Elterngeld richtig eintragen mit Wiso Steuer Sparbuch 2018

  • Hallo,

    ich habe schon einige Threads dazu durchsucht aber konnte leider keine passende Antwort finden.

    Ich möchte einfach nur Elterngeld, Mutterschaftsgeld und-Zuschuss richtig eintragen. Unser Kleiner wurde am 7.8 geboren, dementsprechend habe ich aktuell 2 Einträge unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" erstellt:

    Mutterschaftsgeld vom 01.07. bis 07.10. (steht auch so auf dem per Elster gezogenem Beleg)

    Elterngeld vom 07.08. bis 31.12.


    Auf der Lohnsteuerkarte steht Beschäftigungsverhältnis vom 1.1 bis 31.12.

    Hat das System auch alles so als Eingabe akzeptiert.


    Beim Versuch alles abzugeben bekomme ich aber die Meldung:

    "Sie haben angegeben, dass ... eine Lohnsteuer-pflichte Beschäftigung ausgeübt hat und im selben Zeitraum ohne Beschäftigung war."


    Könnt ihr mir evtl "idiotensicher" sagen, wo genau ich jetzt etwas im Wiso Steuer Sparbuch 2018 ändern muss?


    Vielen Dank und beste Grüße

    Karsten

    • Offizieller Beitrag

    Könnt ihr mir evtl "idiotensicher" sagen, wo genau ich jetzt etwas im Wiso Steuer Sparbuch 2018 ändern muss?

    Im Zweifel gar nichts. Deine Eintragungen bzgl. Elterngeld, Zuschuss zum Elterngeld etc. auf Richtigkeit prüfen und die Meldung dann ggf. als Ok bzw. mit "ignorieren" bestätigen, da davon auszugehen ist, dass es sich insoweit um einen Prüfhinweis handelt.


    Mehr könnte man nur mit bereinigten Screens der betroffenen Eingabemasken sowie des Programmhinweises sagen. Aber sollte so schon passen.

  • Hatte ich letztes Jahr auch. Einfach den Hinweis als gelesen akzeptieren. Laut Lohnsteuernachweis warst du/deine Frau ja weiterhin beschäftigt, auch wenn Elterngeld geflossen ist. Dementsprechend ist der Zeiraum vom 01.01. bis 31.12. korrekt.

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bzgl. dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Dieser ist auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 ausgewiesen und auch so in WISO 2020 übernommen worden. Muss ich diesen Zuschuss vom Arbeitgeber auch noch mal unter Lohnersatzsatzleistungen mit auflisten?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Frage bzgl. dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Dieser ist auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 ausgewiesen und auch so in WISO 2020 übernommen worden.

    Womit Du Dir die Frage doch eigentlich schon selber beantwortet hast. Jetzt brauchst Du nur noch die Steuerberechnung anzuklicken und siehst dort und in der zugehörigen Anlage auch genau, was das Programm daraus gemacht hat. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Rückmeldung. :thumbsup: Hätte auch nicht gefragt, wenn es bei "Ersatz für Einkommen" nicht nochmal aufgetaucht wäre.

    Dort ist aber nicht der durch den Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld genannt, der eigentlich immer auf der Lohnsteuerbescheinigung aufzuführen ist und das auch wird. Und die Lohnsteuerbescheinigung ist dann 1:1 zu übernehmen.


    Daneben gibt es ja auch noch das normale Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und eben das Elterngeld, die dann u.a. unter "Weitere Einkünfte, Bezüge und Ersatzleistungen" einzutragen sind.