im Sparkassen-Portal, dort kann man Lastschrift-Sammler verwalten).

  • Danke.
    Wir haben eine WEG. nur Eigentümer und wir machen nur Dauerauftrag für unsere Hausgeld + Heizung und Rücklagen.
    Monatlich. und diese habe ich mit Vorlage und Buchungskonto aufgeteilt. Alles gebe ich jede Monat ein. Ist nicht so viel
    Arbeit. ich gebe alles per Tastaturen ein, auch ohne Assistenten und es klappt sehr gut. Habe diese Software seit 2011.
    Nur habe nicht gewusst ob Gesetzlich vorgeschrieben war. ( bin nicht im Buchhaltung oder Kaufmann von Beruf ) deshalb
    die Fragen.
    Bei 4 Eigentümer ist nicht viel wenn man Monatlich die Paar Buchungen erledigt.
    Danke Euch allem für diese SUPER FORUM. ich bin begeistert mit Eure Hilfe und Danke Euch alle Herzlich
    :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: