Hallo zusammen,
ich hab leider meine EÜR (Nebengewerbe) schon eingereicht und dort leider vergessen das Arbeitszimmer einzutragen. Das ist glaube ich im Vorjahr, als der Steuerberater das gemacht hat, so vom FA akzeptiert worden...
Kann ich das in der Steuererklärung noch irgendwie nachholen? Hab gerade gesehen, dass es anscheinend im Rahmen der normalen beruflichen Tätigkeit nicht so leicht ist, ein Arbeitszimmer abzusetzen.
Hab aber in der Wohnung ein Zimmer, dass ich ausschließlich als solches benutze.