Firmeneigentum aus dem Lager "wegbuchen"

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Situation, die ich gerne gelöst haben möchte:


    Meine Firma hat zwei Monitore gekauft, welche nun intern genutzt werden, dem Steuerberater wurde dies auch als „Eigennutzung“ mitgeteilt.

    Nun stehen diese zwei Monitore aber im Lagerbestand von WISO Mein Büro.

    Jedes Mal, wenn ich für Kunden diesen Monitor bestelle (z.B. auch 2 Stk.) wird mir kein Bestellvorschlag angeboten (logischerweise, weil für das System ja noch zwei auf Lager sind).

    Wie bekomme ich das jetzt sauber eingestellt, dass ersichtlich ist, dass zwei Monitore „auf Lager“ aber in der Firmennutzung sich befinden und ich regulär wieder Bestellvorschläge angezeigt bekomme?


    Meine Idee wäre jetzt:


    1. Die Monitore (Wert pro Stück ca. 152 EUR netto) in das Anlagenverzeichnis aufnehmen

    2. Rechnung an mich selbst schreiben, damit die aus dem Lager sind


    Aber wären diese Schritte so richtig?


    Vielen Dank.

    Schöne Grüße!

    Bastian

  • 1. Die Monitore (Wert pro Stück ca. 152 EUR netto) in das Anlagenverzeichnis aufnehmen

    2. Rechnung an mich selbst schreiben, damit die aus dem Lager sind

    Das ist der Weg! :thumbup:

    Hallo Heiko,


    danke für die schnelle Antwort.


    Frage dazu: wenn ich eine Rechnung an mich selbst stelle, geht ja keine Zahlung ein, dies würde bedeuten, dass die Rechnung im System "offen" bliebe ...?


    In Bezug auf das Thema Finanzamt etc. würde das auch passen das man sich selbst Rechnungen schreibt?


    Danke


    Grüße

    Bastian

  • Die Rechnung "bezahlst" du über das Verrechnungskonto.

    und wie gleicht er das wieder aus?

    Wozu? Ist halt ne Privateinlage. Wenn es denn unbedingt ausgeglichen sein soll, dann eine entsprechende Privatentnahme im Verrechnungskonto buchen.



    Nachtrag: eine andere Vorgehensweise findet sich auch 2 Posts weiter unten. :)

  • Naja, man könnte den Lagerbestand einfach manuell korrigieren. Für die EÜR ergibt sich daraus ja kein Unterschied.


    Allerding müssten die Monitore ja dem jeweiligen PC zugeordnet werden und da ist die Rechnung an sich selbst wohl der bessere Weg.


    Übrigens, wenn die Ausgangsrechnung gleichzeitig als Eingangsrechnung erfasst wird (sofern man das entsprechende Modul hat), kann man die Monitore auch gleich richtig buchen. Und wenn man dann sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnung über das Verrechnungskonto bezahlt, ist der oben angesprochene Ausgleich auch mit erledigt. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ist halt ne Privateinlage.

    Das ist es doch nun wirklich auf keinen Fall.

    Die Rechnung "bezahlst" du über das Verrechnungskonto.

    Verrechnungskonto sehe ich auch, aber muss man da bei Mein Büro wirklich für einen rein innerbetrieblichen Geschäftsvorfall wirklich eine Rechnung erstellen? Geht das nicht direkt über Ausbuchung aus Lage gegen Verrechnungskonto und dann Aktivierung bzw. Zubuchung zu bereits aktivierten PCs wiederum gegen Verrechnungskonto? Ein simpler Eigenbeleg mit entsprechendem Vermerk zu dem Anlass sollte doch vollkommen ausreichend sein.

  • Lagerbestand einfach manuell korrigieren.

    und die 2 fehlende Teile als Schrott ausbuchen? zudem wurde ja aus der Kreditorenrechnung sicher die Vorsteuer gezogen.

    dann eher Anlagegut 3 Jahre an Wareneingang

    Für die EÜR

    EÜR? keine Ahnung vllt. auch Bilanz?

    Bestandsveränderung?

    Forderung würde ich mal nicht mit Verbindlichkeit gegenrechnen.

  • Ich befürchte, ich verstehe das Problem nicht richtig: kann man denn die Eingangsrechnung bzw. deren Zahlung nicht splitten in WE/Kauf AV ?

    Bin mir nicht ganz sicher, ob es bei einer Splittbuchung möglich ich, einen Teil des Einkauf als Anlagegut zu buchen. Falls ja, dann wäre das auch ne Möglichkeit (bin grad nicht am PC um das zu prüfen). Aber es ist ja nicht klar, wann die Monitore gekauft und in Lager gebucht wurden. Wenn ich jetzt eine Eingangsrechnung vom Dezember auf diese Weise korrigiere und die 2017er Steuererklärung schon gemacht habe, wäre das keine gute Idee.


    Was spricht denn gegen die Rechnung an sich selbst, die man dann auch als Eingangsrechnung erfasst und über das Verrechnungskonto ausbucht? Das halte ich für die mit MB praktikabelste Lösung.

  • Bin mir nicht ganz sicher, ob es bei einer Splittbuchung möglich ich, einen Teil des Einkauf als Anlagegut zu buchen.

    Gerade überprüft: Beim anlegen einer Eingangsrechnung gibt bei der Splittbuchung auch die Option, ein Anlagegut zu erfassen - zumindest im aktuellen MB. :)

  • Vielen Dank für die ganzen Antworten!


    Mit Privatentnahmen usw. kann ich nichts machen, da ich eine GmbH habe.


    Der Punkt Anlagevermögen bei der Eingangsrechnung war sehr gut!


    Wie wäre jetzt das genaue Programmvorgehen?


    1. Eingangsrechnung erstellen und Anlagevermögen anklicken (was ist wenn nicht alles von der Eingangrechnung in das AV geht?, Splittbuchung?)

    2. Dann habe ich aber immer noch einen Bestand im System oder nicht? Falls ja wie bekomme ich den nun weg?


    Danke.


    Grüße

    Bastian

  • Splittbuchung

    Naja du könntest die Eingangsrechnung erneut öffnen, die Zuordnung löschen und als Splittbuchung nochmal neu zuweisen und zwar 2 Stück als Anlagegut und den Rest als Wareneingang. Den Lagerbestand mußt du in dem Fall aber manuell korrigieren.


    Allerdings wissen wir ja nicht, wie lange die Monitore schon im Lager schlummern.

    und wenn die Ware seit Januar letzten Jahres auf Lager liegt und wegen "Ladenhüterei" im Mai 18 ins BGA übernommen wurde?

    Eine Korrektur der Eingangsrechnung wäre dann aus meiner Sicht nicht richtig.

    Was spricht denn gegen die Rechnung an sich selbst, die man dann auch als Eingangsrechnung erfasst und über das Verrechnungskonto ausbucht? Das halte ich für die mit MB praktikabelste Lösung.

  • Der Punkt Anlagevermögen bei der Eingangsrechnung war sehr gut!

    ich kenne zwar die "Zuordnungsklickbucherei" von MB nicht, aber:

    Schließlich ist der Monitor mit Zahlung an den Händler ins Vermögen der Firma übergegangen.

    Von daher würde ich eine Buchung BGA 0490 an Wareneingang 3400 (ohne 19%) tätigen und am Jahresende 4855 an 0490