Hallo,
mache gerade eine beruflich veranlasste Weiterbildung zum Meister. Deshalb habe ich mir ein Tablet gekauft. Das nutze ich für Mitschriften und Recherche ...
Dann benötige ein ein Handy zur Abstimmung mit meinen Kommunitonen für die Lerngruppe oder Terminverschiebungen vom Unterricht u.s.w.
Kann ich Handy und Laptop zumindest teilweise als Weiterbildungskosten im Anschaffungsjahr ansetzen oder muss ich die als "normale" Werbungskosten angeben und wenn die Anschaffungskosten über 410 EUR netto liegen über mehrere Jahre abschreiben?
Besten Dank für eire Hilfe!