Errechneter Beitrag - Abweichung tatsächlicher Betrag

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.. alle die Jahre war die Berechnung von WISO immer bis auf den Cent genau und daher bin ich auch dieses Jahr davon ausgegangen. Daher habe ich nicht schlecht gestaunt als gestern der vorläufige Bescheid vom Finanzamt einging. Entgegen, zu der von WISO berechneten, knapp 600€ Erstattung, muss ich nämlich ca. 120€ nach zahlen. Da ist doch was gehörig schief gelaufen, oder? Da ich den Bescheid, aus Gewohnheit, immer postalisch einreiche kann ich es leider nicht über ELSTER kontrollieren sondern habe nur die Zahlen. Der Knackpunkt sind die Sonderausgaben. Da rechnet WISO nämlich mit knapp 10.000€ und das Finanzamt mit 5.000€. Allerdings steht in dem Bescheid keine Begründung o.ä... Was kann ich tun? Weiß jemand Rat? Hier muss ja entweder das Finanzamt oder WISO kräftig daneben liegen. Kann ein Eingabefehler meinerseits so einen Rattenschwanz nach sich ziehen?


    Ich danke für Eure Mühe!!


    LG Jörg

  • Auf dem vorläufigen Bescheid ist das halt das erste, was auftaucht. Da ist vorher nix gesondert aufgeführt o.ä.. Unter "Besteuerungsgrundlagen" vom Schreiben vom Finanzamt steht halt der Bruttoarbeitslohn abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschalbeitrags. Soweit so gut und das ist noch bei beiden gleich. Dann kommt ja als nächster Punkt schon

    Sonderausgaben: ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben"

    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen: ca 5000€


    und das ist bei WISO über 10.000€... dementsprechend ist alles danach auch falsch, weil das Finanzamt ja mit ca. der Hälfte kalkuliert.. Oder habe ich dich flasch verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Aber die Zahlen und die Steuerberechnung kannst doch nur Du selber abgleichen. Wenn Du im Bescheid eine offensichtliche Differenz bei den Vorsorgeaufwendungen in der Höhe siehst, dann würde ich mich bei der Steuerberechnung des Programms erst einmal auf diesen Bereich nebst Anlagen und Erläuterungen konzentrieren.


    Eine Differenz in dieser Höhe spricht für einen Eingabefehler auf der einen oder der anderen Seite. Ich würde dann aber eher auf einen auf Deiner Seite tippen. Also alle in diesem Bereich eingegebenen Zahlen nochmals überprüfen.

  • Hey,


    ja, ich habe jetzt nochmal alles abgeglichen und habe in der Tat einen blöden Fehler gemacht, der mir erst auf den zweiten Blick aufgefallen ist. Und zwar habe ich den AG und AN Anteil zur Rentenversicherung jeweils noch in das Feld darunter eingetragen. Dann wird es schon plausibler und es sind "nur" noch ca. 15€ zu Erstattung vs. 100€ Nachforderung. Bin nochmal alles durchgegangen und denke ich habe auch diesen fehler gefunden und der würde dann beim Finanzamt liegen.. Ich bin nämlich unterjährig aus der Kirche ausgetreten und glaube das Finanzamt setzt dennoch das komplette Jahr an. Wenn ich nämlich im Program mal eingebe, dass es kein Kirchenaustritt gab kommt die festgesetzt Zahl vom Finanzamt bis auf 1-2 Euro ran. Kann das der Ursprung des Fehlers sein?

  • Gerade nochmal nachgelesen und folgendes gefunden:


    Zitat

    Ende der Kirchensteuerpflicht

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). Der sogenannte "Reuemonat" wurde abgeschafft. Allerdings wird die Kirchensteuer im Austrittsjahr auf das gesamte Jahreseinkommen erhoben, das heißt auch auf Einkünfte die erst nach dem Kirchenaustritt erzielt wurden. Für jeden Monat der Mitgliedschaft wird 1/12 der Kirchensteuer erhoben, die bei ganzjähriger Mitgliedschaft zu zahlen gewesen wäre (zeitanteilige Zwölftelung).


    Damit gucke ich dann dieses Jahr in die Röhre, wenn ich das richtig verstehe und die Berechung vom Finanzamt ist korrekt, oder? :(

    • Offizieller Beitrag

    Damit gucke ich dann dieses Jahr in die Röhre, wenn ich das richtig verstehe und die Berechung vom Finanzamt ist korrekt, oder?

    Wenn Du uns verraten würdest, in welchem Monat Du aus der Kirche ausgetreten bist, dann könnten wir das sicherlich beurteilen. Und die Berechnung ist doch ganz einfach:

    Zitat


    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ... .

    Zitat

    Für jeden Monat der Mitgliedschaft wird 1/12 der Kirchensteuer erhoben, die bei ganzjähriger Mitgliedschaft zu zahlen gewesen wäre (zeitanteilige Zwölftelung).

    Also Austritt beispielsweise am 15.10.2017, dann Kirchensteuerpflicht für 10 Monate und somit 10/12 des nach obiger Berechnung zu zahlenden Jahresbetrags.


    Da das FA ja einen Belegabruf tätigt, kann ich mir da eigentlich keinen Fehler vorstellen. Aber der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail und hier vielleicht beim Bearbeiter.


    Also schauen, ob Du in Deinem Programm vd (ohne Konfession) ab xx.xx.2017 im Rahmen der Grunddaten eingegeben hast. Dann sollte Deine Steuerberechnung Dir auch die entsprechende Zwölftelung durchgeführt und erläutert haben. Im ESt-Bescheid sollte dieses ebenfalls aus der Berechnung der fests´zusetzenden KiSt und der Erläuterungen ersichtlich sein. Ansonsten Griff zum Telefon und beim FA nachfragen. Je nach Bundesland kann da aber dann auch das zuständige Kirchensteueramt bzw. die Diözese zuständig sein.

  • Also ausgetreten bin ich im August 2017. Da dies ja immer für den vollen Monat zählt müsste ich ja 8 Monate zahlen. Im Bescheid ist das wie folgt gelistet:


    Einkommenssteuer: 3000€

    Kirchensteuer: 270€


    Also ganz normal x 9%


    Auf der Rückseite ist dann nochmal aufgeführt Kirchensteuer: 270

    - erstattete Kirchensteuer xy €


    Ist das dann damit schon abgegolten? Blicke da nicht wirklich durch

    • Offizieller Beitrag

    Da ist dann nichts zeitanteilig. Wundert mich allerdings. Kann aber sein, dass:

    Je nach Bundesland kann da aber dann auch das zuständige Kirchensteueramt bzw. die Diözese zuständig sein.

    Ansonsten eben:

    Ansonsten Griff zum Telefon und beim FA nachfragen.

    Und uns dann netter Weise hier aufklären.

    • Offizieller Beitrag

    Habe soeben mit dem Finazamt gesprochen. Es ist in der Tat so, dass mein Kirchenaustritt dort nicht vorlag. Ich soll nun Einspruch einlegen und die Bestätigung über den Austritt dabei legen...

    Dann ist ja alles geklärt. Danke für die Rückmeldung.

  • Gerne.. Vielleicht als Info: die Dame sagte mir, dass der Austritt dem Finanzamt nie automatisch mitgeteilt wird. Davon bin ich halt ausgegangen, da der AG ja auch sonst alles meldet. Weiß nicht, ob das nur in NRW so ist oder generell.. aber bestimmt für den ein oder anderen auch wichtig...

  • dass der Austritt dem Finanzamt nie automatisch mitgeteilt wird. Davon bin ich halt ausgegangen, da der AG ja auch sonst alles meldet.

    Hm, ich komm jetzt ins grübeln (als Nichtkirchenmitglied) - gibt man die Kirchenmitgliedschaft (oder wie auch immer das heißt) dem Arbeitgeber gegenüber an? Das geht den doch eigentlich im Normalfall nix an ...

  • gibt man die Kirchenmitgliedschaft (oder wie auch immer das heißt) dem Arbeitgeber gegenüber an? Das geht den doch eigentlich im Normalfall nix an ...

    Das benötigt er aber, weil er die Kirchenlohnsteuer abführen muss als billiger Handlanger unserer Finanzverwaltung!

  • Ich habe in der Zwischenzeit auch noch etwas gegoogelt:

    Die Frage der Kirchensteuerpflicht braucht der Arbeitgeber nicht zu prüfen. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren sind die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) neben den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abrufbaren Daten über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft maßgebend. Wird danach für den Arbeitnehmer die Zugehörigkeit zu einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft übermittelt, ist der Arbeitgeber hieran gebunden.

    Um zu gewährleisten, dass der Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren über die erforderlichen Daten verfügen kann, liefern die Gemeinden die rechtliche Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Ein- und Austritts aus der Kirche an das BZSt.

    Insofern ist die Annahme, daß "der Arbeitgeber ja auch sonst alles meldet", nicht richtig, da diese Meldung von der Gemeinde kommen sollte bzw. muß. Der Arbeitgeber hat nur die Pflicht zum Fragen, wenn die ELStAM-Datenübertragung nicht möglich ist.


    Wieder was gelernt ... ^^

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht als Info: die Dame sagte mir, dass der Austritt dem Finanzamt nie automatisch mitgeteilt wird.

    Das ist in der Tat so. Wie dann letztlich der Ablauf ist, hängt vom Bundesland ab. Bei einigen ist es wohl noch wie bisher, dass bei evangelischer Konfession für den Austritte die Amtsgerichte zuständig sind, in anderen Bundesländern erledigt das mittlerweile die Gemeinde, die dann auch direkt an ELSTAM meldet.