Hallo,
weil das Finanzgericht Niedersachsen am 02.12.2016 die Berechnung des Kinderfreibetrags in Frage gestellt hat (Aktenzeichen 7 K 83/16) empfiehlt mir WISO steuer:MAC 2017:
ZitatWichtig: Legen Sie auf jeden Fall Einspruch ein, wenn ein Kinderfreibetrag in Ihrer Steuererklärung enthalten ist.
Nach meinem Einspruch erhielt ich Post vom Finanzamt mit der Bitte den Einspruch zurückzunehmen. Mit der Begründung dass die Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach §32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EstG im Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen ist und dass sich bei einer entsprechenden Entscheidung des anhängigen Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht der Bescheid automatisch ändere.
Können mir Nachteile entstehen, wenn ich der Bitte des Finanzamts nachkomme?
Warum empfiehlt mir das Steuerprogramm auf jeden Fall Einspruch einzulegen?