Hallo,
ich habe das komplette Jahr 2017 als Leiharbeitnehmer gearbeitet. Eingesetzt war ich über das ganze Jahr hinweg an einer einzigen Tätigkeitsstätte. In der Hilfe von steuer:Sparbuch habe ich gelesen dass man als Leiharbeitnehmer die Pendelstrecke als Reisekosten angeben soll, da dazu momentan ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Ich habe eigentlich damit gerechnet dass das Finanzamt das einfach nicht anerkennt und automatisch mit der Entfernungspauschale abrechnet. Dagegen hätte ich ja dann Einspruch einlegen und ein Ruhen beantragen können.
Jetzt kam bei mir aber ein Brief vom Finanzamt an in dem ich aufgefordert werde folgende Nachweise zu erbringen:
- Arbeitgeberbescheinigung über Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
- Arbeitgeberbescheinigung über das Nichtvorhandensein einer ersten Tätigkeitsstätte
Die Bescheinigungen wird mir mein Arbeitgeber nicht ausstellen, das ist klar.
Wie kann ich das jetzt dem Finanzamt erklären und werde ich wenigstens schon mal den Betrag der Entfernungspauschale bekommen und nur die Differenz aus den Reisekosten wird einbehalten?
Grüße