Wie Rechnung bei keinem Zahlungseingang stornieren?

  • Hallo.


    Laut GoBD darf ich glaube ich keine Rechnungen einfach löschen...


    wie mach ich's nun wenn eine Rechnung plötzlich auf einen anderen Namen ausgestellt werden soll? (weil jemand anderes bezahlt)


    Ich könnte einfach (illegal?) die Bearbeitung freigeben und die Adresse ändern.


    Oder... stornieren... aber dann steht dort Zahlung offen. Und ich kann die nicht vorhandene Zahlung doch keinem Buchungskonto (z.B. Verrechnungskonto) zuweisen oder?


    Danke!


    Roelli.

  • Moin,
    auf offen steht die stornierte Rechnung nur, wenn die vorherige schon als bezahlt markiert wurde.
    Sollte das der Fall sein, müsstest Du die Zuordnung löschen und der "neuen " Rechnung mit dem veränderten Adressaten zuordnen.
    Solange die Rechnung noch nicht verschickt wurde, kannst Du sie auch noch ändern. Mache Dir einen entsprechenden Vermerk dazu.
    Gehe einfach in die Adresse der Rechnung und gib da den anderen Namen ein.

  • Oder... stornieren... aber dann steht dort Zahlung offen. Und ich kann die nicht vorhandene Zahlung doch keinem Buchungskonto (z.B. Verrechnungskonto) zuweisen oder?

    Wenn die ursprüngliche Rechnung schon bezahlt war, kannst Du die Stornorechnung und die neu erstellte Rechnung auch über das Verrechnungskonto auf bezahlt setzen (Rechtsklick auf die Rechnung -> Zahlungseingang zur Rechnung hinterlegen). Geht schneller, als die alte Zuordnung löschen, zumal du dann ja auch die alte Rechnung und die Stornorechnung über das Verrechnungskonto auf bezahlt setzen müßtest.


    Wenn die ursprüngliche Rechnung noch nicht bezahlt war, fragt dich MB beim Anlegen einer Stornorechnung eh, ob diese mit der alten Rechnung verrechnet werden soll.

  • Danke für die Infos.


    Jetzt fragt mich HEUTE (19.07.2017) jemand ob ich die Rechnungsadresse von einer Rechnung vom 07.02.2017 ändern kann.


    Wie ist denn das? Das ist ja schon eine abgeschlossen Periode (Umsatzsteuervoranmeldung Quartal 1) und es ist eine Lieferung nach Frankreich gewesen wo 19% bezahlt wurde. Wenn ich die Rechnung storniere und dann mit dem Datum von heute eine neue Rechnung ausstelle, dann fehlen doch dann in der Umsatzsteuervoanmeldung die 19%? Aber nur in meiner Buchführung, beim Finanzamt steht ja schon das diese Rechnung mit 19% abgerechnet wurde?


    Ich könnte einfach die Adresse ändern, aber ist glaube ich 1. nicht GoBD-Dingens-konform und 2. wer weis ob der diese Rechnung nicht dann zwei mal benutzt. (1x mit der alten, und 1x mit der neuen Adresse) Und wenn dann in Frankreich einer eine Kontrollmitteilung schreibt ob die Rechnung hier in Deutschland existiert dann kommen Fragezeichen auf..!?


    Danke,
    Roelli.

  • Moin,
    Du musst die Rechnung nur korrigieren, wenn sie falsch war.
    Wenn du sehen willst wie MB soetwas bucht, spiel das doch Mal im Demo Mandanten durch und guck hinterher ins Buchungsjournal.
    Die Rechnungsadresse solltest du nicht ändern, die Begründung hast du selbst geliefert.

  • Wo ist denn da das Problem?


    Wenn du eine Rechnung stornierst und gleichzeitig eine neue Rechnung mit anderer Rechnungsadresse erstellst, dann ist das in deiner Buchführung steuerneutral, da sich die Beiden gegenseitig aufheben. Und daher könntest du die Rechnungen sogar zum ursprünglichen Rechnungsdatum erstellen. Ich vermerke mir aber bei Stornorechnungen über ein indiv. Feld immer auch den Stornogrund. Macht das Nachvollziehen leichter.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Postversand erfolgte, fordere das Original zurück und ändere wie gewünscht Rechnung ab mit Dokumentation.