Mein FA hat in der EKSt 2016 die zumutbare Belastung noch nach der alten Regel berechnet (fester Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte), das WISO-Sparbuch berechnet die zumutbare Belastung bereits nach dem BFH-Urteil VI 75/14 vom 19.01.2017 (gestaffelt). Gilt dieses Urteil auch für zurückliegende Fälle? Ab wann gilt es?
Mein EKSt-Bescheid 2016 ist in dieser Hinsicht vorläufig. Soll ich Einspruch einlegen?
Berechnung der zumutbaren Belastung
- GerhardF
- Unerledigt
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Mein EKSt-Bescheid 2016 ist in dieser Hinsicht vorläufig. Soll ich Einspruch einlegen?
Wenn etwas in der Hinsicht vorläufig ist, dann wird ein entsprechendes Urteil dann auch von Amts wegen berücksichtigt.
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