Alles anzeigenAlles anzeigenMoin Dozent_WISO_MB ,
aber die 28,01 sind doch als "steuerfrei" deklariert, insofern doch eher als die schon erwähnten "sonstigen Leistungen" zu buchen ....?
Mein Eindruck ist, dass die es dort rein geschrieben haben, weil sie keine besser Zeile im Formular haben. Das ist natürlich extrem irreführend. "Steuerfreier Betrag" heißt ja eigentlich, eine steuerfreie Leistung wurde erbracht, aber nach meinem Verständnis haben die die Steuer selbst jetzt dort eingetragen. Das kann wohl nur eBAy selbst schlussendlich klären.
Hallo scp06 ist noch irgendetwas weiteres heraus gekommen?
Leider nein. Ich weiß schlussendlich immer noch nicht, wie ich es buchen soll. Gott sei Dank ist die letzte Rechnung von Ebay korrekt (buchbar).
Schreib mir doch mal bitte, wie du es genau buchen würdest. Thx.
Ich habe gerade diesen Beitrag gelesen, da ich mich selber auch mit der ebay-Rechnung herumschlage und nicht weiter wusste. Ich habe aber gerade festgestellt, dass in der ebay-Rechnung weiter unten nach der Aufstellung der Gutschriften noch der Abschnitt "Sonstige Gutschriften" erscheint und dort steht bei mir 15. Mai 2018: Gutschrift der Mehrwertsteuer und der entsprechende Betrag. Dieser muss dann von der oben angegebenen Ust. (67,86 Euro) abgezogen werden. Dann kann man sich das mit einem Dreisatz ausrechnen, welcher Betrag mit Umsatzsteuer und welcher Betrag steuerfrei ist. Also der Betrag nach dem Abzug sind 19%, dann kann man 119% über den Dreisatz ausrechnen. Das ist dann der Betrag mit Umsatzsteuer und dann habe ich noch zusätzlich die Differenz als innergem. Erwerb gebucht. Anders wüsste ich nicht, wie man das sonst machen kann.