Guten Tag,
da ich noch bisher keine Erklärung fürs Jahr 2014 gemacht habe, habe ich entschieden die Erklärung dieses Jahr zu schaffen. Allerdings steht laut den neuen Regelungen, dass die Belege ab 2017 erst nach Anforderung vom Finanzamt nachzureichen sind.
Aber bei der elektronischen Ermittlung der Erklärung hat WISO so im Bericht generiert, dass die Belege nachgereicht werden und diesbezüglich hat WISO ein Dokument dazu gefertigt, somit ich dieses Dokument mit den Belegen übersende, was die Anschrift vom Finanzamt zeigt, obwohl die Wahl bei der Übermittlung war, Belege nicht nachzureichen. Fürs Jahr 2017 steht im Gegenteil auf jeden Fall, dass die Belege "NICHT" nachgereicht werden!
Meine Frage: soll ich trotzdem die Belege fürs Jahr 2014 nachreichen? Oder soll ich auch erst auf Anforderung vom Finanzamt warten?
Vielen Dank!