Arbeitsdatum - muss erst 2016 abgeschlossen sein, bevor man in 2017 beginnen kann?

  • Hintergrund: Bisher haben unsere Steuerberaten unsere Buchhaltungen erledigt und die Steuererklärungen erstellt usw. Für 2016 haben die auch noch Voranmeldungen gemacht, aber keinen Jahresabschluss o.ä. Jetzt möchte/muss ich das selber machen und probiere Wiso Buchhalter 365 Professionell aus. Jetzt stelle ich fest, dass man bei dem Programm nicht in der Zeit zurück gehen kann. Das Arbeitsdatum lässt sich höchsten um einen Monat nach vorn verändern, aber offensichtlich nicht zurück.


    Als erstes ist die U.St.-Voranmeldung I-2017 fällig. Heißt das, ich muss entweder vorher auch noch alles aus 2016 erfassen und abschließen, bevor ich mit 2017 beginne? Oder nochmal 3.000 € an die Steuerberater verballern und erst für 2017 die Software nutzen? Kann doch nicht sein - oder?

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    Das Arbeitsdatum hat keinen Einfluss auf die Buchungsperioden. Das AD sollte dem jeweils heutigen Datum entsprechen. Du kannst dann auch "die Vergangenheit" bebuchen, sofern Du das bei der Programmeinrichtung so eingestellt hast.


    Du kannst auch heute schon zukünftige Wirtschaftsjahre bebuchen. Dazu musst Du bei der Periodenauswahl nur auf das Jahr klicken, dort kannst Du zukünftige Jahre eröffnen.


    Diese ganzen Zusammenhänge erklärt Dir aber auch der Einrichtungsservice (vllt sogar ich).

  • Moin,


    zur Ergänzung: für die Abschlussbuchungen gibt es die Perioden 13 ff. Damit wird verhindert, dass die Buchungen 01 bis 12 (incl. der Voranmeldungen) geändert werden. Das Arbeitsraum spielt dabei, wie schon gesagt, keine Rolle.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Welches Arbeitsdatum sollte ich in meiner Situation denn einstellen? Ich jetzt vorab (und schnell) die U.St.-Voranmeldung I-2017 erstellen (für zwei "Firmen"). Und ich möchte anschließend d2016 nacherfassen und selber abrechnen (z.B. weil ich dann sehe, wie meine Zahlen zur BWA des Steuerberaters passen). Jetzt denke ich mir, ich müsste am 31. 12. 2015 arbeiten, um Vorträge aus dem Abschluss 2015 eingeben zu können. Kann ich am 31. 12. 2015 die U-St.-Voranmeldung I-2017 erfassen und ordnungsgemäß ans Finanzamt übertragen?


    Den Service würde ich gern für wirklich wichtige Dinge nutzen. Wie die Übernahme der Vorjahreswerte und spezielle Umsetzungen von Buchungen o.ä. Wenn ich für die Grundfunktionen jedes Mal den Einrichtungsservice konsultieren muss, dann ist die Wiso-Softeware das falsche Programm.

  • Das Arbeitsraum ist der aktuelle Tag (also z. B. heute 30.042017). Dafür gibt es bei der Anmeldung die Möglichkeit, einen Haken zu setzen "Serverdatum ist Arbeitsraum" oder so ähnlich, bin nicht am Rechner ;)


    Entscheidend ist die Auswahl der Buchungsperiode/ des - jahres.


    Die Erfassung der Vorträge ist in der Programm-Hilfe beschrieben (EB-Werte erzeugen) ; was meinst Du mit


    spezielle Umsetzungen von Buchungen o.ä

    Wenn es Dir z. B. um Splitt-Buchungen, Anwendungen verschiedener Steuerschlüssel geht, lohnt sich auch ein Blick in die Hilfe :)


    PS: man/frau muss sich doch in jedes Programm einarbeiten- die ersten Schritte sind doch meist "steinig" ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    da es immer wieder Missverständnisse gibt, wo, wie und wann genau das Arbeitsdatum wichtig ist, habe ich diesen Thread einmal zum Anlass genommen, die hier bereits genannten Informationen zu ergänzen und die wichtigsten Punkte zum Thema „Arbeitsdatum“ aufzulisten:


    1.
    Bei der Einrichtung des Mandanten, also der eigenen Firma, werden Sie zur Eingabe eines Arbeitsdatums aufgefordert. Dieses Datum bestimmt den frühesten Zeitpunkt, für den Sie Buchungen im Programm erfassen können. Wer also noch das Jahr 2016 nachbuchen möchte, darf an dieser Stelle kein Arbeitsdatum aus dem Jahr 2017 eingeben, sondern am besten den 01.01.2016.


    Ist das Arbeitsdatum dann mit Erstellung des Mandanten einmal festgelegt, können nachträglich keine früheren Zeiträume mehr eröffnet werden! Dafür bedürfte es der Neuanlage des Mandanten.


    2.
    Auf die konkrete Verbuchung von Buchungssätzen, das haben ComputerHaus und maulwurf23 ja schon erwähnt, hat das Arbeitsdatum keine Auswirkung. In welcher Buchungsperiode eine Buchung berücksichtigt wird, stellen Sie im Hauptbuch selbst ein. Dort finden Sie rechts oben die Angabe zu „Periode“ und „Wirtschaftsjahr“.


    Auch die Bestätigung der eventuell beim Programmstart auftauchenden Sicherheitsabfrage „Monatswechsel durchführen“ oder auch „Jahreswechsel durchführen“ bezieht sich nur auf das Arbeitsdatum. In der Buchhaltung werden damit keine Perioden oder gar Wirtschaftsjahre abgeschlossen. Auch vor dem Arbeitsdatum liegende Zeiträume lassen sich danach noch bebuchen, sofern Sie diese nicht ausdrücklich im Programm durch einen Klick auf „Periode > Periode x abschließen“ abgeschlossen haben.


    Übrigens: Auch die Angabe des Datums in der Buchungserfassungsmaske ist nicht entscheidend für den Buchungszeitraum. Ist die Periode „4 (April)“ eingestellt, das eingegebene Buchungsdatum der Buchung liegt aber im Mai, wird die Buchung trotzdem im April berücksichtigt!


    3.
    Wird ein neuer Vorgang wie ein Angebot oder eine Rechnung eröffnet, wird als Datum das Arbeitsdatum verwendet, nicht das Systemdatum des Rechners. Das Datum kann direkt nach der ersten Öffnung des Vorgangs geändert werden. Hat man innerhalb des Vorgangs einmal den Reiter gewechselt (bspw. von „Adresse“ auf „Positionen“ oder „Vorgaben“) oder den Vorgang gespeichert, ist das Datum festgeschrieben und kann auf einfachem Wege nicht mehr geändert werden.


    4.
    Bei Ausdrucken aus dem Programm, auf denen das Erstelldatum vermerkt ist, wird ebenfalls das Arbeitsdatum verwendet. Wer sein Arbeitsdatum im Programm nie weitergestellt hat (s. Punkt 6.), erhält also bei der Ausgabe der Bilanz für das Jahr 2016 eventuell ein Datum aus dem Jahr seiner Mandantenanlage ausgedruckt.


    5.
    Auch bei einigen Auswertungen ist das Arbeitsdatum relevant, insbesondere beim Datev-Export: Vom Arbeitsdatum aus werden maximal die nächsten zwei Jahre zum Export angeboten. Wer also einen Datevexport für das Jahr 2016 machen möchte, aber nur die Jahre bis bspw. 2014 zur Auswahl bekommt, prüft bitte einmal das Arbeitsdatum des Programms und stellt es ggf. weiter (s. Punkt 6.).


    6.
    Das Arbeitsdatum sehen Sie übrigens auch nach dem Programmstart rechts unten in der Statusleiste der Software. Die Änderung des Arbeitsdatums ist nur beim Programmstart in der Anmeldemaske möglich. Sollen mehrere Änderungen hintereinander erfolgen, gelangen Sie über „Datei > Öffnen“ schnell und einfach wieder in die Anmeldemaske, um das Datum zu ändern und das Programm erneut zu starten. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

    • Das Datum kann nur in die Zukunft weitergestellt werden. Die Eingabe eines früheren Datums als das angegebene ist nicht möglich.
    • Das Datum kann bei jedem Programmstart maximal nur in den nächsten Monat vorgestellt werden. Bei wem als Arbeitsdatum bspw. der 04.05.2016 eingestellt ist, kann demzufolge als nächstes Datum maximal den 30.06.2016 einstellen.
    • Wer mit dem Arbeitsdatum also zwei Jahre in der Vergangenheit liegt und nun das tagesaktuelle Datum einstellen möchte, muss 23 Mal in der Anmeldemaske das Arbeitsdatum in den nächsten Monat stellen und das Programm neu starten.
    • Diese Regel gilt auch für das Häkchen „Vorgabe ist Serverdatum“: Liegen das aktuell angezeigte Arbeitsdatum und das Systemdatum Ihres PCs zu weit auseinander, erhalten Sie die entsprechende Meldung: „Das Arbeitsdatum kann nicht um mehr als einen Monat vordatiert werden“. Entfernen Sie in einem solchen Fall das Häkchen bei „Vorgabe ist Serverdatum“, geben manuell ein passendes Datum ein und starten das Programm. Erst wenn das Arbeitsdatum im gleichen oder im Vormonat des Systemdatums liegt, können Sie das Häkchen bei „Vorgabe ist Serverdatum“ setzen. Ihr Programm startet nun immer mit dem aktuellen Systemdatum.

    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel