Übertragung ans Finanzamt auch mit steuer:Abruf trotz abgelaufenem Zertifikat bei elster-online?

  • Hallo!


    Ich bin bereits bei Steuer-Abruf angemeldet und bei Anmeldung war mein Elster-Online-Zertifikat auch noch gültig. Leider habe ich versäumt es zu verlängern und dies erst jetzt bemerkt.
    Der Abruf der Daten hat wunderbar funktioniert (Danke!!) aber benötige ich nun zur elektronischen Abgabe an das Finanzamt ein neues Zertifikat oder händelt steuer:Abruf das auch und ich kann die ereute Registrierung bei Elster-Online umgehen?


    Die Anmeldung und die Erstellung eines neuen Zertifikats erweist sich grade wieder als umständlich und zeitaufwendig und ich hab Sorge, dass ich das mit der Steuer nichtmehr rechtzeitig schaffe zumal man noch auf Post vom Finanzamt warten muss.
    Leider ich das gleiche Problem auch bei den Steuerklärungen meiner ganzen Familie, deren Steuer ich ebenfalls mache.


    Hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.


    LG

  • Der Abruf der Daten hat wunderbar funktioniert (Danke!!) aber benötige ich nun zur elektronischen Abgabe an das Finanzamt ein neues Zertifikat oder händelt steuer:Abruf das auch und ich kann die ereute Registrierung bei Elster-Online umgehen?

    Der Abrufdienst von Buhl ist etwas anderes als die Abgabe der Steuererklärung über Elster. Beim Abrufdienst (ich mache dies immer über VaSt, ist genauso einfach und meine Daten bleiben bei mir und gehen nicht über Server von Buhl) werden nur die an das Finanzamt von Arbeitgebern, Versicherungen, Arbeitsagentur, DRV etc. gemeldeten Daten abgeholt und in die Erklärung eingefügt.


    Für die Abgabe musst du ein gültiges Zertifikat haben - versuche, dein abgelaufenes zu verlängern. Sonst musst du ein neues beantragen. Ohne Zertifikat kannst du übermitteln, musst aber dann die Kurzerklärung unterschreiben und an das Finanzamt senden. Vorher gilt die Erklärung nicht als abgegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Abgabe musst du ein gültiges Zertifikat haben - versuche, dein abgelaufenes zu verlängern.

    Das muß man aber auch für den Belegabruf haben. Und der TE hatte ja geschrieben, daß sein zu dem Zeitpunkt noch gültig war.

    Die Anmeldung und die Erstellung eines neuen Zertifikats erweist sich grade wieder als umständlich und zeitaufwendig

    Kann ich nicht nachvollziehen. Es dauert halt ein wenig. Aber man kann so einen Prozess, wo der Datenschutz eine große Rolle spielen sollte, nicht beliebig einfach gestalten.

    Ich bin bereits bei steuer:Abruf angemeldet und bei Anmeldung war mein Elster-Online-Zertifikat auch noch gültig.

    Das ist aber nur ein Abrufservice und ist für die Abgabe nicht relevant. Deshalb muß man Deine Frage im Threadtitel auch mit einem klaren "Nein" beantworten. Aber nicht, weil das Zertifikat abgelaufen ist, sondern weil mit steuer:Abruf (Nomen est omen) keine Steuererklärung abgegeben wird.

    Ohne Zertifikat kannst du übermitteln, musst aber dann die Kurzerklärung unterschreiben und an das Finanzamt senden. Vorher gilt die Erklärung nicht als abgegeben.

    Eine kleine Ergänzung dazu. Das ist die Versandoption ohne Signatur:


  • Für die Abgabe musst du ein gültiges Zertifikat haben - versuche, dein abgelaufenes zu verlängern.

    Wenn ein Zertifikat schon abgelaufen ist (was beim TE ja der Fall ist), kann es nicht verlängert werden - deshalb bekommt man ja genügend lange vorher die passende Mail als Erinnerung.