Hallo,
bei mir wird die Enfernungpauschale gar nicht angerechnet. Bin etwas verzweifelt. Screenshots füge ich hinzu.
Vielen dank.
Hallo,
bei mir wird die Enfernungpauschale gar nicht angerechnet. Bin etwas verzweifelt. Screenshots füge ich hinzu.
Vielen dank.
Du hast nur 3 Km als Entfernung angegeben, die aber nicht zum Tragen kommen.
Das FA lässt Dir dann den sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000€) als Werbungskosten zukommen.
Lass Dir mal die Berechnung anzeigen, dort müssten diese 1.000€ dann vermerkt sein.
Du hast nur 3 Km als Entfernung angegeben, die aber nicht zum Tragen kommen.
Das FA lässt Dir dann den sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000€) als Werbungskosten zukommen.
Lass Dir mal die Berechnung anzeigen, dort müssten diese 1.000€ dann vermerkt sein.
also unter 1000euro wird nicht berechnet? 1 strecke bei mir sind ca 3 km
also unter 1000euro wird nicht berechnet?
Doch. Es wird die höhere Pauschale über 1000€ genommen statt Deiner tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten in geringerer Höhe. Also zu Deinen Gunsten.
also unter 1000euro wird nicht berechnet?
Doch. Es wird die höhere Pauschale über 1000€ genommen statt Deiner tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten in geringerer Höhe. Also zu Deinen Gunsten.
ich verstehe nicht ganz. wieso ändert sich die summe oben rechts dann nicht?
und wie kann ich die berechnung anzeigen?
vielen dank:)
ch verstehe nicht ganz. wieso ändert sich die summe oben rechts dann nicht?
Weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, also die 1.000€, automatisch bei jedem Arbeitnehmer schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird und sich das also auf die Höhe der Steuerfestsetzung/-abrechnung (Erstattung/Nachzahlung) nur auswirken kann, wenn die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten eben höher als dieser Betrag sind.
also kurzfassung: ich habe meine Angaben richtig gemacht und kriege kein geld?
sry etwas verwirrt.
mfg
also kurzfassung: ich habe meine Angaben richtig gemacht und kriege kein geld?
Was für Geld willst Du denn bekommen? Durch die Werbungskosten wird nur das zu versteuernde Einkommen reduziert, Du kriegst die nicht ausgezahlt. Und Du kannst maximal die Steuern erstattet bekommen, die Dir vom Gehalt abgezogen wurden.
ich verstehe jetzt danke
danke
Gerne.
Hallo, ich habe so ein ähnliches Anliegen.
In meiner aktuellen WISO Sparbuch finde ich die Anlage N nicht wie bei vorigen Versionen.
Ich habe unter den Werbungskosten meine Fahrten zur Arbeit festgehalten mit 251 Tagen * 0,30 Euro * 6 Arbeitstage = 1506 Euro.
Was ich nicht verstehe, dass ich hier bloß etwas um die 70 Euro zurück erhalten würde. Kann das tatsächlich sein?
Was ich nicht verstehe, dass ich hier bloß etwas um die 70 Euro zurück erhalten würde. Kann das tatsächlich sein?
Hast Du überhaupt gelesen, was wir oben zu Arbeitnehmer-Pauschbetrag etc. geschrieben haben?
Ich bin davon ausgegangen, dass einem die Fahrtkosten auch zustehen würden.
Das ich also nur die Steuern zurück erhalte, welche vom Gehalt abgezogen wurde, war mir nicht ganz klar, da ich die ganze Berechnung nicht verstehe.
Vielen Dank
Das ich also nur die Steuern zurück erhalte, welche vom Gehalt abgezogen wurde, war mir nicht ganz klar, da ich die ganze Berechnung nicht verstehe.
Dann schau Dir die Steuerberechnung des Programms nebst Erläuterungen doch einfach mal im Detail an. Und immer daran denken, dass Du für 1€ verdienst auch nicht 1€ Einkommensteuer zahlst, sondern nur Deinen individuellen Steuersatz nach Grund-/Splittingtabelle.
Ich bin davon ausgegangen, dass einem die Fahrtkosten auch zustehen würden.
Die Steuererklärung ist keine Kostenrückerstattung, die einem zustehen könnten. Wie kommst Du da überhaupt drauf?
da ich die ganze Berechnung nicht verstehe.
Ging mir damals auch so. als ich mich das erste mal mit dem Thema beschäftigen mußte. Aber wenn sich damit beschäftigt, wird das mit der Zeit klar.